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Verfasst: So 9. Dez 2007, 01:25
von Hajo Poppinga
Vielleicht nehmen Sie das nächste Mal einfach an Aussprachen teil und tragen dort Ihre Bedenken vor.

RE: Väterländisch geht's voran!

Verfasst: So 9. Dez 2007, 15:58
von Konrad Grimm
Original von Helmut Hennrich
"In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist."
Ja, wenn ein Richter das so sieht, dann muss er eben den entsprechenden Passus via Aussetzungs- und Vorlegungsbeschluss dem ObUG zur Normenkontrolle vorlegen. Wo ist das Problem?

Unsere Richterschaft ist - für Menschen, deren Job es ist, Entscheidungen zu treffen - manchmal schon sehr entscheidungsscheu.