Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 14:37
Simoff: Nicht wirklich...Original von Sean William Connor
*so*...aber es macht spaß*so*
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Simoff: Nicht wirklich...Original von Sean William Connor
*so*...aber es macht spaß*so*
=)Original von SRM
Richtig. Ich konzentriere mich lieber darauf, die Wahl zu gewinnen
Die Chancen standen nie besser.Original von Mona Isaakson
Jaja.Abwarten, mein Lieber. 8)
Naja, wer das Urteil liest, wird feststellen können, daß die Verhandlung auch anders hätte ausgehen können. Insbesondere der Satz "hätte sich die Aussage des Beklagten jedoch auf die strafrechtliche Aufarbeitung bezogen, so hätte eine Ehrverletzung vorgelegen" zeigt doch, daß die Unterstellung einer strafrechtlich relevanten Verwicklung unzulässig wäre.Original von Tony Gold
Im Übrigen mein Glückwunsch an Herrn von Falkenstein und den vorsitzenden Richter zu diesem Sieg für die Gerechtigkeit.
Der seichte Genpool ist ja ein Merkmal der Adelshäuser. Es wird über imperianische Kaiser und Adelshäuser berichtet, dass diese in fünf Generationen, während ein durschnittlicher Mensch über zweiunddreißig Vorfahren verfügte, nur und höchstens zehn hatten. Und vielfach stammte der Adel von ein und dem selben Vorfahren ab. Also die heirat zwischen Onkel und Nichte, Cousin und Cousine mit dann zum Teil fatalen Folgen ist historische Tatsache und ich bin mir nicht sicher, aber glaube, dass das bestimmt auch Auswirkung auf die Gegenwart hat.Original von Palin Waylan-Majere
Die Gefahr von geistigen oder körperlichen Behinderungen wächst übrigens nicht direkt aufgrund des Inzest, sondern weil beim seichten Genpool vorkommende rezessive Genmutationen nicht mehr von dominanten Genen überlagert werden. Die Bluterkrankheit im Adel liegt also nicht direkt an den Ehen zwischen Verwandten; sowas kann auch bei Paaren vorkommen, die nicht miteinander verwandt und beide Träger einer rezessiven Mutation sind.
Deshalb werde ich gegen das Urteil keine Berufung einlegen, weil es insgesamt Richtig ist, wenn auch aus meiner Sicht die Form der Kundgabe nicht hinreichend berücksichtigt wurde und bei diesem Argument bleibe ich: Es zählt nicht nur was man sagt, sondern wie man es sagt.Original von Hajo Poppinga
Naja, wer das Urteil liest, wird feststellen können, daß die Verhandlung auch anders hätte ausgehen können. Insbesondere der Satz "hätte sich die Aussage des Beklagten jedoch auf die strafrechtliche Aufarbeitung bezogen, so hätte eine Ehrverletzung vorgelegen" zeigt doch, daß die Unterstellung einer strafrechtlich relevanten Verwicklung unzulässig wäre.
Man könnte auch sagen, ganz Fussballersprache: Es war nie leichter.....Original von SRM
Die Chancen standen nie besser.