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Verfasst: Do 10. Jul 2008, 22:23
von SRM
Original von Fabian Montary
Dann widerspricht sich das Gesetz aber selbst...
Weshalb?
Verfasst: Do 10. Jul 2008, 22:31
von Hajo Poppinga
Aus der Sicht des Herrn Montary diesetwegen:
Original von Fabian Montary
In § 5a I 1 der Neufassung ist natürlich ein grammatikalischer Fehler, der sollte vor dem Beschluss noch ausgebessert werden. Der Ausschluss von Mitgliedern des Unionsparlaments vom Beirat ergibt sich, ebenso wie der von Regierungsmitgliedern § 6 I des bisherigen Gesetzestextes. Alles andere würde eine Ambivalenz des Gesetzes bedeuten.
Verfasst: Do 10. Jul 2008, 23:01
von Fabian Montary
Ganz genau, das Änderungsgesetz würde sich nicht widersprechen, allerdings würde dieses Änderungsgesetz einen Widerspruch in das Unionsbankgesetz einbringen. Entschuldigen Sie bitte die fehlender Präzision meiner Aussage.
Verfasst: Do 10. Jul 2008, 23:16
von Hajo Poppinga
Finde ich wie gesagt weiterhin nicht, aber ich denke, die Argumente sind da ausgetauscht.
Edit: Es sei denn Sie haben einen sinnvollen Vorschlag zur Vereinbarkeit beider Wünsche, Herr Montary?
Verfasst: Do 10. Jul 2008, 23:27
von Fabian Montary
Da Sie sinnvoll gesagt haben, nein.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 10:15
von SRM
Original von Fabian Montary
Da Sie sinnvoll gesagt haben, nein.
Als Vorschlag zur Güte könnte man die alte, abweichende Formulierung ebenfalls ändern um die Ambivalenz zu beheben.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 15:34
von Fabian Montary
Welcher wäre das?!
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 16:40
von Fabian Montary
Es müsste im Übrigen der § 4a sein.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 14:57
von Hajo Poppinga
Die Herren?
Verfasst: Fr 18. Jul 2008, 11:40
von SRM
Ich muss mir noch das Wochenende zur Vorstellung eines überarbeiteten Entwurfes Zeit nehmen.
