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Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 02:01
von Richard Stresemann
Original von Fiete Schulze
Fakt ist ja, dass die Grüne Partei nie aufgelöst wurde. Schließlich war sie ständig im Bnet eingetragen. Alles andere haben die zuständigen Behörden verpennt
Das ist so, als würden Sie behaupten, jemand würde weiterleben, weil noch kein Totenschein ausgestellt wurde.

Ob die Grünen nach dem Tod von Herrn Marker noch weiterbestanden haben oder nicht, das muss gerichtlich entschieden werden.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 02:07
von pjotr
Original von Richard Stresemann

Das ist so, als würden Sie behaupten, jemand würde weiterleben, weil noch kein Totenschein ausgestellt wurde.
Ist ja auch so. Jemand, der verschwunden ist, aber dem der Tod noch nicht attestiert wurde, gilt als vermisst.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 02:10
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Ist ja auch so. Jemand, der verschwunden ist, aber dem der Tod noch nicht attestiert wurde, gilt als vermisst.
Von dem Fall spreche ich nicht. Ich spreche von jemandem, der tot - im naturwissenschaftlichen Sinne - auf dem Boden herumliegt, dem aber den Tod noch niemand gemäß den Vorschriften bescheinigt hat. Das ändert nichts daran, dass er tot ist.

In meinen Augen hat die Eintragung einer Partei im Register nur deklaratorischen Charakter. Die Gegenmeinung ist schon vertretbar, so ist das nicht. Aber ich meine, es ist so. Und entscheiden kann es nur das Unionsgericht.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 02:12
von pjotr
Der Unterschied ist nur, dass Ihr Meinung nicht substantiiert ist, die wie sie sagen "Gegenmeinung" jedoch das vertritt, was im Gesetz steht.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 02:14
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Der Unterschied ist nur, dass Ihr Meinung nicht substantiiert ist, die wie sie sagen "Gegenmeinung" jedoch das vertritt, was im Gesetz steht.
Die Natur der Sache und der gesunde Menschenverstand sind jedenfalls auf meiner Seite.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 03:09
von Hans Sack
Original von Richard Stresemann
Original von pjotr

Die Natur der Sache und der gesunde Menschenverstand sind jedenfalls auf meiner Seite.
Dem Stimme ich Absolut zu.

Allgemein finde ich den Auftritt der vermeidlich Grünen, Roten Horden, in diesem Falle mehr als zwielichtig. Hoffentlich wirt das Gericht ein Sinnvolles und Geistreiches Urteil fällen wie nur eines in Frage kommt.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 09:22
von Freiherr von Stern
Hatten wir uns weiter oben nicht darauf geeinigt, dass die Argumente in diesem Fall hier schon alle mal ausgetauscht worden sind? ;)

Apropos Argumente, Herr Sack, ihr Auftritt ist mal wieder besonders geistreich und sinnvoll. :D

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 11:17
von Hans Sack
Nun auch ich wollte meine Meinung Kundtun auch wenn ich das Thema ehr Wortlos verfolgt habe.

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 12:54
von Fiete Schulze
Original von Richard Stresemann

Das ist so, als würden Sie behaupten, jemand würde weiterleben, weil noch kein Totenschein ausgestellt wurde.

Ob die Grünen nach dem Tod von Herrn Marker noch weiterbestanden haben oder nicht, das muss gerichtlich entschieden werden.
Hier in Ratelon leben auch Menschen weiter, die ein Staatsbegräbnis bekommen haben, daher kann ich mir alles vorstellen.

Verfasst: Fr 14. Aug 2009, 13:29
von Freiherr von Stern
Ich stelle mir gerade die Frage, wie sich die Nichtumsetzung von Gerichtsbeschlüssen zur Würde des Amtes des Unionspräsidenten verhält. Weiß dazu jemand eine Antwort?