
Nachdem sich alle gesetzt haben, wendet sich Bont Herrn Al-Banabi zu:
Noch einmal willkommen in der Demokratischen Union, Exzellenz. In Ihrem Brief haben Sie ja eine größere Agenda von Themen genannt, die Sie besprechen möchten.

Grundlagenvertrag zwischen dem Schahtum Futuna und der Demokratischen Union
Präambel: Gewillt zur friedlichen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag:
Artikel I - Grundsätzliches
1. Das Schahtum Futuna und die Demokratische Union erkennen sich gegenseitig als souverän an.
2. Das Territorium der beiden Staaten gilt als unverletzlich, ihre Grenzen werden respektiert. Gebietsforderungen an den Vertragspartner werden somit ausgeschlossen.
3. Eigene Geheimdienstaktivitäten sind auf dem Gebiet des Vertragspartners untersagt. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Artikel II - Regelung der diplomatischen Beziehungen
1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens neutral angesehen.
2. Die diplomatischen Beziehungen der Vertragspartner untereinander gelten als bestehend.
Artikel III - Konflikte
1. Die Vertragsparteien verzichten auf Kriegshandlungen gegeneinander und verpflichten sich, Drittstaaten nicht gegen die andere Vertragspartei im Konfliktfall zu unterstützen.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von gegenseitigen Meinungsverschiedenheiten.
Artikel IV - Rechtliche Stellung der Bürger
1. Bürger der Vertragspartner sind von der Visumspflicht bei Reisen innerhalb der Staatsgebiete ausgeschlossen. Staatliche Kontrollen des Ministeriums für innere Angelegenheiten sind nicht ausgeschlossen.
2. Bürger werden für ihre Vergehen vor den heimischen Gerichtshöfen zur Rechenschaft gezogen, Eine Auslieferungspflicht besteht nicht.
Artikel V - Laufzeit und Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
2. Dieser Vertrag kann zu einem Kooperationsvertrag oder einem Allianzvertrag aufgewertet und ergänzt werden, wenn beide Parteien dies einvernehmlich wünschen.
3. Dieser Vertrag ist nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündbar. Fristlose Kündigung ist nicht zulässig.
4. Die Kündigung kann innerhalb von sieben Tagen nach Ankündigung rückgängig gemacht werden.
Abschließende Regelung
Dieser Vertrag tritt mit Ratifizierung in Kraft.
Zuletzt geändert von Yaashur al-banabi am Di 18. Mai 2010, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Exzellenz, weder die Unionsregierung im allgemeinen noch ich im besonderen verschließen uns irgendwelchen Problemen oder Herausforderungen. Nur: pauschal zu sagen, es gäbe ein eklatantes Piratenproblem, ist zu wenig, damit die Unionsregierung oder die Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union tätig werden können, zumal ja noch nicht einma diesbezüglichel Informationen von DU-Reedereien vorliegen. Wenn also die Regierung des Schahtums über Informationen über irgendwelche Piratenaktivitäten verfügt, wäre ich dankbar, wenn diese der Unionsregierung zur Verfügung gestellt werden, damit geprüft werden kann, inwiefern hier gehandelt werden muss und gehandelt werden kann.Original von Yaashur al-banabi
Es ist bedauerlich, dass Sie sich vor dem verschließen, was die Vereinigten Staaten von Astor und andere Staaten bereits anerkannt haben: Dass es ein eklatantes Piraterieproblem gibt.
Exzellenz, wenn Sie sich zum Beispiel den Entwurf der Konvention für eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit anschauen, werden Sie feststellen, dass mit dieser Konvention keinerlei Souveränitätsabtretung an den RdN verbunden ist, da es jeder Konfliktpartei freigestellt ist, sich einem Schiedsverfahren anzuschließen und der Schiedsgerichtshof selbst an den zwischen den Konfliktparteien ausgehandelten Schiedsvertrag gebunden ist.Original von Yaashur al-banabi
Unter diesem Aspekt sowie der völlig unterschiedlichen Ansätze im Rat der Nationen, der vom Schahtum als reine Gesprächsplattform gesehen wird und an den wir keinerlei Souveränität abzutreten planen, sehe ich keine Grundlagen für eine wirtschaftliche Integration der Westlichen Inseln in den Orceanischen Raum gegeben, denn scheinbar soll nur Wert abgeschöpft werden, ohne etwas zu Sicherheit und Properität der Region beizutragen.
Vielen Dank, ich werde ihn kurz durchlesen und eventuelle Veränderungsvorschläge unterbreiten.Original von Yaashur al-banabi
Es bleibt also beim Grundlagenvertrag, wo wir diesen Entwurf hätten:
Zuletzt geändert von Helen Bont am Mi 19. Mai 2010, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.