Das Gericht konnte in diesem Verfahren keine Sanktionen aussprechen weil es sich um eine Feststellungsklage handelte die eben gerade die Feststellung einer Tatsache bzw. eines Verstoßes zum Ziel hat.
Das Gericht hat nicht mehr oder weniger getan als das was ihm auf Grund der Klage möglich war.
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
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