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Verfasst: Di 28. Apr 2009, 14:57
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Die Unionsregierung beantragt, Madonna Ritchie-Ashcraft zur Unionsbankpräsidentin zu wählen.
Wie wärs erstmal mit der Erstellung eines Haushaltes?

Verfasst: Di 28. Apr 2009, 15:01
von pjotr
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Die Fraktion Linken Liste im Unionsparlament beantragt eine erneute Aussprache zur Wahl des Unionsparlamentspräsidiums.

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 13:46
von Joeli Veitayaki
Die Fraktion der FLA schließt sich diesem Antrag grundsätzlich an, regt aber an, einfach die unterbrochene Wahl von Frau Bont durchzuführen.

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 16:48
von pjotr
Soweit das formal geht, können wir das freilich auch so machen.

Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 18:31
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich hoffe nun alle Anträge bearbeitet zu haben, sodass wir wieder auf dem aktuellen Stand sind. Meine Abwesenheit bitte ich zu entschuldigen, obwohl ich mich nur bis Dienstag offiziell abgemeldet habe. Die persönlichen Abwesenheitsgründe haben sich in die Länge gezogen.

Falls ich einen Antrag übersehen habe, bitte ich freundlichst um Mitteilung.

Verfasst: Do 30. Apr 2009, 12:59
von Joeli Veitayaki
Ich beantrage namens der Fraktion der FLA die Aussprache über die Gründe der Entlassung der Unionsministerin für Finanzen Frau Ritchie-Ashcraft

Verfasst: Mo 4. Mai 2009, 20:08
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Anträge abgearbeitet.

Stand: 04.05.2009 / 20:00 Uhr

Verfasst: Mo 4. Mai 2009, 23:07
von Rex Marker
Die Regierung beantragt die Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.
Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse

§1 – Zweck Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.

§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
* Energieeffizienzklasse A: 45% ≤ EI
* Energieeffizienzklasse B: 45% ≤ EI < 60%
* Energieeffizienzklasse C: 60% ≤ EI < 80%
* Energieeffizienzklasse D: 80% ≤ EI < 95%
* Energieeffizienzklasse E: 95% ≤ EI < 110%
* Energieeffizienzklasse F: 110% ≤ EI < 130%
* Energieeffizienzklasse G: EI ≥ 130%

§3 – Verbote
(1) Es ist untersagt,
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
* Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.02.2009; zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit bis zu 500 Bramer pro Leuchtelement bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.

§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.

§5 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Di 5. Mai 2009, 14:20
von pjotr
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Das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung beantragt gem. §5 IV UGerG, Dr. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett zum nebenamtlichen Unionsrichter (Besoldungsstufe J1 gem. §6 II, Anlage D Unionsbesoldungsordnung) zu wählen.

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 17:02
von Palin Waylan-Majere
Die Unionsregierung legt folgenden völkerrechtlichen Vertrag zur Ratifizierung vor:

Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Assakhien

Die hohen Vertragschließenden Parteien, im einzelnen

die DEMOKRATISCHE UNION

und die REPUBLIK ASSAKHIEN

unterzeichnen im Sinne der Völkerverständigung, der wirtschaftlichen Prosperität und ihrer Gegenseitigen Anerkennung folgendes Vertragswerk:

Artikel 1 - Diplomatischer Status
Die beiden hohen vertragschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig an und verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die das Territorium und die Souveränität der anderen hohen vertragsschließenden Partei verletzen können. Sie ermöglichen sich den gegenseitigen Austausch diplomatischen Personals.

Artikel 2 - Diplomatenaustausch
Regierungsvertreter und Diplomaten des jeweils anderen Staates genießen Immunität im Rahmen ihrer Amtsausübung im Gastgeberland.
Ihre Fahrzeuge und Immobilien haben exterritorialen Status.

Artikel 3 - Handelsbeziehungen
Die beiden Regierungen fördern die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten und Unternehmen beider Staaten.

Artikel 4 - Sonderbestimmungen zum Handel
(1) Die Demokratische Union erhält die Erstförderrechte für 10% der assakhischen Ölquellen. Außerdem erhalten Schiffe unter der Flagge der Demokratischen Union freien Zugang zum Golf von Aztheran und Anlegerechte an allen assakhischen Häfen.
(2) Im Gegenzug liefert die Demokratische Union der Republik Assakhien die Flugzeuge, Waffensysteme, Fernleittechnik und Wartungstechnik des außer Betrieb gestellten 24. Unionsluftgeschwaders "All time high" aus St. Christopher und die Technik des noch außer Betrieb zu setzenden AKW 'Krügerküstenkraftwerk' auf Salbor.

Artikel 5 - Übergangsbestimmungen
(1) Die Flugzeuge dürfen nur zu Verteidigungszwecken verwendet werden.
(2) Nach der Einführung der Wirtschaftssimulation in Assakhien wird über die Wirtschaftsbestimmungen dieses Vertrages neu verhandelt.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages besteht eine Kündigungsfrist von 100 Tagen.

Artikel 6 - Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung nach der ordnungsgemäßen Ratifizierung in beiden Teilnehmerstaaten.