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Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 13:38
von Hajo Poppinga
Original von Sean William Connor
Ich habe mit Herrn Marker kein Vertrag abgeschlossen
Ich bitte diese Aussage nocheinmal deutlich für das Protokoll festzuhalten. Gefragt danach, wie er darauf käme, daß dem Unionskommissar eine Besoldung zustünde, antwortet der Unionspräsident, daß er mit Herrn Marker keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Gemäß des Unionsdienstgesetzes erhalten dort nicht ausdrücklich aufgeführte Bedienstete der Union eine per Arbeitsvertrag festgelegte Vergütung, vgl. auch §7 I UDG. Bei dem Amte des Unionskommissars handelt es sich um keines der in den §§ 3 - 6 UDG aufgeführten Ämter bzw. Dienstverhältnisse. Selbst wenn man dem Vortrag der Klägerin folgen würde, das es sich bei dem Amte des Unionskommissars nicht um ein Ehrenamt handelt, so kommt qua Gesetz eine Vergütung nur nach einem gültigen Dienstvertrag in Frage. Für die Schließung eines solchen Dienstvertrages ist die vorgesetzte Behörde und damit der Dienstherr, hier das Unionspräsidialamt, zuständig.

Der Herr Unionspräsident hat nun aber in der Zeugenvernehmung durch das Unionsverwaltungsgericht erklärt, daß er mit Herrn Marker keinen Vertrag abgeschlossen hat! Dementsprechend gibt es auch keine Grundlage für eine Vergütung, aufgrund derer eine Auszahlung erfolgen könnte. Somit war das Finanzministerium schon nicht ermächtigt ein Gehalt auszahlen.

Eine Besoldung nach §5 II, wie von der Klägerin angeregt, scheidet offensichtlich aus, da es sich bei dem Amte des Unionskommissars nicht um den Leiter einer Unionseinrichtung handelt.

Darüber hinaus bestreitet die Beklagte weiterhin, daß es sich bei dem Amte des Unionskommissars um eine vergütete Tätigkeit handelt. Gewohnheitsrecht, hergebrachte Verfahrensweise und bisherige Praxis weisen vielmehr auf die Natur eines Ehrenamtes hin. Bisher gab es noch nie einen Arbeitsvertrag, geschweige denn eine Vergütung. Kein Gesetz, insbesondere das Unionsdienstgesetz, kennt das Amt des Unionskommissars als besoldetes Amt, obschon es doch zu den zentralen und immer wieder gebrauchten Verfassungseinrichtungen gehört.

Die Beklagte beantragt daher Klageabweisung und bescheidet sich mit diesem Ausführungen, da ihr auch im Interesse der Klägerin, an einem schnellen Abschluß des Verfahrens gelegen ist.

Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 14:08
von pjotr
Die Klägerin ist der Meinung, dass das Zustandekommen eines Dienstvertrages nicht notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen einer Gehaltsforderung an die Union ist.
Das Gesetz bestimmt eine Vergütung nicht unter 800 bzw. 1750 Bramer, die per Arbeitsvertrag festgestellt wird. Wird hier kein Arbeitsvertrag festgehalten, entsteht hier eine planwidrige Regelungslücke, da das Gehalt ja dennoch die Untergrenze nicht unterschreiten darf.
Dass der Gesetzgeber hier bewusst geschwiegen hat scheint mir nicht nachvollziehbar.
Ich bejahe also eine automatische Auszahlung des Gehaltes analog zu Mitgliedern der Unionsorgane oder Staatssekretären.
Betonen möchte ich noch einmal den Passus zu Eingang von §7 Abs. I UDG, nachdem "Sämtliche Mitarbeiter der Organe der Union" eine Vergütung erhalten.

Selbst wenn das Gericht hier keine Regelungslücke erkennen sollte, so kann man immer noch davon ausgehen, dass durch konkludentes Handeln ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die Ernennung zum Unionskommissar (für die Seite des Unionspräsidenten), bzw. der Amtsantritt (für die Seite meines Mandanten) sind konklusiv für das Eingehen eines Dienstverhältnisses.
Dass hier keine weiteren Absprachen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden heißt nur, dass keine abweichende Regelung von der 800 bzw. 1750 Bramer-Mindestgrenze getroffen wurden.

Weiters ist die Frage zu klären, in welche Gehaltsklasse für einen Unionskommissar einzordnen ist.
Als direkter Mitarbeiter des Unionspräsidenten, der die kurzzeitige Leitung über ein gesamtes Unionsland übernimmt ist der Unionskommissar eindeutig als "hochrangiger Mitarbeiter" einzustufen. Das erklärt sich durch die Verantwortung die sein Posten trägt genauso wie durch das Dienstverhältnis: Mit dem ObUA oder dem Unionspolizeichef werden in diese Gehaltsklasse Mitarbeiter aufgeführt, die Unionsorgangen oder Teilen dieser direkt unterstellt sind. So verhält es sich im Innenverhältnis zwischen Unionspräsident und Unionskommissar genau so.

Die Argumentation auf Gewohnheitsrecht muss fehlschlagen; meist war es so dass bisherige Unionskommissare andere politische Ämter oder Verwaltungsposten inne hatten, und ihren Lebensunterhalt daher nicht durch die Tätigkeit als Unionskommissar finanzieren mussten.
Gewohnheitsrecht würde hier sowieso duch das gegebene Recht ausgestochen, das im Unionsdienstgesetz verankert ist.

Wir beantragen daher die Bejahung einer Gehaltsforderung meines Mandanten an die Union in Höhe von 1750 Bramer sowie die Übertragung der Verfahrenskosten an die Union.

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 20:09
von Hajo Poppinga
Original von pjotr

Ich bitte das Gericht zu prüfen, inwieweit Herr Poppinga hier noch den Status als Vertreter der Beklagten innehat. Immerhin trifft die Rechtsfolge eines Urteils hier das Unionsministerium der Finanzen als Unionsorgan und nicht den damaligen Unionsminister und Kanzler Rousseau-Mason als Person.
Ich bitte ebenfalls um Klärung dieser Frage, erbitte mir aber Gelegenheit zur Stellungnahme und Abtrennung in einen weiteren Prozeßstrang. Ferner weise ich auf meine Abwesenheit bis zum nächsten Samstag hin.

Verfasst: So 22. Mär 2009, 12:58
von pjotr
*wischt den Staub von der Prozessakte*

Verfasst: Mo 30. Mär 2009, 16:47
von William C. Ashcraft
[so]Urteil kommt, bin nur gerade noch im Hausarbeitenstress, sorry.[/so]

Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 18:20
von Rex Marker
sitzt vor dem Gerichtsgebäude auf dem Gehsteig mit einem Hut vor sich...

Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 19:18
von Joeli Veitayaki
kommt zufällig vorbei, sieht den entlassenen Unionsminister vor dem Gebäude sitzen und wirft ihm einen 10 Bramer-Schein in den Hut, damit er sich mal wieder satt essen kann.

Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 19:43
von Rex Marker
der magere Mann schaut kurz zu dem Di...äh Kräftigen Mann empor und nickt dankbar...

Verfasst: Do 21. Mai 2009, 11:03
von Rex Marker
Könnte dieser Prozess bitte zu Ende geführt werden?

Verfasst: So 24. Mai 2009, 15:19
von William C. Ashcraft
*so*Sorry, übersehen, das Urteil werde ich morgen, spätestens Mittwoch fertig machen, Sorry!*so*