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Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:19
von Joeli Veitayaki
Original von Sven Wenzel
Auch wenn ich anfangs der Koalition noch wohlgesonnen gegenüber stand, so muss ich doch sagen, dass mich diese Mutlosigkeit, mit der das Bündnis jetzt abgewickelt wird, doch ziemlich erstaunt.

Wie Herr von Stern schon richtig anmerkte: Sind bisher Abstimmungen verloren gegangen?

Natürlich ist das Vorgehen einer Person mehr als unglücklich, aber deswegen gleich die Flinte ins Korn werfen, das kann auch nicht die Lösung sein.
es geht nicht nur um eine Person, sondern um drei Personen.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:19
von Joeli Veitayaki
Und außerdem hat die Opposition immer noch die Möglichkeit mir das Vertrauen auszusprechen und so die Auflösung zu verhindern.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:20
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki

Man hat sich ja auch nicht an der Aussprache der beiden Gesetze beteiligt.
Und was wollen Sie mir damit sagen?

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:25
von Freiherr von Stern
Original von Joeli Veitayaki
Aber die einzige Methode, die sich verfassungsrechtlich findet.
Bei einem Rücktritt des Unionskanzlers käme es zu einer Neuwahl des Kanzlers nach Artikel 41 Unionsverfassung. Was auch sonst?
Wenn man an schnellstmöglichen Neuwahlen interessiert ist, wahrscheinlich der etwas längere Weg, wen man an einer Stärkung des Parlaments als zentralem Verfassungsorgan interessiert ist, der bessere Weg.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:27
von Freiherr von Stern
Original von Joeli Veitayaki
Und außerdem hat die Opposition immer noch die Möglichkeit mir das Vertrauen auszusprechen und so die Auflösung zu verhindern.
Wenn sich die Koalition selbst das Vertrauen ausspricht, gäbe es keine Probleme, wenn Sie das Angebot der Grünen nicht ausgeschlagen hätten die Regierung weiterhin zu stützen.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:28
von Joeli Veitayaki
Verstehen sie mich nicht falsch, Herr von Stern, ich habe nicht das Angebot der "Grünen" ausgeschlagen, sondern das Angebot von Herrn Waylan-Majere

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:29
von Sven Wenzel
Und es wäre jetzt etwas anderes, wenn Herr von Stern das Angebot gemacht hätte?

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:34
von Joeli Veitayaki
Möglicherweise, Herr von Stern ist mir noch aus früheren Jahren ein Begriff.

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 22:34
von Freiherr von Stern
Original von Joeli Veitayaki
Verstehen sie mich nicht falsch, Herr von Stern, ich habe nicht das Angebot der "Grünen" ausgeschlagen, sondern das Angebot von Herrn Waylan-Majere
Als Repräsentant der grünen UP-Fraktion und der grünen Partei. Ja, wer auch sonst?

PS: <simoff>Ist ja furchtbar, dass ich immer so vielen Leuten ein Begriff bin und sie mir nicht *g* </simoff>

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 23:03
von Joeli Veitayaki
[so]meine frühere Haupt-Identität, jetzt Neben-ID dürfte dir ein Begriff sein. Immerhin treibt die seit 2004 ihr Unwesen ;) [/so]

Grundsätzlich halte ich die Aktion von Herrn Waylan-Majere (mal ohne seine Person zu betrachten, sondern nur die Aktion), als nicht verfassungsgemäß. Die Partei der Grünen war schon vor dem Tode von Herrn Marker keine Partei mehr, da nur noch er Mitglied war. Aber so gehts einigen "Parteien" hier. Insofern, hätte man eine neue Partei "Die Grünen" wieder gründen müssen. Aber das sind verfassungsrechtliche Spitzfindigkeiten und sicherlich rechtliche Auslegungsspielereien.

Es gab somit rein rechtlich keinen rechtmäßigen Nachrücker.
§ 18 Absatz 4 des Wahlgesetzes:

(4) Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder –verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen. Der neue Abgeordnete hat den in der Verfassung vorgesehenen Eid zu leisten. Besteht der Wahlvorschlagsträger oder ein Rechtsnachfolger nicht mehr, so bleibt das Mandat für den Rest der Legislaturperiode unbesetzt.
Der letzte Satz dürfte Herrn Waylan-Majere in Verbindung mit § 3 Absatz des Parteiengesetzes das Mandat versagen:
§ 3 – Organisation einer Partei

(1) Eine Partei muss über mindestens zwei im Parteienverzeichnis eingetragene Mitglieder verfügen.
Die Folge ist, eine Partei die nicht mehr besteht, kann auch nicht mehr der Wahlvorschlagsträger (oder Rechtsnachfolger) sein.

meiner Ansicht nach sind auch für eine demokratische Wahl mindestens zwei Wahlberechtigte notwendig.

Aber das alles ist sicherlich Auslegungssache.