Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 36. Legislaturperiode des Unionsparlaments
I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.
In der zu Ende gehenden 36. Legislaturperiode wurde ein Unionsminister ausgewechselt werden: am 12. Januar 2013 ersuchte Unionskanzlerin Helen Bont Unionspräsident Hajo Poppinga, den Unionswirtschaftsminister Alexander Steinhoff aus dem Amt zu entlassen und Unionsfinanzminister Franz Sperling zusätzlich mit diesem Amt zu betrauen.
II. Unionskanzleramt und Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung
II.1. Allgemeines
Das Unionskanzleramt und das Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung wurden während der 36. Legislaturperiode des Unionsparlaments von Helen Bont als Unionskanzlerin und Unionsministerin in Personalunion geführt.
II.2. Gesetzgebungsarbeit und internationale Verträge
Auf dem Gebiet der Gesetzgebungsarbeit hat das Unionskanzleramt sowohl eine initiative als auch koordinierende Rolle innerhalb des Unionskabinetts ausgeführt. Gesetzesvorhaben, die während der 35. Legislturperiode des Unionsparlaments wegen des Disputs zwischen Unionsparlament und dem damaligen Unionspräsidenten Armin Schwertfeger, nicht umgesetzt werden konnten, wurden nun nachgeholt.
II.3. Änderungsprotokoll zur Konvention über die Polgebiete
Das bereits vgor geraumer Zeit von der Vollversammlung der Hohen Kommission für die Polgebiete beschlossene 2. Änderungsprotokoll zur Konvention über die Polgebiete wurde in dieser Legislaturperiode vom Unionsparlament verabschiedet und von Unionspräsident Hajo Poppinga unterzeichnet und im Unionsgesetzblatt verkündet.
Damit setzte die Demokratische Union das 2. Änderungsprotokoll zur Konvention über die Polgebiete in nationales Recht um und leistete einen Beitrag zur Fortschreibung des internationalen Völkerrechts bei.
II.4. Friedensvertrag mit Barnstorvia
Bei Ihrem Besuch im Januar 2013 in der barnstorvischen Stadt Sodstett hat Unionskanzlerin Helen Bont gemeinsam mit dem barnstorvischen Premierminister Élie Raymond Ghyslain einen Friedensvertrag ausgehandelt, der den Waffenstillstandsvertrag vom 21. Oktober 2007 ersetzen soll.
Im Anschluss sollen sich nathlos Verhandlungen über den Abschluss eines Grundlagenvertrags anschließen.
II.5. Grundlagen- und Diplomatievertrag mit dem Großherzogtum Bazen
Ebenfalls ausgehandelt wurde ein Grundlagen- und Diplomatievertrag zwischen dem Großherzogtum Bazen und der Demokratischen Union, der die bilateralen Beziehungen zwischen beiden Staaten erstmals auf eine vertragliche Grundlage stellt.
II.6. Grundlagenvertrag mit Turanien
Die Unionsregierung hat mit der Regierung Turaniens einen Grundlagenvertrag ausgehandelt, der die bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage stellt.
Die Unionsregierung tat diesen Schritt in der Überzeugung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker an erster Stelle in der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen sein muss und und territoriale Veränderungen nur friedlich und in Übereinstimmung aller Beteiligten durchgeführt werden dürfen.
II.7.Grundsätzliche Einigung auf Botschafteraustausch
Nachdem die Föderale Republik Andro ihren Botschafter aus der Demokratischen Union abgezogen und den Botschafter der Demokratischen Union des Landes verwiesen hat, haben sich beide Regierungen grundsätzlich auf den erneuten Austausch von Botschaftern verständigt.
II.8. Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
Mit Verabschiedung des Dritten Änderungsgesetzes des Unionssteuergesetzes wurde ein genereller Einfuhrzoll von 25% erhoben.
Der Unionsrat wurde am 27.11.2012 darüber informiert. Da der Unionsrat die Einspruchsfrist verstreichen ließ, dürfte dieses Gesetz in Kürze in Kraft gesetzt werden.
II.9. Luftsicherheitsgesetz
Mit Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes hat sich die Demokratische Union eine moderne gesetzliche Grundlage zum Luftverkehr und dem Bau von Flughäfen gegeben.
II.10. Gesetz über die Unionsraumfahrtagentur
Mit dem Gesetz über die Unionsraumfahrtagentur wurde die gesetzliche Grundlage für eine Unionsoberbehörde geschaffen, die sich mit der Erforschung und Nutzbarmachung des Weltraums für friedliche und militärische Zwecke befasst. Ihr Auftrag ist es, das Leben auf der Erde zu verbessern, das Leben ins Weltall auszudehnen und dort Leben zu finden, die Erde in ihrer Vielfalt zu verstehen und zu schützen, das Universum zu erforschen und die kommenden Generationen von Forschern zu begeistern.
In Einvernehmen mit der Landesregierung des Unionslandes Westliche Inseln wurde in einem ersten Änderungsgesetz der Sitz der Verwaltung von Saint Pierre nach Kamahamea verlegt.
II.11. Unionslebensmittelgesetz
Mit dem Unionslebensmittelgesetz hat sich die Demokratische Union eine modernes, den Anforderungen des Verbraucherschutzes genügendes, Lebensmittelrecht gegeben.
Die Gesetzesvorlage wurde am 27.11.2012 dem Unionsrat zugeleitet. Da dieser von von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch machte, dürfte das Gesetz in Kürze in Kraft gesetzt werden.
II.12. Gesetz über die Änderung des Unionsgesellschaftsgesetzes und Einführung des VII. Buches Zivilgesetzbuch
Mit der Vorlage des unter Federführung von Frau Staatsministerin Miranda Marina Daldrup ausgearbeiteten Gesetzes über die Änderung des Unionsgesellschaftsgesetzes und der Einführung des VII. Buches Zivilgesetzbuch legte die Unionsregierung eine Vereinfachung, Klarstellung und Erweiterung des Gesellschaftsrechts vor. So werden die Stiftungen aus dem Gesellschaftsgesetz ausgegliedert und dem Zivilgesetzbuch zugeordnet.
II.13. Vertretungsgesetz über das einheitliche Verwaltungshandeln (VerwVertrG)
Damit das Verwaltungshandeln in der gesamten Demokratischen Union vereinheitlicht und die staatlichen Organe für die Bürger eine verässliche Größe sind, hat die Unionsregierung das unter Federführung von Frau Staatsministerin Miranda Marina Daldrup ausgearbeitete Vertretungsgesetz über das einheitliche Verwaltungshandeln vorgelegt.
II.14. Gesetz über die Konsolidierung von UnionsgesetzenMit dem Gesetz über die Konsolidierung von Unionsgesetzen hat die Unionsregierung einen richtigen und notwendigen Schritt zur Entbürokratisieurung getan. Das Gesetz wurde unter Federführung von Frau Staatsministerin Miranda Marina Daldrup erarbeitet.
III. Unionsministerium des Innern und der Justiz
III.1. Allgemeines
Das Unionsministerium des Innern und der Justiz wurde in der 36. Legislaturperiode von Unionsminister Rovan Trautmann geleitet.
III.2. Mitwirkung im Rahmen der kabinettsinternen Arbeit
Im Rahmen des Unionskabinetts hat das Unionsministerium des Innern und der Justiz die Gesetzgebungsarbeit der Unionsregierung kabinettsintern unterstützt.
III.3. Ausübung der Aufsichtspflicht über unterstellte Unionsbehörden
Der Unionsminister des Innern und der Justiz übte im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflichten die Aufsicht über ihm unterstellte Unionsbehörden aus.
Zu diesen, der Aufsicht des Unionsministers des Innern und der Justiz unterstellten Unionsbehörden gehören:
- das Amt für Einwohnerangelegenheiten (§ 2 Abs. 2 UBüAngG),
- das Humanitäres Hilfswerk AöR (§ 3 Abs. 1 HHWG),
- die Unionsanwaltschaft (§ 1 Abs. 1 UAG),
- das Unionsarchiv (§ 1 Abs. 2 ArchG),
- die Unionspolizei (§ 1 Abs. 2 UPolG) und
- der Unionswahlleiter (§ 6 Abs. 1 WahlG).
III.4. Ausschreibung der Stelle des Obersten Unionsanwalts
Die Stelle des Obersten Unionsanwalts der Demokratischen Union wurde neu ausgeschrieben. Seit Kurzem liegt eine Bewerbung vor, so dass die Stelle baldmöglichst wieder besetzt sein könnte, wenn sich der Bewerber als geeignet herausstellen sollte.
IV. Unionsministerium der Finanzen
IV.1. Allgemeines
Das Unionsministerium der Finanzen wurde während der 36. Legislaturperiode des Unionsparlament von Unionsminister Franz Sperling geleitet.
IV.1. Mitwirkung im Rahmen der kabinettsinternen Arbeit
Im Rahmen des Unionskabinetts hat das Unionsministerium der Finanzen die Gesetzgebungsarbeit der Unionsregierung kabinettsintern unterstützt.
Besonders hervorzuheben ist die gemeinsam mit dem Unionsministerium für Wirtschaft forcierte Suche nach einem funktionnierenden Wirtschaftssystem, welches den Anforderungen der Demokratischen Union, seinen Menschen und der Wirtschaft ebenso wie dem Staat gerecht wird.
V. Unionsministerium für Wirtschaft
V.1. Allgemeines
Das Unionsministerium für Wirtschaft wurde während der 36. Legislaturperiode des Unionsparlaments von Unionsminister Alexander Steinhoff geleitet.
IV.1. Mitwirkung im Rahmen der kabinettsinternen Arbeit
Im Rahmen des Unionskabinetts hat das Unionsministerium für Wirtschaft die Gesetzgebungsarbeit der Unionsregierung kabinettsintern unterstützt.
V.3. Wirtschaftssystem
Die Suche nach einem für die Demokratische Union passenden Wirtschaftssystem wurde in der 36. Legislaturperiode des Unionsparlaments unter Federführung des Unionsmisters für Wirtschaft, Alexander Steinhoff, fortgesetzt.
Im Laufe der 36. Legislaturperiode wurde die von der Vorgängerregierung unter Unionskanzlerin Pandora Friedmann iniziierte Idee, einen WiSim-Beirat aus Vertretern von Unionsbank, Unionsregierung, Unionsparlament und Unionsrat zu bilden, aufgegeben. Der Grund hierfür war, dass sich Unionsparlament und Unionsrat jeweils nicht zur Wahl von Vertretern durchringen konnten und eine Wahl aussichtsslos erschien.
In Folge des Aufgebens des Plans zur Bildung des WiSim-Beirates wurde ein kabinettsinterne Runde aus den Unionsministerien für Finanzen und Wirtschaft, dem Unionskanzleramt und unter Hinzuziehung des Unionsbankpräsidenten gebildet, deren Beratungen bislang jedoch zu keinem greifbaren Ergebnis führte.
Manuri, den 30. Januar 2013

Unionskanzlerin