Beschluss
Der zuständige Haftrichter hat am 31.05.2009 durch Beschluss angeordnet:
Der Haftbefehl gegen
Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista),
bleibt weiterhin in Kraft.
Weiterhin wurde beschlossen, den Haftbefehl nach §6 UHaftG erneut auszusetzen, soweit sich der Verdächtige bereit erklärt
- regelmäßig täglich nach Verkündung dieses Beschlusses
hier bei Gericht Meldung über seinen Aufenthalt zu machen und so seine Anwesenheit anzuzeigen,
- seine zur Ausreise aus der Demokratischen Union erforderlichen Dokumente weiterhin bei der Unionsanwaltschaft in Verwahrung zu lassen,
- weiterhin nicht zu versuchen oder gar zu unternehmen, die Demokratische Union zu verlassen und sich so erneut dem Verdacht einer möglichen Strafentziehung schuldig zu machen
und
- darüberhinaus eine nach §§ 6 I Nr.4, IV UHaftG auf 25% seines Privatvermögens festgelegte Sicherheit leistet.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Auflagen, wird der Haftbefehl unverzüglich vollzogen.
Die Unionsanwaltschaft wird angewiesen dem Gericht anzuzeigen, sobald die Verdächtige im Zuge der laufenden Ermittlungen nicht anzutreffen ist und somit die bereits erwähnte Fluchtgefahr in Betracht gezogen werden muss.
Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
31.05.2009
Die Entscheidung ist nicht leicht gefallen.
Es ist unstreitig, dass der Beschuldigte, gegen die ihm auferlegten Pflichten verstoßen hat. Der Anweisung des Gerichts, sich täglich hier zu melden erschienen eigentlich unmissverständlich.
Das Gericht hat aber ebenso in seine Entscheidung einfließen lassen, wie es dazu kam. Selbstverständlich ist es nicht unüblich, dass die kuriosesten Entschuldigungen herangetragen werden, in der Absicht, sich diesem lästigen Verfahren zu entziehen. Ich habe aber - leider ! - den Eindruck gewonnen, dass Herr Bergmann tatsächlich die Anweisungen nicht verstanden hatte und nicht wusste, dass er sich an diesem jenen Ort hier zu melden hat.
Weiterhin ist mir nachgewiesen worden, dass Herr Bergmann sich im Meldezeitraum in der DU aufgehalten hat. Dies bestärkt meinen Eindruck, dass er sich nicht aufgrund eines Fluchtversuchs der Meldepflicht entzogen hat, sondern aus reinem Missverständnis. Der Vollzug des Haftbefehls nach Verletzung der Meldepflicht war aber konsequent und richtig, da das Gericht grundsätzlich nicht davon ausgehen darf, dass jemand einen Beschluss nicht versteht und deshalb nicht erscheint. Auch ist es nicht möglich auf eigene Initiative jedem "Meldeflüchtigen" persönlich nachzuforschen.
An der Faktenlage der Ermittlungsergebnisse hat sich - zumindest ist an das Gericht hier in der Haftprüfung nichts neues herangetragen worden - nichts geändert. Zwar ist die Fluchtgefahr weiterhin präsent, die Unverhältnismäßigkeit einer Inhaftierung aber ebenso. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit der Aussetzung der Haft erneut zugegeben. Um deutlich zu machen, dass das Gericht nicht einfach so eine Verletzung von gerichtlich auferlegten Pflichten akzeptiert, hat der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von
25% seines derzeitgen Privatvermögens (Konto #253) zu hinterlegen. Mangels einer solchen
Zahlungsstelle, ist das Geld auf das "Treuhandkonto der Unionsbank" (#169) zu überweisen. Die Überweisung hat unverzüglich zu erfolgen und der Beschuldigte hat die erfolgreiche Überweisung ebenso unverzüglich dem Gericht hier mitzuteilen. Ich weise daraufhin, dass die Kontenbewegungen gerichtlich überprüft werden.
Das Gericht appeliert und
weist ganz ausdrücklich an, dass der Beschuldigte hier eine letzte Möglichkeit bekommt zu zeigen, dass er den Rechtsstaat anerkennt und nun begriffen hat, welche Möglichkeiten dieser zur Durchsetzung hat.
Herr Bergmann,
haben Sie den Beschluss des Gerichts verstanden, werden die Sicherheitsleistung zahlen sowie sich täglich hier bei Gericht, d.h. an dieser Stelle hier, melden und so Ihre Anwesenheit anzeigen?