Verfasst: Do 7. Mai 2009, 14:18
Ich denke 500 als Ordnungsgeld ist ein guter Kompromiss, den ich übernehme.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
:klatsch:Original von SRM
Der mündige Bürger ist durchaus selbst in der Lage zu entscheiden, welches Produkt er kaufen möchte und welches nicht.
Dieses Gesetz wird unter keinen Umständen die Zustimmung der Westlichen Inseln im Unionsrat bekommen.
Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse
§1 – Zweck Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.
§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
* Energieeffizienzklasse A: 45% kleiner/gleich EI
* Energieeffizienzklasse B: 45% kleiner/gleich EI < 60%
* Energieeffizienzklasse C: 60% kleiner/gleich EI < 80%
* Energieeffizienzklasse D: 80% kleiner/gleich EI < 95%
* Energieeffizienzklasse E: 95% kleiner/gleich EI < 110%
* Energieeffizienzklasse F: 110% kleiner/gleich EI < 130%
* Energieeffizienzklasse G: EI größer als 130%
§3 – Verbote
(1) Es ist untersagt,
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
* Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.12.2009; zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit einem Bußgeld bis 500 Bramer bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.
§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.
§5 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.