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Verfasst: Di 16. Jun 2009, 11:27
von Helen Bont
Original von pjotr
...

Eine Ungleichbehandlung gibt es zudem auch nicht. Denn MdURs und MdUPs sind keine wesentlich gleichen Ämter, sondern nur allenfalls ähnliche.
...

summa summarum: Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag die vollste Ausreizung des Verfassungsstatus, aber nicht verfassungswidrig.
Verzeihung, Herr Kollege Jerkov, aber meine Frage zielte darauf in Erfahrung zubringen, ob nicht nur die Mitglieder des Unionsrates, sondern auch der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten der Regelung unterworfen werden, wonach sie ihr Rederecht nur beanspruchen können, wenn ihnen vorher das Rederecht erteilt wurde?

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 14:50
von Robert Cullen
Setzt sich in den Plenarsaal und lauscht dieser geselligen Runde, die die Rechte der Länder beschneiden möchte...

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 15:25
von Rex Marker
Meine Damen und Herren,

es geht hier in keinster Weise um die Beschneidung des Rederechts. Unsere Geschäftsordnung die wir uns geben lässt aber die Möglichkeit zu die formalen Aspekte zu regeln. Somit wird hier vielleicht auch falsches Vokabular verwendet.

Es geht NICHT darum das sich Vertreter von Unionsrat, Regierung oder der Unionspräsident um Rederecht bemühen müssen. Dieses haben Sie bereits laut Verfassung.

Es geht aber darum, das Sie sich bitte anmelden sollen, wenn Sie dieses Rederecht wahren. Das Ziel ist eine verbesserte Etikette in diesem Haus.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 15:40
von Montgomery Scott
Sehr treffend gesagt, Herr Marker. Natürlich haben die Ländervertreter jederzeit das Recht, Rederecht für eine bestimmte Debatte zu beantragen und dieses muss auch gewährt werden. Es geht einzig um eine formale Regelung, die für einen geordneteren Ablauf der Debatten sorgen soll.

Verfasst: Di 16. Jun 2009, 16:04
von Fabian Montary
Entschuldigen Sie, aber Sie wollen, dass die Unionsratsmitglieder einfach nur einen zusätzlichen Zettel Papier ausfüllen und es dann an der Tranigkeit oder am politischen Kalkül des hiesigen Präsidiums festmachen, ob Unionsratsvertreter teilnehmen dürfen? Das halte ich, mit Verlaub, nicht für verfassungskonform, denn ein faktisches Rederecht würde erst mit der Erlaubnis des Präsidiums funktionieren. Ob das nun erteilt werden muss oder nicht, das heißt nun nicht, ob der dazugehörige Akt auch getan wird. Im schlimmsten Falle klagen sich die Unionsratsmitglieder das Rederecht ein - und das kann sogar die Rechtmäßigkeit von Gesetzen beeinflussen...

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 18:19
von Joeli Veitayaki
Besteht eigentlich hier noch Diskussionsbedarf, oder übernehmen wir nun doch wieder die "alte" GO?

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 18:21
von Montgomery Scott
Ich würde darum bitten, dass konkrete Änderungsvorschläge bis morgen abend eingebracht werden.

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 18:23
von Joeli Veitayaki
ich wiederhole meinen Änderungsvorschlag:
§11 (2) Abstimmungen laufen 96 Stunden.

Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 19:43
von pjotr
§8 - NEU:

§ 8 Rederecht
(1) Der Unionspräsident und die Mitglieder der Unionsregierung haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
(2) Die Mitglieder des Unionsrates Mitglieder des Unionsrates erhalten jederzeit nach vorheriger Beantragung beim Präsidium des Unionsparlament das Rederecht für einzelne Debatten.
(3) Der Parlamentspräsident kann anderen Personen das Rederecht einräumen.
(4) Der Parlamentspräsident hat nach §4(3) das Hausrecht im Parlamentsgebäude und ist somit berechtigt, im Falle von Störungen des Geschäftsablaufes durch Personen ohne Rederecht nach §8(1) von diesem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Verfasst: Di 23. Jun 2009, 08:41
von Helen Bont
Original von pjotr
§8 - NEU:

§ 8 Rederecht
(1) Der Unionspräsident und die Mitglieder der Unionsregierung haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
(2) Die Mitglieder des Unionsrates Mitglieder des Unionsrates erhalten jederzeit nach vorheriger Beantragung beim Präsidium des Unionsparlament das Rederecht für einzelne Debatten.
(3) Der Parlamentspräsident kann anderen Personen das Rederecht einräumen.
(4) Der Parlamentspräsident hat nach §4(3) das Hausrecht im Parlamentsgebäude und ist somit berechtigt, im Falle von Störungen des Geschäftsablaufes durch Personen ohne Rederecht nach §8(1) von diesem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Bitte einmal "Mitglieder des Unionsrates" streichen. Es dürfte ausreichen, wenn sie ein mal erwähnt werden. ;)