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Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 19:25
von Bodo von Kurzschluss
Hätte ich erklärt, wenn es eine Aussprache gegeben hätte. ;)

Verfasst: So 30. Mär 2008, 03:12
von Hajo Poppinga
Original von Hajo Poppinga
Ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung

1. War die Aktion der Unionsbank zum Einzug von Geldern der Unionsländer mit der Unionsregierung abgesprochen?
2. Wie beurteilen die Unionsregierung diese Maßnahme?
3. Halten Sie den Zwangseinzug für eine geeignete Maßnahme?
4. Sehen Sie andere Möglichkeiten zur Steigerung des Wirtschaftskreislaufes?
5. Wann wird die Warensimulation starten?
Ich erweitere um 6. Wann werden die Gehälter für die letzten 4 Monate ausgezahlt? Ich habe das letzte Mal im November Geld bekommen.

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 20:57
von Bodo von Kurzschluss
Original von Bodo von Kurzschluss

Wenn schon keiner eine Aussprache möchte, könnten wir dann abstimmen?
Wäre nett, wenn das klappen würde. Die Zeit drängt nämlich ein wenig.

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 12:03
von Hajo Poppinga
Original von Hajo Poppinga

Ich erweitere um 6. Wann werden die Gehälter für die letzten 4 Monate ausgezahlt? Ich habe das letzte Mal im November Geld bekommen.
Jetzt ist ne Woche vergangen. Wo ist meine Antwort?

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 13:59
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga

Jetzt ist ne Woche vergangen. Wo ist meine Antwort?
Sobald die Anfrage im Plenum zur Diskussion gestellt wurde, bekommen Sie Ihre Antwort, Herr Poppinga.

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 15:26
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Sobald die Anfrage im Plenum zur Diskussion gestellt wurde, bekommen Sie Ihre Antwort, Herr Poppinga.
Laut GO gilt die Frist ab Antragsstellung, Herr Kollege. Die Festellung wurde auch zuvopr schon gerichtlich getroffen. Sie können doch selbst einen Thread eröffnen.

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 16:04
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga

Laut GO gilt die Frist ab Antragsstellung, Herr Kollege. Die Festellung wurde auch zuvopr schon gerichtlich getroffen. Sie können doch selbst einen Thread eröffnen.
Nun, ich interpretiere § 6 Absatz GO dahingehend, das es der Parlamentspräsident ist, der die Aussprachen eröffnet: "(2) Der Parlamentspräsident eröffnet die Aussprachen über das Forum. Für die Dauer der Aussprache ist der Zeitpunkt der Einsehbarkeit der Nachricht im Forum maßgeblich." Ich werde mich hüten, hier in dessen Kompetenz einzugreifen.

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 16:19
von Konrad Grimm
Skandalös! Ihre Regierung setzt den Verfassungsbruch der Vorgängerregierung nahtlos fort!

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 17:32
von Helmut Hennrich
Original von Konrad Grimm
Skandalös! Ihre Regierung setzt den Verfassungsbruch der Vorgängerregierung nahtlos fort!
Ich bin gerne bereit die Anfrage des Abgeordneten Poppinga außerhalb des Plenums zu beantworten, aber wie schon gesagt: ich werde mich hüten, in den Kompetenzbereich des Unionsparlamentspräsidenten einzugreifen. Zu diesen Kompetenzen gehört, laut GO des Unionsparlaments, das Erföffnen und Schließen von Debatten, worunter auch die Beantwortung von Anfragen an die Unionsregierung gehören.

Verfasst: Sa 5. Apr 2008, 20:21
von Bodo von Kurzschluss
Original von Bodo von Kurzschluss
Das Unionsinneministerium zieht seinen Antrag zurück.