Verfasst: Do 5. Apr 2007, 22:07
Werte Frau Ministerin Ford,
um die parlamentarische Debatte nicht unnötig zu überfrachten, werde ich auf die Verfassungshistorie im Folgenden nicht weiter eingehen.
Was die derzeitige Mitwirkung der Unionsländer und des Unionsrates an der Gesetzgebung der Union betrifft, so hat die Premierminiserin von Heroth, Frau von Rotstein, ja bereits auf technische Probleme hingewiesen.
Mir bleibt darauf hinzuweisen, dass Sie nun mal nicht nur die Zustimmung des Unionsparlaments, sondern auch die des Unionsrates benötigen, und so lange die Unionsregierung sich nicht mit den Ländern abgestimmt hat, so lange wird es keine Verfassungsänderung geben - ob es Ihnen nun passt oder nicht.
Frau Ministerin, ich versichere Ihnen, dass ich Texte, zu denen ich Stellung beziehe, sehr gründlich lese. Wenn Sie hier und heute erklären, dass Sie für die Union lediglich die Möglichkeit eröffnen wollen, Initiativen im Bereich von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, soziale Belange, Umweltschutz und Sport finanziell zu unterstützen, dann ist das in Artikel 47 missverständlich untergebracht. Dort steht nämlich:
"Art. 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. ... die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union;"
Das heißt nichts anderes, als dass die Union die Gesetzgebungsbefugnis bezüglich der Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport erhalten soll.
Eine entsprechende Klarstellung im Entwurf ist durchaus angebracht.
Herr Präsident, Hohes Haus,
die sozialdemokratische Fraktion verkennt nicht die Sinnhaftigkeit und die Notwendgkeit einheitlicher gesetzlicher Regelungen und Bestimmungen sowie unionsweiter einheitlicher Standards in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens; Frau Ministerin Ford hat zwei, drei Beispiele genannt, die dringend der gesetzlichen Regelung bedürfen, und wo eine unionseinheitliche Regelung Sinn macht - gar keinen Zweifel. Wogegen wir uns Sozialdemokraten allerdings wehren ist eine Allmachtskompetenz der Union in fast allen wichtigen Gesetzgebungsbereichen.
Ein möglicher Kompromiss wäre zum Beispiel eine Rahmengesetzgebung der Union, den die Länder dann ausfüllen könnten oder etwa eine nachgelagerte Gesetzgebungskompetenz in der Form, dass die Union oder die Länder in bestimmten Bereichen eine Gesetzgebungskompetenz haben, so lange die Union oder die Länder nicht davon gebrauch gemacht haben.
Eine solche Regelung könnte sich zum Beispiel auf die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Medien- und Rundfunkrechts, die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, das Hochschulwesen einschließlich der Errichtung und Unterhaltung staatlicher Hochschulen, der Hochschulabschlüsse und der Zulassung privater Hochschulen erstrecken.
Eine solche Regelung könnte zudem dazu beitragen, die Verhandlungs- Kompromissbereitschaft der Länder zu erhöhen.
um die parlamentarische Debatte nicht unnötig zu überfrachten, werde ich auf die Verfassungshistorie im Folgenden nicht weiter eingehen.
Das, Frau Ministerin, das ist eine erfreuliche Klarstellung - ich gehe mal davon aus, dass diese Aussage vom Unionskanzler auch mitgetragen wird.Original Amber Marie Ford
Und ich kann Ihnen versichern: die Unionsregierung hat werder die Absicht, noch hegt sie die Erwartung, diese Reform noch in dieser Legislaturperiode "durchzupeitschen" - es war und ist angedacht, einen nach dem Stand der Bearbeitung überarbeiteten Entwurf als neuen Antrag wieder im nächsten Unionsparlament einzubringen.
Wenn Sie jedoch einmal bedenken, dass bislang lediglich Vertreter zweier Unionsländer sich in die Beratungen eingeschaltet haben (das von einem selbsttitulierten "Übergangsministerpräsidenten", der scheinbar überzeugt ist, nichts anderes zu tun zu haben als die einzige Kandidatin für die Ministerpräsidentschaft in seinem Land nach gescheiterten Wahlgängen zu verhöhnen, auf dem Rothenbeker Rathausplatz veranstaltete Gebrüll kann man da nicht mitzählen; es haben sich bislang allein die Vertreter Heroths und Salbors geäußert), der Unionsrat auch über drei Wochen nach Eröffnung seiner neuen Räumlichkeiten noch zu keiner Sitzung zusammengetreten ist, noch nicht einmal seine aktuellen Mitglieder festgestellt, die GO wieder ausgelegt oder bei deren Unauffindbarkeit eine neue beschlossen hat, sowie die Erfahrungsberichte des Herrn Unionspräsidenten mit früheren Versuchen einer Konferenz zur Erarbeitung einer Föderalismusreform einbeziehen, werden Sie denke ich verstehen, dass die Unionsregierung auf außerparlamentarische Vorabberatungen mit den Ländern verzichtet hat.
Mir wollen die Reform nicht so schnell wie möglich, sondern so gut wie möglich - aber wir wollen sie, und das nicht am St. Nimmerleinstag! Es kann und soll bei Bedarf über jeden Punkt beraten, diskutiert und gestritten werde, jede Fraktion, jeder Abgeordnete und jedes Land soll seine Vorstellungen und Ansprüche einbringen. Die Beratungen sollen solange dauern, wie erforderlich, aber sie sollen stattfinden und vorankommen!
Was die derzeitige Mitwirkung der Unionsländer und des Unionsrates an der Gesetzgebung der Union betrifft, so hat die Premierminiserin von Heroth, Frau von Rotstein, ja bereits auf technische Probleme hingewiesen.
Mir bleibt darauf hinzuweisen, dass Sie nun mal nicht nur die Zustimmung des Unionsparlaments, sondern auch die des Unionsrates benötigen, und so lange die Unionsregierung sich nicht mit den Ländern abgestimmt hat, so lange wird es keine Verfassungsänderung geben - ob es Ihnen nun passt oder nicht.
Sie wollten wohl sagen "aus Mitteln der Union"?Original Amber Marie Ford
Lesen Sie noch einmal langsam nach: "die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union". Wer hat nun die Gesetzgebungskompetenz über "die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Länder" (Art. 46 beachten!)
Frau Ministerin, ich versichere Ihnen, dass ich Texte, zu denen ich Stellung beziehe, sehr gründlich lese. Wenn Sie hier und heute erklären, dass Sie für die Union lediglich die Möglichkeit eröffnen wollen, Initiativen im Bereich von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, soziale Belange, Umweltschutz und Sport finanziell zu unterstützen, dann ist das in Artikel 47 missverständlich untergebracht. Dort steht nämlich:
"Art. 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. ... die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport im Interesse und aus Mitteln der Union;"
Das heißt nichts anderes, als dass die Union die Gesetzgebungsbefugnis bezüglich der Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wirtschaft, sozialen Belangen, Umweltschutz und Sport erhalten soll.
Eine entsprechende Klarstellung im Entwurf ist durchaus angebracht.
Herr Präsident, Hohes Haus,
die sozialdemokratische Fraktion verkennt nicht die Sinnhaftigkeit und die Notwendgkeit einheitlicher gesetzlicher Regelungen und Bestimmungen sowie unionsweiter einheitlicher Standards in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens; Frau Ministerin Ford hat zwei, drei Beispiele genannt, die dringend der gesetzlichen Regelung bedürfen, und wo eine unionseinheitliche Regelung Sinn macht - gar keinen Zweifel. Wogegen wir uns Sozialdemokraten allerdings wehren ist eine Allmachtskompetenz der Union in fast allen wichtigen Gesetzgebungsbereichen.
Ein möglicher Kompromiss wäre zum Beispiel eine Rahmengesetzgebung der Union, den die Länder dann ausfüllen könnten oder etwa eine nachgelagerte Gesetzgebungskompetenz in der Form, dass die Union oder die Länder in bestimmten Bereichen eine Gesetzgebungskompetenz haben, so lange die Union oder die Länder nicht davon gebrauch gemacht haben.
Eine solche Regelung könnte sich zum Beispiel auf die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Medien- und Rundfunkrechts, die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, das Hochschulwesen einschließlich der Errichtung und Unterhaltung staatlicher Hochschulen, der Hochschulabschlüsse und der Zulassung privater Hochschulen erstrecken.
Eine solche Regelung könnte zudem dazu beitragen, die Verhandlungs- Kompromissbereitschaft der Länder zu erhöhen.