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Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 11:49
von Hajo Poppinga
Ich beantrage:
Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue
§1 Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es die Treue und das Bekenntnis zur Verfassung der Demokratischen Union unter Bürgern und Einwanderern gleichermaßen zu erhöhen und somit die Identifikation mit dem Staat zu fördern.
§2 Eid für Einwanderer
Jede Person die die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union verliehen bekommt, soll in einem speziellen Akt unter Leitung des Amtes für Einwohnerangelegenheiten einen Eid zur Treue auf die Verfassung schwören.
§3 Eid für Schüler
Alle Schüler an Schulen der Demokratischen Union sollen bei Schulabschluß einen Eid zur Treue auf die Verfassung ablegen. Näheres wird durch die Gesetze der Unionsländer festgelegt.
§4 Wortlaut des Eides
Der zu schwörende Eid lautet wie folgt:
Ich schwöre die Unionsverfassung und ihre Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu achten und zu wahren und keine Aktivitäten zu unternehmen, die dazu geeignet sind, die Verfassungsordnung zu beseitigen.
§5 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 12:28
von Montgomery Scott
Wird eine Aussprache gewünscht?
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 12:30
von Hajo Poppinga
Ich kann's gerne begründen, sofern gewünscht.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 13:20
von Montgomery Scott
Ich reiche die folgende Antrage an den Unionsminister Schneider ein:
Sehr geehrter Herr Unionsminister Schneider,
1) Welchen Aufgaben haben Sie sich in Ihrer bisherigen Amtszeit gewidmet und welche Erfolge haben Sie in dieser Hinsicht zu verbuchen?
2) Ihre Koalitionsvereinbarung sieht umfassende Verkehrsprojekte unter Neuregelung der Kompetenzen von Union und Ländern vor. Wie weit sind diese Vorhaben insgesamt gediehen und wie stehen Ihrer Meinung nach die Chancen, dass die unter Punkt 5 Ihrer Koalitionsvereinbarung formulierten Ziele in vollem Umfang bis zum Ende Ihrer Amtszeit umgesetzt werden?
3) Die Koalitionsvereinbarung sieht außerdem vor, dass die Verkehrsprojekte, soweit möglich, auch ohne Verfassungsänderung umgesetzt werden sollen. Was ist in dieser Richtung bisher geschehen?
4) Als Sie das DZ vor den Wahlen vorstellten, sprachen Sie sich insbesondere für eine aktive Außen- und Sicherheitspolitik aus. Inwieweit sehen Sie diese Forderung von der Unionsregierung verwirklicht? Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang das Agieren von Frau Bont im Kaysteran-Zwischenfall ein?
Vielen Dank.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 21:47
von Wolfgang Müller
Ich reiche folgenden Gesetzesantrag ein:
Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen
§1 - Zweck des Gesetzes
Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Enteignung von allen HochverräterInnen.
§2 - Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz wird bei allen nach §39 StGB verurteilten HochverräterInnen angewendet.
§3 - Übergang des Vermögens
Sämtliches Vermögen wird von der Unionspolizei konfiziert und in einer/-s TreuhänderIn übergeben.
§4 - Einsetzung der/des TreuhänderIn
Die/der TreuhänderIn wird vom Unionsgericht ausgewählt. Unionsregierung, Unionspräsident, die Fraktionen im Unionsparlament und die LändervertretInnen im Unionsrat verfügen über ein Vorschlagsrecht.
§5 - Verwendung des Vermögens
(1) Das Vermögen soll vorrangig zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen der/des jeweiligen HochverräterIn verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung wird vom Unionsgericht auf Vorschlag der Unionsanwaltschaft und des Rechtsbeistandes der Opfer und der Hinterbliebenen festgelegt.
(2) Überbleibendes Vermögen fließt an den Staat.
§ 6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ich beantrage hierzu die Aussprache.
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 20:14
von Bodo von Kurzschluss
Die Grünen beantragen folgendes:
Antrag an das Unionsparlament der Demokratischen Union
Das Unionsparlament der Demokratischen Union möge beschließen:
- 1. Die Beziehungen zum Kingdom of Albernia werden durch das Unionsparlament als „freundschaftlich“ eingestuft.
2. Das Unionsparlament begrüßt die Initiative der Regierungen beider Länder verstärkt aufeinander zu zugehen und ihre Bemühungen in einem Grundlagenvertrag münden zu lassen.
3. Das Unionsparlament ist betrübt über die Berufung von Frau Teri Shark zur Botschafterin in der Demokratischen Union.
Das Unionsparlament der Demokratischen Union fordert die Unionsregierung auf:
- 1. Weiterhin am Annäherungsprozess zum Kingdom of Albernia festzuhalten und Bemühungen zu machen die zwischenstaatlichen Beziehungen zu intensivieren.
2. Frau Teri Shark, sollte sie nicht abgezogen und ersetzt werden, zur „persona non grata“ zu erklären und sie des Landes zu verweisen.
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 20:22
von Montgomery Scott
Wird eine Aussprache gewünscht?
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 20:22
von Bodo von Kurzschluss
Nicht unbedingt.
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:02
von Hajo Poppinga
Ich beantrage Aussprache und bitte um Begründung seitens des Antragsstellers.
Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 15:06
von Hajo Poppinga
Ich beantrage:
Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen der Union
§1
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:
Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
9. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
10. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
§2
Folgender Artikel 47b wird in die Unionsverfassung eingefügt:
Artikel 47b
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.02.2009 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden.
§3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
und bitte um das Wort zur Begründung.