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Verfasst: Di 5. Aug 2008, 00:21
von Denise M. Connor
Gibt es hier noch Nachfragen der Parlamentarier?
Verfasst: Di 5. Aug 2008, 18:24
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Das deswegen nicht, weil der in § 8 Absatz 6 eingeführte Sachverständige ein (Untersuchungs-)Richter sein kann und darüber hinaus der Rechtsweg in der Demokratischen Union immer offen ist. Natürlich ist dies kein 100% vollwertiger Ersatz für einen Richtervorbehalt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Geheimdienste weitgehend dem Opportunitätsgrundsatz folgen, während die Polizei strikt an das Legalitätsprinzip gebunden ist.
Ich halte das Gesetz in dieser Ausgestaltung für verfassungswidrig. Auf einen Richter kann nicht verzichtet werden.
Verfasst: Sa 16. Aug 2008, 19:11
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Ich halte das Gesetz in dieser Ausgestaltung für verfassungswidrig. Auf einen Richter kann nicht verzichtet werden.
Das sehe ich nicht so. Wie bereits gesagt:
01. handelt ein Geheimdienst nach dem Opportunitätsprinzip, während die Polizeibehörden dem Legalitätsprinzip verpfllichtet sind und
02. kann der in § 8 Absatz 6 eingeführte Sachverständige ein (Untersuchungs-)Richter sein.
Ich denke, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ausreichend Möglichkeiten hat den Verfassungsschutz zu kontrollieren.
Im übrigen wäre ich Ihnen, Herr Präsident, dankbar, wenn die Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode eingeleitet wird.
Verfasst: So 17. Aug 2008, 11:19
von Hajo Poppinga
Falls das Gesetz durchkommt, kündige ich jetzt schon Verfassungsbeschwerde an. Die Unionsverfassung ist absolut eindeutig, auf einen Richter kann in keinem Fall verzichtet werden:
Artikel 8 - Garantie der Privatsphäre
Das Kommunikationsgeheimnis und die Privatsphäre jedes Einzelnen sind gewährleistet. Ausnahmen aus besonderem Grund können nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen und müssen von einem Richter angeordnet werden.
Abstimmung wird nachher eingeleitet.