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Der Ausschlußlich nicht heterosexueller Paare von der Institution der Ehe hat auch rein rechtlich betrachtet nicht zwingend etwas mit der sexuellen Orientierung zu tun, sondern in erster Linie mit der sozialen Funktion, welche diese Partnerschaften haben. Und da liegt hinsichtlich heterosexueller Ehegemeinschaften ein signifikanter Unterschied zu homosexuelen Beziehungen vor. Die heterosexuelle Ehegemeinschaft stellt die gesellschaftliche Reproduktion sicher und sorgt dafür, dass junge Menschen anständig und behütet aufwachsen und auf ihr Leben in der Gesellschaft durch ihre Eltern vorbereitet werden. Eine homosexuelle Beziehung tut nichts dergleichen, sie erfüllt überhaupt gar keine signifikante soziale Funktion. Sie ist eine Gemeinschaft der Egoisten, die ihren Zweck völlig in sich selbst hat, nicht im Gemeinwohl.
Ich denke, auf dieser sozialen Basis ist eine Unterscheidung durchaus möglich und legitim, und stelle keine Benachteiligung per se in Ansehnung irgendwelcher angeblich nicht gewählter Merkmale der Person dar.
Ich denke, auf dieser sozialen Basis ist eine Unterscheidung durchaus möglich und legitim, und stelle keine Benachteiligung per se in Ansehnung irgendwelcher angeblich nicht gewählter Merkmale der Person dar.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
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Das stimmt so nicht. Weder führen heterosexuelle Partnerschaften zwangsläufig zur Fortpflanzung, noch sind sie zwangsläufig dazu notwendig. Und nicht zuletzt ist es z. B. für weibliche homosexuelle Pärchen heute problemlos möglich, Kinder zu zeugen.Original von Kreittmayr
Der Ausschlußlich nicht heterosexueller Paare von der Institution der Ehe hat auch rein rechtlich betrachtet nicht zwingend etwas mit der sexuellen Orientierung zu tun, sondern in erster Linie mit der sozialen Funktion, welche diese Partnerschaften haben. Und da liegt hinsichtlich heterosexueller Ehegemeinschaften ein signifikanter Unterschied zu homosexuelen Beziehungen vor. Die heterosexuelle Ehegemeinschaft stellt die gesellschaftliche Reproduktion sicher und sorgt dafür, dass junge Menschen anständig und behütet aufwachsen und auf ihr Leben in der Gesellschaft durch ihre Eltern vorbereitet werden. Eine homosexuelle Beziehung tut nichts dergleichen, sie erfüllt überhaupt gar keine signifikante soziale Funktion. Sie ist eine Gemeinschaft der Egoisten, die ihren Zweck völlig in sich selbst hat, nicht im Gemeinwohl.
Ich denke, auf dieser sozialen Basis ist eine Unterscheidung durchaus möglich und legitim, und stelle keine Benachteiligung per se in Ansehnung irgendwelcher angeblich nicht gewählter Merkmale der Person dar.
Daneben ist der Zweck heterosexueller Partnerschaften nicht das Gemeinwohl sondern genauso egoistisch orientiert wie jede andere. Und: Natürlich erfüllen homosexuelle Beziehungen soziale Funktionen, jede Beziehung tut es.
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am So 16. Nov 2008, 00:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Glauben Sie mir, der wurde sehr genau beachtet dabei. Eine begriffliche Differenzierung ist durchaus zulässig, sofern keine rechtliche Bevorzugung bzw. Diskriminierung erfolgt. Und nichts anderes passiert hier.Original von Montgomery Scott
Dann möchte ich Sie auf den Wortlaut von Artikel 2 Absatz 1 unserer Verfassung aufmerksam machen:
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Ich unterstütze den Vorstoß der VU. Letztlich sollten auch meiner Meinung nach nur heterosexuelle Paare eine Ehe schließen können, welche auch auf moralischen Grundwerten basiert. In meinen Augen ist es ebenso keine Diskriminierung Menschen "unkonventioneller" sexueller Orientierungen. Letztendlich müssen wir auch noch unsere ohnehin schon angeschlagene Gesellschaft vor dem totalen moralischen und kulturellen Ruin schützen.
Dr. Arthur von Mauerbach
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Gesellscahftlicher Rückschritt? Pah!
Ich finde diese Reform durchaus gut. Die Ehe zwischen Mann und Frau sollte eindeutig über der Ehe zwischen Mann und Mann / Frau und Frau stehen. Dies ist ja schon in der Bibel auch so festgelegt. Und was da drin steht, wird schon stimmen. Die Herren, die das geschrieben haben, haben sich da sicher was bei gedacht. Wahrscheinlich hatten die selbst mal einen Behrens unter sich und wollten sowas zukünftlich vermeiden...
Ich finde diese Reform durchaus gut. Die Ehe zwischen Mann und Frau sollte eindeutig über der Ehe zwischen Mann und Mann / Frau und Frau stehen. Dies ist ja schon in der Bibel auch so festgelegt. Und was da drin steht, wird schon stimmen. Die Herren, die das geschrieben haben, haben sich da sicher was bei gedacht. Wahrscheinlich hatten die selbst mal einen Behrens unter sich und wollten sowas zukünftlich vermeiden...
RA Dr. iur. Willi Dietsche
Gewitzter Jurist und sozialer Mensch

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=) :daumen:Original von Wilhelm Dietsche
Wahrscheinlich hatten die selbst mal einen Behrens unter sich und wollten sowas zukünftlich vermeiden...
Zuletzt geändert von Arthur von Mauerbach am So 16. Nov 2008, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. Arthur von Mauerbach
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Ich möchte die hier Anwesenden mal dazu anhalten darüber nachzudenken, dass das Wort "Ehe" in erster Linie eine Beschreibung für eine "Lebensgemeinschaft" ist, die sich nicht durch sexuelle Gesinnung, sondern durch die moralische Kompenente auszeichnet, nämlich dadurch, dass man diese Gemeinschaft eingeht, um für den anderen da zu sein.... in guten wie in schlechten Tagen, um ihn zu stützen und unterstützen. Und dafür ist das Geschlecht absoulut sekundär!
Wer also eine solche, mit hoher Verantwortung behaftete, Gemeinschaft eingehen möchte, der soll das unter dem Begriff "Ehe" tun können, der suggeriert, dass hier eine soziale Gemeinschaft besteht, die Pflichten übernimmt und daher auch Rechte haben muss! Davon jemanden auszuschließen, weil das nicht nach dem religiösen Denken einiger Menschen ist, ist verwerflich und widerspricht den Grundrechten nach der Verfassung! Man könnte sogar darüber nachdenken, warum hier andere Religionen diskriminiert werden, nach denen Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt sind.
Daher spreche ich mich für die Ehe als staatliche anerkannte und zu fördernde Gemeinschaft aus und gegen die Lebensgemeinschaft als Untergruppierung. Das ist absolute Zweiklassengesellschaft und nicht akzeptabel.
Wer also eine solche, mit hoher Verantwortung behaftete, Gemeinschaft eingehen möchte, der soll das unter dem Begriff "Ehe" tun können, der suggeriert, dass hier eine soziale Gemeinschaft besteht, die Pflichten übernimmt und daher auch Rechte haben muss! Davon jemanden auszuschließen, weil das nicht nach dem religiösen Denken einiger Menschen ist, ist verwerflich und widerspricht den Grundrechten nach der Verfassung! Man könnte sogar darüber nachdenken, warum hier andere Religionen diskriminiert werden, nach denen Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt sind.
Daher spreche ich mich für die Ehe als staatliche anerkannte und zu fördernde Gemeinschaft aus und gegen die Lebensgemeinschaft als Untergruppierung. Das ist absolute Zweiklassengesellschaft und nicht akzeptabel.
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:rolleyes:
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 17. Nov 2008, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Wo ist dann das Problem? Mal davon abgesehen, daß ein zentraler Bestandteil der Ehe auch die Familiengründung ist - das ist durch Naturgesetz nur bei Männlein und Weiblein möglich, Frau Ministerin.Original von Bianca Böhm
Ich möchte die hier Anwesenden mal dazu anhalten darüber nachzudenken, dass das Wort "Ehe" in erster Linie eine Beschreibung für eine "Lebensgemeinschaft" ist
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