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RE: Dur

Verfasst: Mo 5. Jan 2009, 21:01
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Nedžad Ristic
Ok, ja ich meine das wusste ich. Ratelon ist als Wortmarke registriert - Ich stell nur die Frage, ob ein Name des öffentlichen Gebrauchs/des täglichen Lebens eben als Wortmarke geschützt werden kann. Und Städtenamen fallen eben darunter, wie Frankfurt oder Berlin, diese kannst du - mit meinem beschränkten Wissen - eben nicht als reine Wortmarke registrieren sondern nur als Wort/Bildmarke. Und das ist letzlich ein Logo in dem die Schrift 'Berlin' oder eben 'Ratelon' steht. Und das ist der Punkt, auch wenn das vielleicht gefährliches Halbwissen ist. ;)
Von der Eintragung als Wortmarke ausgeschlossen sind u. a. nur solche Bezeichnungen, die als Bezeichnung für ein Produkt bereits volkstümlich geworden sind. Denn der Schutz als Wortmarke beschränkt sich eben auf die Kennzeichnung eines bestimmten Produktes.

Unbeschadet des bestehenden Schutzes der Wortmarke "Ratelon" für ein Spiel im Internet könnten du oder ich z. B. ein Brettspiel oder ein Pen & Paper-Rollenspiel dieses Namens entwickeln, vertreiben und auch markenrechtlich schützen lassen.

Entwickelt und programmiert Herr X nun z. B. ein Computer-/Konsolenspiel beliebigen Genres und nennt es "Las Vegas", kann er sich diesen Namen eben für den Bereich der Computer-/Konsolenspiele als Wortmarke schützen lassen. Das hindert jeden Wettbewerber daran, im Geltungsbereich des deutschen Markengesetzes ein solches Computer-/Konsolenspiel gleichen Names zu vertreiben. Aber natürlich dürfen Reisebüros weiterhin Reisen nach Las Vegas bewerben. Auch auf den Umschlägen ihrer Prospekte, auf Plakaten, in Werbespots in den Medien usw.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 15:57
von DvA
Das hier verbreitete Halbwissen ist ja kaum zu ertragen :)

Wer sich über Markenrecht vs. Ortsnamen kundig machen will, sollte die Cloppenburg-Entscheidung des EuGH lesen. Dort ist die im Markenrecht legendäre "Autobahnabfahrt-Formel" entwickelt worden als Indiz für eine überregionale Bedeutung von Ortsnamen. Demnach sind (als Wortmarke) Ortsnamen nicht schutzfähig, wenn der Ort eine eigene Autobahnabfahrt hat (wie gesagt, als Indiz für übrregionale Bedeutung des Ortes).

Die Wortmarke "Las Vegas" ist daher für keine Ware oder Dienstleistung eintragungsfähig, "Ratelon" hingegen schon. Das nur zur allgemeinen Fortbildung ;)

Ich gebe übrigens den Betrieb von MICCRO demnächst auf, so dass ich die Marke Ratelon dann auch für Verzeichnisdienste etc. lizensieren würde, also eigentlich wirklich ohne jeden Haken an der Sache (außer, dass man mit mir sprechen und sich einigem muss). Falls Ihr nochmal drüber nachdenken wollt, lasst es mich wissen.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 16:03
von Fiete Schulze
Original von DvA
Das hier verbreitete Halbwissen ist ja kaum zu ertragen :)
Und du bist gar nicht zu ertragen.

Ps: Ich würde lieder den Arsch von Merkel küssen, als mit dir jemals wieder über die "Marke" Ratelon reden zu müssen.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 16:30
von Pierre Lemarchal
Ich hab bis heute nicht verstanden, warum er "Ratel**" hat schützen lassen.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 16:38
von Fiete Schulze
Original von Pierre Lemarchal
Ich hab bis heute nicht verstanden, warum er "Ratel**" hat schützen lassen.
Echt nicht? Dieser Mensch hat einen schwachen Charakter und wenn er sich mächtig und überlegen fühlt, dann ist das wie ein Orgasmus für ihn. Das sind diese Typen die als Kinder immer bei "Mensch ärgere dich nicht" verloren haben und das nie wirklich verarbeitet haben.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 17:27
von SRM
Original von Fiete Schulze

Und du bist gar nicht zu ertragen.

Ps: Ich würde lieder den Arsch von Merkel küssen, als mit dir jemals wieder über die "Marke" Ratelon reden zu müssen.
Dito. Dann lieber nur die DU, als angekrochen zu kommen.

Verfasst: So 11. Jan 2009, 17:47
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich sehe es ebenso - mal ganz abgesehen davon, dass ich der Merkel gerne mal den Arsch küssen würde =)

Verfasst: So 11. Jan 2009, 19:30
von Franz Sendlhofer
Original von DvA
Wer sich über Markenrecht vs. Ortsnamen kundig machen will, sollte die Cloppenburg-Entscheidung des EuGH lesen. Dort ist die im Markenrecht legendäre "Autobahnabfahrt-Formel" entwickelt worden als Indiz für eine überregionale Bedeutung von Ortsnamen. Demnach sind (als Wortmarke) Ortsnamen nicht schutzfähig, wenn der Ort eine eigene Autobahnabfahrt hat (wie gesagt, als Indiz für übrregionale Bedeutung des Ortes).
Was ist das für eine wackelige Formel?
Rohrbach in der Südpfalz hat 1600 Einwohner und eine eigene Autobahnabfahrt.
Die ehemalige Schuhmetropole Hauenstein liegt ugf. 20km abseits von einer Autobahn.

Nur ein Beispiel aus meinem Umkreis. Also dürfte es noch etliche Beispiele geben. Sowas auf EuGH-Ebene *kopfschüttel*

Verfasst: So 11. Jan 2009, 19:34
von Mirjam Sander
Wtf ist eine Schuhmetropole?

Verfasst: So 11. Jan 2009, 19:51
von Christopher Adomeit
Eine Stadt, die auch gerne für etwas bekannt sein würde ;)