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Verfasst: Mo 18. Jun 2007, 17:08
von Peter Vain
Original von Marko Untrial

Mir war da so als wäre ein Parlamentarier dagegen mal vor Gericht gezogen und das hätte diesen Punkt für ungültig erklärt. ;)
Ich weiß, was aber nicht heißt, dass man da was ändern kann, m in wieder einzubauen.

Verfasst: Mo 18. Jun 2007, 17:09
von Marko Untrial
Original von Peter Vain
Ich weiß, was aber nicht heißt, dass man da was ändern kann, m in wieder einzubauen.
Ahh ja, um abzuwarten das der nächste Parlamentarier vor Gericht zieht und dieses wieder so urteilt? Es kann ja ein vergangenes Urteil nicht einfach ignorieren.

Verfasst: Mo 18. Jun 2007, 17:16
von Lars Gustafsson
Und so weit ich mich erinnern kann, wurde dieses Passus als verfassungswidrig erklärt.

Verfasst: Mo 18. Jun 2007, 17:17
von Amber Marie Ford
Diese Entscheidung hat das Unionsgericht damals gestützt auf Art. 25 I UVerf gefällt, was bedeutet, eine solche Norm ließe sich nicht wirksam in die GO oder ein einfaches Gesetz aufnehmen - sehr wohl aber in die Unionsverfassung, als Ausnahmeregelung (lex specialis) zu besagtem Art. 25 I (für viele wäre das natürlich wieder höchst problematisch, weil es gegen die Ideologie der "Simon-Correctness" verstieße, mir läge hingegen schwer im Magen dass ich diese positivistische Denkweise, Verfassungsprinzipien durch andere Verfassungsbestimmungen auszuhöhlen, eigentlich verabscheue - aber haben wir eine Alternative? ;)).

Verfasst: Mo 18. Jun 2007, 17:40
von Hajo Poppinga
Original von Amber Marie Ford
Diese Entscheidung hat das Unionsgericht damals gestützt auf Art. 25 I UVerf gefällt, was bedeutet, eine solche Norm ließe sich nicht wirksam in die GO oder ein einfaches Gesetz aufnehmen - sehr wohl aber in die Unionsverfassung, als Ausnahmeregelung (lex specialis) zu besagtem Art. 25 I (für viele wäre das natürlich wieder höchst problematisch, weil es gegen die Ideologie der "Simon-Correctness" verstieße, mir läge hingegen schwer im Magen dass ich diese positivistische Denkweise, Verfassungsprinzipien durch andere Verfassungsbestimmungen auszuhöhlen, eigentlich verabscheue - aber haben wir eine Alternative? ;)).
Nein.

Verfasst: Di 19. Jun 2007, 11:56
von Michael Schneider
Lustig wäre wenn es nicht ginge: dann hätten wir uns mit unserer Verfassung selbst ein ordentliches Bein gestellt...etwas womit RL-Politiker alltäglich zu kämpfen haben. ;)