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Verfasst: Mo 2. Nov 2009, 15:37
von SRM
Dann sei mein Beitrag zurückgezogen

RE: Wahl von A.M. Ford zur nebenamtlichen Richterin
Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 09:56
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Auf mehrfachen Wunsch ist die Aussprache wieder geöffnet.
Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 23:47
von pjotr
Nachdem Kollegin Sewell bereits in ihrem Eingangsstatement klar gemacht hatte, dass Frau Ford eigentlich als hauptamtliche Unionsrichterin zur Verfügung stand sah ich das auch als allgemeinen Inhalt der Debatte an.
Außerdem hat eine Mehrheit für Frau Ford als hauptamtliche Richterin gestimmt; das ist von dieser Debatte hier erst einmal unberührt..
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 01:41
von Palin Waylan-Majere
Dem
Antragsbuch zufolge war dies so beantragt, in der Abstimmung hat der Titel auch wieder gestimmt. Da uns Schrobi abhanden gekommen ist, wäre es auch wenig sinnvoll, eine nebenamtliche Richterin zu wählen, während ein hauptamtlicher Richterposten vakant ist.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 07:08
von SRM
Die finanzielle Seite ist aber nie besprochen worden. Diejenigen die auf die Rechtmäßigkeit der Debatte pochen, hatten selbst die Besoldungsstufe für nebenamtliche Richter zitiert.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 07:27
von Palin Waylan-Majere
Original von SRM
Die finanzielle Seite ist aber nie besprochen worden. Diejenigen die auf die Rechtmäßigkeit der Debatte pochen, hatten selbst die Besoldungsstufe für nebenamtliche Richter zitiert.
Naja, Sie selbst haben das
erfragt und der Unionskanzler hat die Stelle zitiert.
So wie es sich darstellt, wurde Frau Fords Wahl zur hauptamtlichen Richterin beantragt, im Eröffungsbeitrag zur Debatte hat Frau Sewell dies noch einmal untermauert und auf dem Wahlzettel stand wohl auch das Wörtchen "hauptamtlich". Auch wenn es für die Staatskasse günstiger wäre, können wir Frau Ford jetzt nicht einfach als nebenamtliche Richterin vereidigen, weil in der Debatte darüber kurz Verwirrung herrschte. Durch Schrobis Rücktritt ist sogar eine Stelle frei geworden, das Unionsparlament sollte die Sache also endgültig an den Unionsrat verweisen, um die Beschlussfähigkeit des Obersten Unionsgerichts sicherzustellen.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 07:38
von SRM
Meines Erachtens nach macht es einen nicht unerheblichen Unterschied, ob jemand im Haupt- oder im Nebenamt richtet. Ich würde nicht unterschreiben, dass alle abstimmenden Abgeordneten "die Verwirrung" als temporär betrachtet haben.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 07:53
von Palin Waylan-Majere
Die Abgeordneten sind ja nun gewiss keine Kinder mehr, ich halte die Damen und Herren durchaus dazu imstande, Anträge zu verstehen und die Frage einer Abstimmung korrekt zu interpretieren.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 11:31
von Victoria Sewell
Man könnte nun sagen: Wegen Formfehler muss die Wahl wiederholt werden
Man könnte auch sagen: Die Abgeordneten haben den Abstimmungsgegenstand verstanden und/oder würden bei einer korrigierten Wiederolungsabstimmung wieder so stimmen. Also könnte man sich eine neue Abstimmung sparen.
Ich plädiere der rechtsstaatlichen und formalen Ordnung halber für eine rasche Wiederholung der Wahl über das Amt eines hauptamtlichen Unionsrichters.
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 11:39
von SRM
Original von Victoria Sewell
Man könnte nun sagen: Wegen Formfehler muss die Wahl wiederholt werden
Man könnte auch sagen: Die Abgeordneten haben den Abstimmungsgegenstand verstanden und/oder würden bei einer korrigierten Wiederolungsabstimmung wieder so stimmen. Also könnte man sich eine neue Abstimmung sparen.
Ich plädiere der rechtsstaatlichen und formalen Ordnung halber für eine rasche Wiederholung der Wahl über das Amt eines hauptamtlichen Unionsrichters.
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