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Verfasst: So 1. Jun 2008, 13:48
von Jan Frederik Frohn
Ich beantrage erneute die Abstimmung über die Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

Verfasst: So 1. Jun 2008, 14:08
von Fabian Montary
Antrag zurückgezogen.

Verfasst: So 1. Jun 2008, 15:49
von Hajo Poppinga
Der Präsident des Unionsparlamentes
Prof. Hajo Poppinga, MdUP, MdL, Vk.





Manuri | 01. IV. 2008 AD




Verehrter Herr Unionsratspräsident,
geschätzter Kollege,





hiermit weise ich Sie auf den Beschluß des Gesetzes über den Generalbotschafter durch das Unionsparlament hin.




Hochachtungsvoll,
Bild


Drucksache UP-001UR

Verfasst: So 1. Jun 2008, 16:04
von Hajo Poppinga
Der Präsident des Unionsparlamentes
Prof. Hajo Poppinga, MdUP, MdL, Vk.





Manuri | 01. IV. 2008 AD




Verehrter Herr Unionsratspräsident,
geschätzter Kollege,





hiermit weise ich Sie auf die Wahl des Herrn Stanislav Goldmann zum Unionsrichter durch das Unionsparlament hin.




Hochachtungsvoll,
Bild


Drucksache UP-002UR

Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:31
von Fabian Montary
Original von Jan Frederik Frohn
Ich beantrage erneute die Abstimmung über die Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.
Der Antrag ist nicht zulässig. Das Gesetz wurde abgelehnt. Es muss daher erst neu beantragt oder über das Unionsparlament wieder eingebracht werden.

Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 10:21
von Jan Frederik Frohn
Original von Fabian Montary

Der Antrag ist nicht zulässig. Das Gesetz wurde abgelehnt. Es muss daher erst neu beantragt oder über das Unionsparlament wieder eingebracht werden.
Dann beantrage ich es hiermit neu.

Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 14:42
von Fabian Montary
Original von Jan Frederik Frohn

Dann beantrage ich es hiermit neu.
Dann hängen Sie Ihrem Antrag bitte den entsprechenden Gesetzestext an, den Sie besprochen wissen wollen.

Verfasst: Di 3. Jun 2008, 10:26
von Jan Frederik Frohn
Ich beantrage Aussprache zu folgendem Gesetz:
Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]

Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. alle staatlichen Foren
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§ 2. [Bestandsschutz]

Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:

Artikel 47a
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.05.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.

§ 3. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Di 3. Jun 2008, 22:58
von Bodo von Kurzschluss
Da es erneut in Freistein nicht zu einer Wahl des Ministerpräsidenten gekommen ist, beantrage ich erneut, über Freistein die Unionsexekution zu verhängen.
Das Amt des Unionskommisars werde ich selbst übernehmen.

Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 16:35
von Fabian Montary
Ich beantrage gemäß §6 I GOUR eine Anfrage an den für die Jusitz zuständigen Minister:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben Sie Herrn Prof. Heinrich von Löwenherz zum Obersten Unionsanwalt ernennen lassen?
2. Wäre eine Vertretung durch den für die Justiz zuständigen Unionsminister möglich? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
3. Wie bewerten Sie die derzeitige Arbeit des Obersten Unionsanwaltes?
4. Welche Arbeit hat das Ministerium unter Ihrer Leitung seit der Einsetzung der Regierung Heidenberg geleistet?
5. Welche konkreten Vorhaben gibt es für die restliche Zeit der Legislaturperiode des Unionsparlaments?
6. Wie viele verurteilte Straftäter sitzen derzeit in den Justizvollzugsanstalten der gesamten Union?
7. Wie sehr ist die Länderstrafgesetzgebung ausgeprägt? Wie bewerten Sie diese?