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Verfasst: Di 16. Dez 2008, 22:36
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Wenn es keinen Aussprachebedarf gibt, könnten wir auch abstimmen.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 10:24
von Rincewind
Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich nicht der Meinung bin, dass ein Unionskommissar und schon gar nicht der Unionspräsident das Land im Unionsrat vertreten sollte.

Dieser hat keinerlei Legitimation durch die Bevölkerung.
Der Unionsrat ist das Kontrollorgan der Unionsexekution.
Der Unionspräsident sollte auf Unionsebene nicht in der Legislative tätig sein.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:11
von pjotr
Wir sollten das dann explizit schreiben, und eine konkrete Regelung finden um die Vertretung im Unionsrat zu regeln.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:11
von Palin Waylan-Majere
Ich habe dazu weiter oben etwas vorgeschlagen: der (aktive) Bürger mit der niedrigsten Bürgernummer wird ermittelt und in den Unionsrat entsandt, bis ein Vertreter gewählt wurde. Der Unionspräsident soll das nicht sein. Wenn es in dem Moment der Unionskommissar selbst ist, hätte ich jetzt kein Problem damit.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:19
von pjotr
Original von Palin Waylan-Majere
Der Unionspräsident soll das nicht sein. Wenn es in dem Moment der Unionskommissar selbst ist, hätte ich jetzt kein Problem damit.
Ist teilweise eine rechtsphilosophische Frage: Der Unionskommissar ist hier nämlich Stellvertreter des Präsidenten. Sollte also der Präsident das nicht dürfen, sollte es der Kommissar auch nicht dürfen.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:30
von Palin Waylan-Majere
Mh, nun gut. Wenn dem so ist, sollte er tatsächlich davon ausgenommen werden.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:36
von pjotr
Original von Palin Waylan-Majere
Mh, nun gut. Wenn dem so ist, sollte er tatsächlich davon ausgenommen werden.
Ja, die Unionsexekution wird eigentlich vom Unionspräsidenten ausgeführt. Da dieser natürlich dafür nicht immer Zeit hat, kann er sich einen Unionskommissar als Stellvertreter für diese Aufgaben bestimmen. Fände es also ungeschickt, wenn wir die beiden Ämter getrennt behandeln, wenn sie die gleichen Rechtsinhalte haben.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:40
von Palin Waylan-Majere
Einverstanden. Wenn ich heut abend noch Zeit finden, bringe ich einen Entwurf ein. Es sei denn, die Ältestenregelung stößt hier noch auf massiven Widerstand.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 15:30
von Fabian Montary
Der Gesetzesentwurf hat meiner Einschätzung nach mehrere Fehler:

§§ 2 I, II, 4 II, IV brauchen nicht im Gesetz stehen, denn diese Regularien stehen in der Verfassung. Wir benötigen keine Tautologien.

§ 2 IV birgt das Problem, dass der Unionspräsidenten gemäß Verfassung und auch nach diesem Gesetz gar keinen Kommissar ernennen muss, sondern die Exekution selbst ausführen kann. Damit gäbe es keinen Ausruf der Exekution. Wir brauchen eine Exekutionsurkunde und eine, die bestätigt, dass die Exekution aufgehoben wurde. Das schafft die größte Rechtssicherheit.

§ 3 sollte mit "Überparteilichkeit" betitelt werden.

In § 4 I bitte die Unverzüglichkeit herausstreichen. Einfach "binnen 96 Stunden" und fertig. In § 4 I Nr. 1 wird die Bestellung eines Wahlleiters als Aufgabe gegeben, jedoch fehlt die Ausschreibung von Wahlen. Was sind ferner "notwendige Wahlen"? Wir brauchen nur die Wahl des Landesoberhaupts, mehr nicht. In § 4 I Nr. 3 wird die Legislative angegriffen, diese findet jedoch keine Beachtung unter der Exekution.

§ 4 III ist teilweise tautologisch, teilweise widerspricht er der Verfassung. Der Unionspräsident hat Bericht zu erstatten und fertig. Dem Kommissar werden Aufgaben gegeben, die durch die Verfassung nicht gedeckt sind.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 17:05
von Hajo Poppinga
Die Unionsregierung stützt die Anmerkungen des Kollegen Montary. Mal davon abgesehen das §4 I Nr 2 der Verfassung widerspricht.