Original von Fabian Montary
Der Knackpunkt ist ja, dass Unionsrecht sich auch auf die Länder auswirkt. Warum sollen die Unionsländer nicht einfordern, die Außenpolitik der Union mitgestalten zu wollen? Wenn Sie so argumentieren, können wir den Unionsrat auch abschaffen: Unionssache, also braucht es die versammelten Länder im Unionsrat nicht zu interessieren... :rolleyes:
Das Argument verfehlt das Ziel. Der Unionsrat ist bei Unionsgesetzen vorgesehenes Gremium.
Bei Verträgen nicht. Wir möchten ja auch nicht, dass die Unionsregierung uns in das Landesrecht einredet, auch wenn es z.B. die Gesamtwirtschaft der Union beeinflusst.
Obwohl sie diese ja eigentlich kennen sollten:
- (7) Der Unionspräsident schließt im Namen der Union die Verträge mit auswärtigen Staaten, die von der Unionsregierung ausgehandelt wurden. Diese brauchen zuvor die einfache Mehrheit der Abgeordneten des Unionsparlamentes.
Da kann ich keinen Anspruch für die Länder draus ableiten.
Original von Kreittmayr
Nunja, wie gesagt, auch die Länder haben außenpolitische Interessen in einem gewissen Rahmen, und ich halte es durchaus für legitim, wenn die Ländervertreter darauf achten, dass die Union sich nicht verselbständigt und eine Außenpolitik zum Nachteil aller oder einiger Länder betreibt.
Dafür sieht die Unionsverfassung nur Klagen vor, wenn Landesrecht in irgendeiner Form verletzt wird oder es gegen Unionsgesetze verstößt. Und bei Unionsgesetzen haben wir wieder Mitspracherecht.