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Verfasst: Do 19. Mär 2009, 08:08
von Michael Schneider
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ruhe jetzt! Du machst mir meine ganzen Chancen kaputt. :O 8)
Äh wie war das, königliche Hoheit? *lächelt sie an*
Original von Sean William Connor

Der dicke Holzkopf ist eh zu dumm zu scheißen.
Wie war das mit charakterlicher Eignung? Darf jemand einem anderen vorwerfen charakterlich ungeeignet zu sein, der sowas von sich gibt? Und der andere Dinge getan hat, die ich wohl kaum noch näher zu erläutern brauche.

Mit diesem Abgang setzt er sich zumindest ein Denkmal... aber kein schönes.

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 08:11
von Gustav von Struve
...

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 08:12
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Mit diesem Abgang setzt er sich zumindest ein Denkmal... aber kein schönes.
Es geschieht wahrlich selten, dass ich Ihnen zustimme - doch in diesem Fall kann ich es nicht verleugnen, dass diese Beobachtung leider zutrifft.

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 08:12
von Gustav von Struve
Original von Marie LaFleur

Hm gleich mehrere Straftatbestände auf einmal. Respekt - und das in Ihrem Alter?
Bei dem Straftatbestand der Beleidigung (§ 66 UStGB) handelt es sich um ein Antragsdelikt, so dass es nur auf Antrag des Geschädigten nach § 71 UStGB verfolgt werden kann. Ein besonderes öffentliches Interesse ist derzeit nicht zu bejahen.

Verfasst: Do 19. Mär 2009, 13:32
von Helmut Hennrich
Tritt in der SPDU-Zentrale vor die Presse:

Meine Damen und Herren,
im Namen der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union gratuliere ich Herrn Michael Schneider zu seiner Wahl zum Unionspräsidenten. Die Wählerinnen und Wähler haben ihm, wenn auch knapp, das Amt übertragen und ich fordere alle auf, diese Entscheidung des Wählers zu akzeptieren. Denn auch knappe Entscheidungen gehören zum Wesen Demkratie dazu und sind Gradmesser dafür, dass mehr als nur im Bereich des theoretisch möglichen liegt, dass Mehrheiten sich ändern und bei folgenden Abstimmungen heute unterlegene Kandidaten bei der nächsten Wahl siegreich sein werden - und sei es "nur" knapp.
Indem ich dies sage, sage ich gleichzeitig klar und deutlich: wir Sozialdemokraten lehnen jeden Versuch ab, die freie Entscheidung des Wählers im Nachhinein zu revidieren. Es mag juristisch rein formal legal sein, vom Unionsparlament die Abberufung des Unionspräsidenten zu verlangen; dass heißt aber noch lange nicht, dass ein solches Verlangen auch legitim ist, zumindest so lange, so lange sich der Amtsinhaber keines groben Vergehens gegen Moral, Anstand, Sitte oder gar eines Gesetzes schuldig gemacht hat.
Das Gleiche gilt für die jetzt angekünfigte Klage des scheidenden Unionspräsidenten: es kann nicht Aufgabe eines Gerichts sein, das persönliche Versagen bei der Stimmabgabe zu korrigieren, gar mit der hypotethischen Annahme, wenn ich anders gestimmt hätte, hätte ich den Wahlsieg des einen Kandidaten verhindert und den des anderen herbeigeführt, denn eigentlich hätte ich ja den anderen Kandidaten gewählt, wenn ich gewusst hätte, dass derjenige, den ich gewählt habe, die Wahlen gewinnt. Wer so argumentiert, der muss sich zumindest vorhalten lassen, das Instrument der Wahl nicht ernst zu nehmen.
Zum Abschluss sei noch angemerkt: es gibt in der Demokratischen Union nicht wenige, die das Amt des Unionspräsidenten lieber heute als morgen abgeschafft sehen. Für sie stellt diese unselige Debatte natürlich ein gefundenes Fressen dar. Ganz nach dem Motte: seht her, wir haben es ja schon immer gesagt, dass das Amt zu nichts taugt. Unabhängig der Personen gilt daher festzustellen: das Amt des Unionspräsidenten ist ein Faktum in der Demokratischen Union; er stellt das höchste Amt und eine hohe moralische Instanz unseres Staates dar. Um so wichtiger ist es, dass, bei allen Diskussionen, die Würde und das Ansehen dieses Amtes nicht beschädigt werden.
In diesem Rahmen kann ich Ihnen daher ankündigen, dass die SPDU im Unionparlament einem möglichen Antrag auf Abberufung von Unionspräsident Michael Schneider ablehnen wird. - Vielen Dank.

Verfasst: Fr 20. Mär 2009, 12:51
von Carmen I.
Original von Michael Schneider

Äh wie war das, königliche Hoheit? *lächelt sie an*
Bitte? Ach.... nichts. ;)

Verfasst: Fr 20. Mär 2009, 13:08
von Michael Schneider
Original von Carmen de Mora-Trauenstein

Bitte? Ach.... nichts. ;)
Schade... *lächelt gewinnend* ..wie geht es dem werten Herrn Gemahl?

Verfasst: Fr 20. Mär 2009, 13:08
von Fabian Montary
Original von Gustav von Struve
Bei dem Straftatbestand der Beleidigung (§ 66 UStGB) handelt es sich um ein Antragsdelikt, so dass es nur auf Antrag des Geschädigten nach § 71 UStGB verfolgt werden kann. Ein besonderes öffentliches Interesse ist derzeit nicht zu bejahen.
Mir wäre es, offen gesagt, lieber, wenn Sie Ihre Kompetenz vor Gericht zeigen würden, statt neunmalklug durch die Straßen zu tingeln und überall, wo Sie irgendetwas von Straftat hören, Ihren Senf dazu geben...

Verfasst: Fr 20. Mär 2009, 13:12
von Wolfgang Müller
Original von Fabian Montary

Mir wäre es, offen gesagt, lieber, wenn Sie Ihre Kompetenz vor Gericht zeigen würden, statt neunmalklug durch die Straßen zu tingeln und überall, wo Sie irgendetwas von Straftat hören, Ihren Senf dazu geben...
Haben Sie Angst, dass Herr Struve Ihnen den Rang abläuft im neunmalklug daherreden?

Verfasst: Fr 20. Mär 2009, 13:18
von pjotr
Das was Herr von Struve redet hat ja wenigstens Hand und Fuß.