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Rücktritt
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 13:33
von Joeli Veitayaki
da mir seitens mehrerer Personen vorgeworfen wird, ich würde meine Arbeit hier nur aus persönlichen Gründen durchführen, trete ich hiermit als stellvertretender Präsident des Unionsparlamentes zurück. Es ist mit meinem Gewissen nicht zu vereinbaren, als Stellvertreter diesem Hohen Hause vorzustehen, das persönliche Angriffe einer sachlichen Diskussion vorziehen.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 13:36
von Fabian Montary
Herzlichen Glückwunsch.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 13:41
von Joeli Veitayaki
man möge veranlassen, dass die Moderatorenrechte abgeändert werden.
Verfasst: Fr 28. Nov 2008, 22:40
von Denise M. Connor
Hiermit gebe ich bekannt, dass ich aus familiären Gründen von meinem UP-Mandat zurücktrete. Mein Nachfolger wird von der Partei DIE GRÜNEN bekannt gegeben.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:39
von SRM
Der Unionskanzler beantragt:
Zweites Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)
§ 1
Der § 3 UDG wird folgendermaßen geändert:
§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen der Unionspräsident, der Unionskanzler und die Unionsrichter.
b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Unionsminister.
c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden
(namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)
d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.
(2)Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:
Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br
(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:42
von Montgomery Scott
Ist eine Aussprache erwünscht?
Verfasst: So 30. Nov 2008, 19:50
von Joeli Veitayaki
ja
Verfasst: So 30. Nov 2008, 20:10
von Montgomery Scott
Ich bitte den Unionskanzler um Bestätigung: Handelt es sich um die gleiche Gesetzesvorlage, die das Unionsparlament bereits beschlossen hat?
Verfasst: So 30. Nov 2008, 20:26
von SRM
Original von Montgomery Scott
Ich bitte den Unionskanzler um Bestätigung: Handelt es sich um die gleiche Gesetzesvorlage, die das Unionsparlament bereits beschlossen hat?
Nein.
Verfasst: So 30. Nov 2008, 20:41
von Montgomery Scott
In Ordnung. Ich würde aber allgemein anraten, das in der Bezeichnung auch deutlich zu machen.