Seite 6 von 7
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:28
von Helmut Hennrich
Original von Montgomery Scott
Bitten Sie die Richter doch einfach, das ganze "lex generalis" und "lex specialis" zu nennen, dann ist alles wieder im Reinen
Wenn ich mich nicht irre, darf aber lex specialis trotz seines verdrängenden Charakters gegenüber lex generalis nicht im Widerspruch zu lex generalis stehen, wenn lex generalis Verfassungsrang hat, lex specialis aber nicht.
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:31
von Hajo Poppinga
Das ist auch völlig egal, denn dieses Gesetze ist verfassungskonform solange ein Gericht nichts anderes feststellt. Womit immer noch die Frage offen bleibt, wieso Sie Ihre Bedenken nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Aussprache vorgebracht haben, sondern nun erst im Wahlkampf damit herumtönen.
Aber wahrscheinlich hat die SPDU-Fraktion schlicht mal wieder gepennt.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:35
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Erstens teile ich die Rechtsauffassung der Herren Unionsrichter nicht, sondern halte diese Regelung für verfassungskonform, da sie nicht die Wahl von Richtern, sondern von Schöffen regelt und zweitens frage ich mich, weshalb Sie nicht den Mund in der entsprechenden Aussprache im UP aufgemacht haben - Sie scheinen Ihre Arbeit als Abgeordneter ja sehr ernst zu nehmen.
Man macht eben erst den Mund auf, wenn es wahlkampftauglich wird.
Es bleibt festzhalten, daß nun wieder eine eindeutige Regelung über die Wahl von Schöffen besteht, die übrigens schon seit Urzeiten im entsprechenden Gesetze steht - das spricht sehr für deren Verfassungskonformität.
Erstens, Herr Poppinga, beurteilen zum Glück letztendlich nicht Sie über die Verfassungskonformität von gesetzlichen Bestimmungen, sondern das dafür zuständige Oberste Unionsgericht; zweitens umfasst die Freiheit der Meinungsäußerung auch die "negative" Meinungsäußerung, nämlich das Recht, seine Meinung nicht kund tun zu müssen und drittens ist festzuhalten, dass durch den Wegfall von § 4a I Unionsgerichtsgesetz sich nichts geändert hat, da das Richterkollegium auch vor der Streichung bereits die Möglichkeit der Wahl von Schöffen hatte. Die Änderung war, auf den Punkt gebracht, reine Gesetzeskosmetik.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:40
von Hajo Poppinga
Original von Helmut Hennrich
Erstens, Herr Poppinga, beurteilen zum Glück letztendlich nicht Sie über die Verfassungskonformität von gesetzlichen Bestimmungen, sondern das dafür zuständige Oberste Unionsgericht;
Völlig richtig. Und dieses hat die entsprechende Bestimmung für verfassungswidrig erklärt? Nicht? Dann ist wohl verfassungskonform.
zweitens umfasst die Freiheit der Meinungsäußerung auch die "negative" Meinungsäußerung, nämlich das Recht, seine Meinung nicht kund tun zu müssen
Dann empfehle ich Ihnen, sich zukünftig nicht mehr in der Politik und erst recht nicht im Unionsparlament zu engagieren. So vermeiden Sie die für Sie so unangenehme Situation, das Volk vertreten zu müssen und im Rahmen dieses Auftrages vielleicht sogar an der Arbeit im Unionsparlament teilnehmen zu müssen.
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:41
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Das ist auch völlig egal, denn dieses Gesetze ist verfassungskonform solange ein Gericht nichts anderes feststellt. Womit immer noch die Frage offen bleibt, wieso Sie Ihre Bedenken nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Aussprache vorgebracht haben, sondern nun erst im Wahlkampf damit herumtönen.
Aber wahrscheinlich hat die SPDU-Fraktion schlicht mal wieder gepennt.
Dass Ihnen so einiges egal ist, wie zum Beispiel die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz und dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, wie Ihr Gesetzantrag erst kürzlich zur Stellung von Homosexuellen gezeigt hat, oder wie zum Beispiel die Rechtswegegarantie, wie Sie mit Ihrer Argumentation vor dem Unionsgericht als "Advocaat" demonstriert haben, haben Sie ja nun schon ausreichend unter Beweis gestellt.
Zu Ihrer Frage verweise ich auf meine vorherrige Antwort und füge hinzu, dass ich mich zu dieser Aussage genötigt sah, nachdem Sie hier versucht haben den Leuten Sand in die Augen zu streuen.
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:48
von Hajo Poppinga
Original von Henny Hennrich
Zu Ihrer Frage verweise ich auf meine vorherrige Antwort und füge hinzu, dass ich mich zu dieser Aussage genötigt sah, nachdem Sie hier versucht haben den Leuten Sand in die Augen zu streuen.
Sie sahen sich genötigt? Goldig.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:48
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Völlig richtig. Und dieses hat die entsprechende Bestimmung für verfassungswidrig erklärt? Nicht? Dann ist wohl verfassungskonform.
Wie bereits zum dritten mal gesagt, zeigen Sie mir einfach das entsprechende Urteil. Ich würde gerne die Argumentation nachvollziehen.
Original von Hajo Poppinga
Dann empfehle ich Ihnen, sich zukünftig nicht mehr in der Politik und erst recht nicht im Unionsparlament zu engagieren. So vermeiden Sie die für Sie so unangenehme Situation, das Volk vertreten zu müssen und im Rahmen dieses Auftrages vielleicht sogar an der Arbeit im Unionsparlament teilnehmen zu müssen.
Was meine Arbeit im Unionsparlament angeht, so brauche ich mich wahrlich nicht verstecken. Ich schlage vor, Sie erreichen erst einmal annähernd mein Arbeitspensum, dann sind Sie auch befähigt anderen Leuten Empfehlungen hinsichtlich Ihrer Kandidatur zum und Mitarbeit im Unionsparlament zu geben.
Verfasst: So 9. Dez 2007, 00:53
von Helmut Hennrich
Original von Hajo Poppinga
Sie sahen sich genötigt? Goldig.
Ja, ganz herzallerliebst.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 01:07
von Konrad Grimm
Original von Helmut Hennrich
und drittens ist festzuhalten, dass durch den Wegfall von § 4a I Unionsgerichtsgesetz sich nichts geändert hat, da das Richterkollegium auch vor der Streichung bereits die Möglichkeit der Wahl von Schöffen hatte.
Nein, weil das Gericht das anders gesehen hat und der Gesetzgeber dadurch aufgefordert war, den Murks, den er mit zwei verschiedenen Regelungen für die Wahl von Schöffen erzeugt hat, zu korrigieren. Und das hat Herr Poppinga gemacht, und das war gut so.
RE: Väterländisch geht's voran!
Verfasst: So 9. Dez 2007, 01:23
von Helmut Hennrich
Original von Konrad Grimm
Nein, weil das Gericht das anders gesehen hat und der Gesetzgeber dadurch aufgefordert war, den Murks, den er mit zwei verschiedenen Regelungen für die Wahl von Schöffen erzeugt hat, zu korrigieren. Und das hat Herr Poppinga gemacht, und das war gut so.
Wie gesagt, vor dem Plenum des Unionsparlaments hat Unionsrichter Schrobi unmissverständlich erklärt - ich zitiere noch einmal: "In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob §4 (4) möglicherweise sogar gegen die Bestimmungen der Unionsverfassung über die Wahl der Unionsrichter- genauer: Art. 59 UVerf - verstößt und somit als verfassungswidrig zu verwerfen ist." Und noch mal: der § 4 Absatz regelt die Wahl der Schöffen durch das Richterkollegium, auch damals schon. Mir sagt diese Aussage, dass das Richterkollegium erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität dieser Regelung hegt.