Original von Michael Schneider
Im Unionsparlament sitzen 4 Leute mit eindeutig mehr Stimmen als er. Dabei hat Jouker Sendler doppelt soviele Stimmen. Dem Votum nach wäre er vom Volk am ehesten gewünscht.
Das Volk hat auch von Falkenstein, einen Dennis von Arabien oder einen Holger Beuttler gewählt... die Volksmehrheit ist nicht per se unfehlbar. Herr von Falkenstein hat übrigens auch deutlich mehr Stimmen bekommen und ich hätte ihn genauso abgelehnt.
Es geht doch darum, dass die KLL nicht nur von vornherein klar gemacht hat, wen sie zum Unionskanzler kürt, wenn sie eine Regierungsmehrheit zustande bekommt, sondern auch darum, dass sich eine Mehrheit im Unionsparlament gefunden hat, um ihn zum Unionskanzler zu wählen.
Original von Michael Schneider
Das Unionsparlament kann im 2. Wahlgang meinen Vorschlag ignorieren. ich werde es mir aber ganz sicher, und auch nicht von der SPDU, nehmen lassen mein Gewissen entscheiden zu lassen, wen ich für am geeignesten halte zu nominieren.
Ist hier die Demokratie in Gefahr? Stehen wir kurz vor einem Staatsstreich? Oder will die Mehrheit die Menschenrechte abschaffen, dass es einer Gewissenentscheidung des Unionspräsidenten bedarf? Es ist schon erstaunlich, was jetzt so plötzlich als Gewissensentscheidung hochstilisiert wird.
Nein, Herr Unionspräsident, eine Gewissensentscheidung steht dann an, wenn eine wirkliche fundamentale Entscheidung ansteht, die mit dem Gewissen nicht vereinbar ist. Eine Personalentscheidung gehört gewiss nicht in diese Kategorie, und wenn sie tausendmal überzeugt wären, dass ein Kandidat für ein bestimmtes nicht geeignet wäre.
Original von Michael Schneider
Was ICH festhalte ist, dass viele Politiker hier meine Entscheidung als der Amtswürde schadend ankreiden...weil sie dadurch in ihren persönlichen Zielen behindert fühlen! Für sie ist der Unionspräsident lediglich Erfüllungsgehilfe! Und das halten wir mal eindeutig fest: DAS ist der Unionspräsident nicht! Ganz offensichtlich haben sich hier viele durch meine Amtsvorgänger, die ihre Rechte nicht in vollem maße ausschöpfen mussten, weil die Situation e snciht erfordert, in dem Eindruck bestärkt gefühlt den Unionspräsidenten als unwichtig anzusehen.
Meine Damen und Herren, der Unionspräsident ist ein Verfassungsorgan. Ob es ihnen gefällt und in ihre Pläne passt oder nicht, ich handele unabhängig und jenseits von irgendwelchen politischen Querelen.
Verfassungsporgane sind untereinander zu - ich glaube es heißt - unionsfreundlichem Handeln verpflichtet. Das hat nichts mit Erfüllungsgehilfe oder dergleichen zu tun, sondern damit, dass die Verfassungsorgane sich gegenseitig nicht beschädigen. Denn was wird passieren? Der Unionspräsident hat einen Kandidaten vorgeschlagen, von dem er weiß, dass dieser keine Mehrheit haben wird, das Unionsparlament wird dem Vorschlag des Unionspräsidenten nicht folgen, sondern spätestens im zweiten Wahlgang den Kandidaten wählen, von dem auch der Unionspräsident weiß, dass dieser die Mehrheit hinter sich hat. - Und das Ganze, weil der Herr Unionspräsident, mit seinem Gewissen ringend, entschieden hat, dass er den Kandidaten Veitayaki für nicht geeignet hält.