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Verfasst: So 19. Apr 2009, 14:01
von Kreittmayr
Original von Kathryn Janeway
Das Gegenteil der Barbarei.
Und was ist Barbarei? Das Gegenteil von Zivilisation? :rolleyes:
Vernünftige Menschen haben gelernt, dass der Mensch eben mehr ist als seine Taten, und dass das auch für Mörder gilt. Der Mörder hat ein Leben genommen und verdient dafür Strafe. Aber diese Strafe muss der Resozialisierung dienen, was die Todesstrafe ja immenent nicht tut. Die Todesstrafe ist nur eins: Rache. Sie ist primitiv.
Wieso muss Strafe der Resozialisierung dienen und nicht der Vergeltung? Das ist nicht offensichtlich, auch für "vernünftige Menschen" nicht, wie Du so schön einschüchternd zu formulieren versuchst. Du solltest Dir mal ne etwas sachlichere Argumentationsweise angewöhnen; Deine gegenwärtige ist nämlich beschissen und enthält mindestens genauso viele persönliche Anfeindungen und Einschüchterungsversuche wie Argumente, wenn nicht mehr.

Und Rache kennzeichnet sich in erster Linie dadurch, dass sie unmäßig ist und in keinem Verhältnis zur vergoltenen Tat steht. Ich würde nun aber argumentieren, dass die Tötung des Mörders die exakt korrespondierende und einzig verhältnismäßige Strafe ist, wenn sich die Verhältnismäßigkeit danach richtet, den Täter in der Wahrnehmung seiner Rechte in eben dem gleichen Maße einzuschränken, wie er sein Opfer eingeschränkt hat. Und dann einen Mörder nur in Haft zu geben, und sei es mit lebenslanger Sicherungsverwahrung, lässt ihm noch immer etwas, was er seinem Opfer nicht gelassen hat: sein Leben, und alles, was selbst unter solch widrigen Umständen wie einer Sicherheitsverwahrung noch an Wert damit verbunden sein mag. Das halte ich für ungerecht.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 14:07
von Kathryn Janeway
Das wichtigste Argument vergisst du: Wir sollten nicht sein wie der Mörder, wir sollten mit unserem Verhalten zeigen, dass das Leben für uns etwas unantastbares ist. Deine Argumentation (vom gleichen Einschränken) würde nämlich auch Körperstrafen rechtfertigen. Was sagst du z. B. zu diesem Urteil im Iran, nachdem eine Frau, der die Augen mit Säure verätzt wurden nun genau dasselbe mit dem Täter tun darf? Ist es ok, dass dem, der einem anderen den linken Arm abgehackt hat auch der linke Arm abgehackt wird? Dann können wir gleich die Sharia einführen.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 14:24
von Kreittmayr
Original von Kathryn Janeway
Das wichtigste Argument vergisst du: Wir sollten nicht sein wie der Mörder, wir sollten mit unserem Verhalten zeigen, dass das Leben für uns etwas unantastbares ist.
Wer das Leben liebt, darf die Feinde des Lebens nicht schonen.
Deine Argumentation (vom gleichen Einschränken) würde nämlich auch Körperstrafen rechtfertigen. Was sagst du z. B. zu diesem Urteil im Iran, nachdem eine Frau, der die Augen mit Säure verätzt wurden nun genau dasselbe mit dem Täter tun darf? Ist es ok, dass dem, der einem anderen den linken Arm abgehackt hat auch der linke Arm abgehackt wird? Dann können wir gleich die Sharia einführen.
Nein. Es ist etwas anderes, ob man straft oder ob man grausam ist. Man kann auch angemessen Strafen ohne grausam zu sein. Es geht ja nicht darum, wortwörtlich Auge umd Auge, Zahn um Zahn zu praktzieren. Der Vergewaltiger wird nicht gegenvergewaltigt, der Mörder nicht mit dem Messer erstochen, dem Hammer erschlagen oder dem Kissen erstickt. Es geht nur darum, eine Strafe zu finden, die der Härte nach der Schwere des Verbrechens korrespondiert. Grausamkeit ist in der Tat etwas, was einem zivilisierten Menschen nicht angemessen ist (weshalb auch Tierquälerei moralisch verwerflich ist; nicht, weil das Tier irgendwelche Rechte dagegen hätte, sondern weil das m.E. etwas mehr als Ungesundes über den quälenden Menschen aussagt), und in der Strafe Grausamkeit zu praktizieren, wäre wohl tatsächlich das, was Du bemängelst, nämlich ein Herablassen auf das Niveau des Verbrechers. Aber das ist ja gar nicht notwendig für eine gerechte Strafe. Und die Tötung des Mörders kann auch auf eine nichtgrausame, technisch saubere Weise vollzogen werden.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 14:25
von Kreittmayr
Und was die Sharia angeht, so würde ich sie, nebenbei bemerkt, nicht als eine gerechte Rechtsordnung betrachten, nicht nur wegen der Grausamkeit der vorgesehenen Strafen.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 14:40
von Kathryn Janeway
Ob ich jemanden ersteche oder giftspritze ist ein gradueller, kein grundsätzlicher Unterschied. Es bleibt grausam, es bleibt mit Schmerzen verbunden. Das lässt sich auch nicht durch Vergeltung rechtfertigen.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 15:48
von Kreittmayr
Original von Kathryn Janeway
Ob ich jemanden ersteche oder giftspritze ist ein gradueller, kein grundsätzlicher Unterschied. Es bleibt grausam, es bleibt mit Schmerzen verbunden.
Ich kenne die verschiedenen zur Verfügung stehenden Methoden zu wenig, um das effektiv beurteilen zu können. Ich denke aber nicht, dass sich kein Verfahren finden ließe, in dem durch angemessene Betäubungen o.ä. eine schnelle und saubere Lösung gefunden werden kann. Allerdings stellt meines Erachtens völlige Schmerzfreiheit kein Argument gegen die Todesstrafe per se dar. Die Todesstrafe war auch legitim, als man noch durch Strick oder Enthauptung oder Erschießung tötete, und in solchen Fällen nicht zwingend auch grausam. Meines Erachtens besteht ein Verzicht auf Grausamkeit nicht darin, völlige Schmerzfreiheit zu gewährleisten oder gar nicht zu vollstrecken, sondern die nach dem Stand der jeweiligen Kenntnis vorhandene Tötungsart zu wählen, die Schmerz möglichst minimiert und das Ganze zu einem zügigen Ende bringt. Der Umstand, dass es dabei manchmal zu unglücklichen Un- und Ausnahmefällen kommen kann, ist meines Erachtens nicht erheblich.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 16:01
von Heinrich Julius von Jagonburg
Die Piraten sollen sich einfach besser organisieren, von den Reedereien Zölle kassieren und alle Schiffe von Reedern die nicht zahlen wollen knallhart versenken, von diesen Erlösen wiederum die Ernährung und Bildung der somalischen Bevölkerung sicherstellen und das Problem ist gelöst.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 16:01
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann
Ich bin dafür das rein Militärisch wesentlich Härter vor gegangen wirt. Im Militärischen Sinne muss man ganz klar Abschrecken das bedeutet sollte so ein Piraten Schiff eine Aggressive Menschenleben gefährdende Handlung ausführt so wirt sollte es die Situation erlauben ein Warnschuss angegeben sollte dieser Ignoriert werden wirt Unverzüglich mit Voller Wucht dessen was das Kriegsgerät hergibt drauf gehalten. Also mit dem Bordgeschütz Alternativ kann man auch wenn das ziel kein und nah ist die 20mm verwenden aber kurz und Knapp da bleibt nicht mehr viel übrig von dem Motorboot der Piraten.

Zum Umgang mit Gefangenen.

Überlebende und sich ergebende Piraten sind nach der Genferkonvention Als Kriegsgefangene zu behandeln und sind dementsprechend Menschenwürdig bis zu ihrer Auslieferung an Justizbehörden zu behandeln da gibt es keine fragen.
Klar, im ersten Absatz fordern, die Marine solle gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen, und im zweiten Absatz sich auf die Genfer Konvention berufen =)
Wieso muss Strafe der Resozialisierung dienen und nicht der Vergeltung?
Der Gesellschaft willen? Was bringt mir ein meinetwegen gefährlicher Körperverletzer, auf den die volle Härte des Gesetzes angewandt wird, der aber danach noch wütender aus dem Knast kommt, und gleich wieder den nächsten Schädel einschlägt? Sollte man nicht lieber gegen die zweite Tat präventiv vorgehen, anstatt zu warten dass er sie begeht?

Verfasst: So 19. Apr 2009, 16:04
von Kathryn Janeway
Original von Kreittmayr

Ich kenne die verschiedenen zur Verfügung stehenden Methoden zu wenig, um das effektiv beurteilen zu können. Ich denke aber nicht, dass sich kein Verfahren finden ließe, in dem durch angemessene Betäubungen o.ä. eine schnelle und saubere Lösung gefunden werden kann. Allerdings stellt meines Erachtens völlige Schmerzfreiheit kein Argument gegen die Todesstrafe per se dar. Die Todesstrafe war auch legitim, als man noch durch Strick oder Enthauptung oder Erschießung tötete, und in solchen Fällen nicht zwingend auch grausam. Meines Erachtens besteht ein Verzicht auf Grausamkeit nicht darin, völlige Schmerzfreiheit zu gewährleisten oder gar nicht zu vollstrecken, sondern die nach dem Stand der jeweiligen Kenntnis vorhandene Tötungsart zu wählen, die Schmerz möglichst minimiert und das Ganze zu einem zügigen Ende bringt. Der Umstand, dass es dabei manchmal zu unglücklichen Un- und Ausnahmefällen kommen kann, ist meines Erachtens nicht erheblich.
Du offenbarst eben die inhärente Grausamkeit der Todesstrafe genau durch diese Reden. Was kann perverser sein als eine möglichst effektive Methode für eine staatliche Tötung zu suchen? Ich bleibe dabei: Die Todesstrafe ist ausnahmlos Mord. Wer sie ausspricht und wer sie vollstreckt müßte sich konsequenterweise selbst zum Tode verurteilen und hinrichten.

Verfasst: So 19. Apr 2009, 16:13
von Heinrich Julius von Jagonburg
Die Todesstrafe ist ausnahmlos Mord.
Ach echt? Und die Haftstrafe ist auch Freiheitsberaubung?