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Verfasst: So 8. Jun 2008, 13:26
von William C. Ashcraft
Zur Kenntnisnahme:
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DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

An die
Unionsanwaltschaft der Demokratischen Union
z.Hd. Herrn Obersten Unionsanwalt Prof. von Löwenherz
Manuri, Katista

Sehr geehrter Herr Prof. von Löwenherz,

im Strafverfahren (AZ: ObUG 2007-01) weist sie das Gericht freundlichst auf die gesetzliche Verpflichtung aus § 23 Bst. b StPG hin, wonach die Unionsanwaltschaft als Anklagebehörde Prozessbeteiligte i.S.d. Gesetzes ist.

Das Gericht fordert die Unionsanwaltschaft daher auf, umgehend die regelmäßige Teilnahme an diesem Strafverfahren sicherzustellen, oder entsprechende Einstellungsanträge zu stellen.

Das Oberste Unionsgericht am 08. Juni 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft

Verfasst: So 8. Jun 2008, 14:16
von Konrad Grimm
Ist der Herr Nebenkläger eigentlich noch da?

Verfasst: So 8. Jun 2008, 15:12
von William C. Ashcraft
Ich habe ihn schon eine ganze Weile nicht mehr gesehen.
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass er das Interesse an diesem Verfahren verloren hat.

Verfasst: So 8. Jun 2008, 17:06
von Dr.Boeker
Natürlich bis ich noch da.

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 11:09
von William C. Ashcraft
Hat sich mittlerweile ein Sitzungsvertreter der Unionsanwaltschaft eingefunden?

Gibt es weitere Vorträge oder Anträge?

Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 11:37
von William C. Ashcraft
Beabsichtigt die Verteidigung bzw. der Nebenkläger weitere Ausführungen zu machen, die einen groben Fehler in der Rechtsanwendung des erstinstanzlichen Urteils belegen?

Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 12:04
von Palin Waylan-Majere
Wer ist jetzt eigentlich der Ersatz für Frau Ford als Schöffin?

Verfasst: Fr 27. Jun 2008, 13:31
von William C. Ashcraft
Das Gericht bemüht sich noch um einen Ersatz.

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 23:22
von Dr.Boeker
Original von William C. Ashcraft
Beabsichtigt die Verteidigung bzw. der Nebenkläger weitere Ausführungen zu machen, die einen groben Fehler in der Rechtsanwendung des erstinstanzlichen Urteils belegen?
In der Berufungschrift, insbesondere Abschnitt II, Ziff.3, ist konkret dargelegt, warum ein grober Fehler gegeben ist.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 21:21
von William C. Ashcraft
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DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -

Beschluss
vom 07. Juli 2008

Nach § 4 IV UGerG wird Herr Sylvain Rousseau-Mason für das Berufungsverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-01) als Schöffe hinzugewählt.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Konrad Grimm
Schöffe