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Verfasst: Mo 16. Apr 2007, 23:54
von Konstantin Lichtenstein
Original von Helmut Hennrich
Vermutlich haben Sie damit gar nicht so unrecht, Herr Untrial. Allerdings denke ich, ist mit der Herstellung von Klarheit in solchen Fragen schon sehr viel gewonnen.
Es interessieren sich doch nur Idioten dafür, welche Instanz für Kartographie zuständig ist. Ich will endlich eine vernünfte Gesamtkarte. Als ob ein Kartograph, der von einem Land angestellt ist, anderes fabrizieren würde, als einer, der von der Union angeheuert wurde.
Oder ist neuerdings die Position eines Sees eine politisch beeinflussbare Sache? Wenn jemand das hier glaubt: Leider habe ich keine Nummer eines Psychaters, aber ich rate dazu, sich dann dringend eine zu suchen.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 00:06
von Helmut Hennrich
Original von Konstantin Lichtenstein
Es interessieren sich doch nur Idioten dafür, welche Instanz für Kartographie zuständig ist. Ich will endlich eine vernünfte Gesamtkarte. Als ob ein Kartograph, der von einem Land angestellt ist, anderes fabrizieren würde, als einer, der von der Union angeheuert wurde.
Oder ist neuerdings die Position eines Sees eine politisch beeinflussbare Sache? Wenn jemand das hier glaubt: Leider habe ich keine Nummer eines Psychaters, aber ich rate dazu, sich dann dringend eine zu suchen.
Sicherlich ist die geographische und die geologische Beschaffenheit des Landes so wie sie ist. Klar ist aber auch, dass wir eine Verfassung haben, die der Union und den Ländern bestimmte Kompetenzen zuweist. Unter anderem werden von der Unionsverfassung der Union bestimmte Kompetenzen zugesprochen. Alles andere liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Was die Unionsverfassung der Union nicht übertragen hat, ist die Zuständigkeit über die Kartographie, die somit im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.
Man mag das ganze für - ordinär ausgedrückt - Korintenkackerei halten: angesichts der Tatsache, dass die von der Unionsregierung angestoßene Föderalismusreform derzeit auf der Stelle zu treten scheint, sehe ich diese Kompetenzanmaßung seitens Unionsregierung als plumben Versuch an, sich schleichend Kompetenzen anzueignen, die ihr von der Verfassung her verwehrt sind. - Hier kann ich nur sagen: wehret den Anfängen.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 00:08
von Jonathan Metternich Hughes
Eher "Wehret den Anfängern", bei allem Respekt.
Die Föderalismusreform steht übrigens auf der Stelle, weil Herr Schulze angekündigt hatte, eine gemeinsame Position der Unionsländer herauszuarbeiten. Wir warten gespannt, aber zunehmend hoffnungslos.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 00:16
von Konstantin Lichtenstein
Original von Helmut Hennrich
Unter anderem werden von der Unionsverfassung der Union bestimmte Kompetenzen zugesprochen. Alles andere liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder
Aha. Wenn der Unionskanzler einen neuen Dienstwagen braucht, ist das also Ländersache, weil die Unionsverfassung nicht den Punkt "Dienstwagen für den Unionskanzler ist Unionsangelegenheit" enthält? Wenn anlässlich eines Staatsakts ein Konzert gegeben werden soll, ist das Ländersache, weil die Unionsverfassung der Union keine Kulturpolitik zuweist? Wie sinnvoll und absolut praktisch! Und daher bestimmt so gewollt, immerhin haben Politiker sich die Verfassung erdacht. Sie haben mich damit durchaus überzeugt.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 00:19
von Helmut Hennrich
Original von Jonathan Metternich
Eher "Wehret den Anfängern", bei allem Respekt.
Erst die Kompetenz über die Kartographie - und welche Konpetenz kommt als nächstes dran?
Herr von Metternich, es gibt sicherlich gute Gründe dafür, die Kompetenz über die Kartographie der Union zu übertragen, und Sie wissen, dass sich die SPR-Fraktion im Unionsparlament einer vernünftigen Föderalismusreform nicht verschließen wird - das habe ich im Unionsparlament klar gemacht, dazu stehe ich ohne Wenn und Aber.
Ich bin zudem überzeugt, dass die Unionsländer sich ebenso wenig verschließen werden, wenn Sie den Eindruck gewinnen, mit der Union auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln, statt dass man ihnen fertige Entwürfe vorlegt.
Kurz gesagt: wenn man den politischen Willen, die Kompetenz über die Kartographie an die Union zu übertragen, dann nur im Zuge eine Verfassungsänderung, nicht im Zuge eines kalten Kompententzuges durch stillschweigende Verfassungspraxis.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 00:21
von Jonathan Metternich Hughes
Wie Herr Lichtenstein schon sagt: Dann sollten wir gleich die Dienstwagen bedenken. Und Büroausstattung. Und die Genehmigung zum Kauf von Gebäuden für Unionsbehörden. Ach ja, und natürlich die Legalisierung von Karten im Unionsbesitz.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 01:06
von Helmut Hennrich
Original von Konstantin Lichtenstein
Aha. Wenn der Unionskanzler einen neuen Dienstwagen braucht, ist das also Ländersache, weil die Unionsverfassung nicht den Punkt "Dienstwagen für den Unionskanzler ist Unionsangelegenheit" enthält? Wenn anlässlich eines Staatsakts ein Konzert gegeben werden soll, ist das Ländersache, weil die Unionsverfassung der Union keine Kulturpolitik zuweist? Wie sinnvoll und absolut praktisch! Und daher bestimmt so gewollt, immerhin haben Politiker sich die Verfassung erdacht. Sie haben mich damit durchaus überzeugt.
Um Ihre zwei Beispiele aufzugreifen, Herr Lichtenstein: Dienstwagen anschaffen und Konzerte veranstalten kann die Unionsregierung soviel ihr das Unionparlament die Gelder dafür bewilligt. Da die Unionsregierung ihren Sitz in Manuri hat ud Manuri in Katista liegt, unterliegt sie jedoch den katistanischen Gesetzen und Verordnunen - sofern vorhanden. Wenn also katistanische Gesetze irgendwelche Vorschiften machen, wie zum Beispiel Katalysatorzwang oder irgendwelche Abgasnormen, dann müssen die Dienstwagen diesen gesetzlichen Bestimmungen genügen. Das selbe gilt für Konzerte, die die Unionsregierung veranstaltet: auch hier gelten die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem es veranstaltet wird.
Und um auch dem Unionskanzler eine Freude zu bereiten, greife ich sein Bürobesipiel auf: sollte Katista irgendwelche gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel zum Arbeitsschutz im Büro haben, dann gelten diese Bestimmungen natürlich auch für die Büroräume der Unionsregierung.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 01:58
von Konstantin Lichtenstein
Und wo ist die gesetzliche Vorschrift, die das Kaufen einer Landkarte durch die Union verbietet? Ich hinke zwar, bin aber nicht blind.
Verfasst: Di 17. Apr 2007, 15:20
von Robert Lindberg
Original von Konstantin Lichtenstein
Und wo ist die gesetzliche Vorschrift, die das Kaufen einer Landkarte durch die Union verbietet? Ich hinke zwar, bin aber nicht blind.
Artikel 47 – Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. alle staatlichen Foren
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
Steht dort etwas von Karthographie? Ich habe die entsprechend interessanten stellen gemakert.

Verfasst: Di 17. Apr 2007, 15:53
von kapuczynski
Diese Diskusion ist einfach nur lärcherlich....da wird ein Gebiet besetzt, die Marine zu privaten Zwecken misstbraucht und hier wird über ein Stück Papier seid Tagen gestritten.