Seite 6 von 6

Verfasst: Mi 6. Feb 2008, 08:02
von William C. Ashcraft
Das Gericht konnte in diesem Verfahren keine Sanktionen aussprechen weil es sich um eine Feststellungsklage handelte die eben gerade die Feststellung einer Tatsache bzw. eines Verstoßes zum Ziel hat.
Das Gericht hat nicht mehr oder weniger getan als das was ihm auf Grund der Klage möglich war.