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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:44
von Wolfgang Müller
*ist zwar mehr für einen radikalen Bruch mit den bisherigen Verhältnissen durch eine Weltrevolution, aber trotzdem klatscht*

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 20:46
von Palin Waylan-Majere
*ist über den Redebeitrag des linken Urgesteins sichtlich erfreut*
:klatsch:

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 21:01
von Montgomery Scott
:klatsch:

*Scott geht wieder zum Pult, gibt Fiete die Hand, umarmt ihn und sagt ihm einige Worte, die im Applaus untergehen*

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 21:11
von Montgomery Scott
*Scott schaut sich nach dem ausländischen Ehrengast um, sieht aber, wie der gerade in Richtung Toilette verschindet*

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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 21:21
von Montgomery Scott
Dann kommen wir jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung. Im Verein ist schon länger der Wunsch nach einer neuen Satzung laut geworden. Der Vorstand hat sich entschlossen, dieses Anliegen auf der Vollversammlung zu thematisieren. Der Genosse Wolfgang Müller hat einen Entwurf eingereicht, den der Vorstand mit leichten Veränderungen vorschlagen möchte:
Satzung der Linken Liste e.V.

§1 Name, Abkürzung und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen "Linke Liste e.V."
(2) Die offizielle Abkürzung lautet "LL".
(3) Der Verein hat seinen Sitz im Rosa-Luxemburg-Haus in Manuri.

§2 Zweck und Grundwerte
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Dialogs und der Kooperation linker Personen und Gruppierungen in der Demokratischen Union. Insbesondere strebt der Verein eine politische Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen und Einzelmitglieder auf Unionsebene an.
(2) Der Verein bekennt sich zu den Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Pazifismus und Toleranz.

§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche und juristische Personen werden.
(2) Eine natürliche Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. sich zu den Grundwerten des Vereins bekennt und keiner Organisation angehört, gegen die von der Mitgliederversammlung ein Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst wurde.
(3) Über die Aufnahme einer natürlichen Person entscheidet der Vorstand.
(4) Eine juristische Person kann Mitglied werden, wenn sie:
1. eine Partei (im folgenden Mitgliedspartei) oder ein Verein (im folgenden Mitgliedsverein) ist
2. die Grundwerte des Vereins teilt
3. keiner konkurienden Organisation angehört
(5) Über die Aufnahme einer juristischen Person entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Mitglieder der Mitgliedsparteien und Mitgliedsvereine sind geborene Mitglieder des Vereins.
(7) Die Mitgliedsbeiträge werden nicht vorgeschrieben, sondern belaufen sich auf einen freiwilligen Betrag.
(8) Die Mitgliedschaft endet bei:
1. natürlichen Personen durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
2. juristischen Personen durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss.
(9) Nur die Mitgliederversammlung kann über einen Ausschluss entscheiden.
(10) Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich wenn:
a) das Verhalten des Mitglieds dem Verein nach Außen hin schadet.
b) das Mitglied innerhalb des Vereins Unruhe stiftet o.ä.

§4 Mitgliederversammlung
(1) Höchstes beschlussfassendes Organ ist die Mitgliederversammlung.
(2) Teilnehmen dürfen alle Mitglieder, welche natürliche Personen sind und je ein Gesandter jeder Mitgliedsorganisation.
(3) Die Mitgliederversammlung tagt auf Einladung des Vorstandes, mindestens aber alle zwei Monate.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Belange des Vereins.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.

§4 Vorstand
(1) Der Vorstand wird alle sechs Monate gewählt.
(2) Die im geschäftsführenden Vorstand sind imperativ.
(3) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus folgenden Personen:
1. einer/-m Vorsitzenden
2. einer/-m Stellvertretende Vorsitzenden und GeschäftsführerIn
3. einer/-m SchatzmeisterIn
(4) Die/Der Vorsitzende hat folgende Aufgaben:
1. Repräsentation und Vertretung des Vereins nach Außen.
2. Unterschreibung von Verträgen im Namen des Vereins.
3. Einladung und Leitung der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen. Erstellung der Tagesordnungen.
4. Pressearbeit.
5. Mitgliederbetreuung.
(5) Die/Der Stellvertretende Vorsitzende und GeschäftsführerIn hat folgende Aufgaben:
1. Vertretung und Ausführung der Aufgaben der/des Vorsitzenden bei deren/dessen Abwesenheit oder Krankheit.
2. Unterstützung der/des Vorsitzenden bei deren Tätigkeiten.
3. Verschickung von Einladungen.
4. Verschicken von Pressemitteilungen.
(6) Die/Der SchatzmeisterIn hat folgende Aufgaben:
1. Kassenbuchführung.
2. Annahme von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
3. Ausstellung von Quittungen.
4. Verfassen eines Kassenberichtes.
(7) Es kann eine beliebige Zahl von Beisitzer gewählt in den erweiterten Vorstand werden.
(8) Der Vorstand ist beschlussfähig wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(9) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(10) Für das Amt des/der SchatzmeisterIn kann auch der/die Vorsitzende oder deren/dessen StellvertreterIn kandidieren.

§5 Stimmrecht, Abstimmungen und Wahlen
1) Alle Mitglieder, welche natürlichen Personen haben freies und gleiches Stimmrecht. Mitglieder, welche juristische Personen sind haben kein Stimmrecht.
2) Für Abstimmungen und Wahlen wird eine Abstimmungs- und Wahlordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§6 Vereinsauflösung
1) Der Verein kann nur durch eine Urabstimmung aufgelöst werden. Es müssen drei Viertel aller Abstimmungsteilnehmer für die Auflösung stimmen und es müssen sich vier Fünftel aller Mitglieder an der Abstimmung beteiligen.
2) Bei einer Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen der Roten Hilfe e.V., Sitz in Manuri, zu.

§7
1) Die Satzung kann nur durch Zweidrittel-Mehrheit durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Es müssen drei Viertel aller Mitglieder anwesend sein.
Ich bitte nun um die Diskussion dieses Entwurfs und etwaige Änderungsanträge. Sämtliche Abstimmungen finden im Anschluss an diese Aussprache statt.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 09:43
von Palin Waylan-Majere
*liest den Satzungsentwurf*

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:05
von pjotr
§4 Mitgliederversammlung
[...]
(3) Die Mitgliederversammlung tagt auf Einladung des Vorstandes, mindestens aber alle zwei Monate.
[...]
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.
3) Alle zwei Monate find ich zu oft. Wäre für die Regelung "zwei Mal jährlich"
5) Halte ich für unpraktikabel. Mein Vorschlag ", wenn ordnungsgemäß und zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn geladen wurde."
§7
1) Die Satzung kann nur durch Zweidrittel-Mehrheit durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Es müssen drei Viertel aller Mitglieder anwesend sein.
Finde ich auch unpraktikabel. Also gerne die 2/3-Mehrheit, aber ich würde die Hürde, dass 3/4 der Mitglieder da sein müssen raus nehmen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 11:03
von Montgomery Scott
Ich wäre auch dafür, die Aufgabenverteilung im Vorstand etwas flexibler zu halten. Es sollten die Aufgaben des Vorstandes definiert werden und die Vertretungsaufgabe des Stellvertreters. Außerdem sollten wir uns grundsätzlich über die Frage unterhalten, inwiefern es wünschenswert ist, dass die Mitgliedsparteien im Grunde bedeutungslos sind.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 11:20
von Fiete Schulze
*wenn er das alles so hört, kommen ihm die Erinnerungen an die große alte VSI...ach waren das noch Zeiten*

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 15:28
von Palin Waylan-Majere
Die Mitgliedsparteien sollten ein Vetorecht erhalten bei elementaren Fragen. Ansonsten sind die Hinweise des Genossen Jerkov sehr hilfreich.

Eins noch: Mir leuchtet der § 4 (2) nicht ein. Was ist damit gemeint?