Verfasst: So 9. Dez 2007, 01:25
Vielleicht nehmen Sie das nächste Mal einfach an Aussprachen teil und tragen dort Ihre Bedenken vor.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Ja, wenn ein Richter das so sieht, dann muss er eben den entsprechenden Passus via Aussetzungs- und Vorlegungsbeschluss dem ObUG zur Normenkontrolle vorlegen. Wo ist das Problem?Original von Helmut Hennrich
"In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist."