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Verfasst: Mo 4. Mai 2009, 11:52
von Robert Cullen
Oh Perfekt. :) Einen passenderen Zeitpunkt konnten Sie sich garnicht aussuchen!

Verfasst: So 10. Mai 2009, 15:18
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Hiermit erkläre ich meine Mitgliedschaft. Dieses Trauerspiel muss ja hier mal aufhören.

Verfasst: So 10. Mai 2009, 17:29
von Robert Cullen
Na dann. Willkommen im Herrenhaus.

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 15:12
von Robert Cullen
Neue Liste:
  • Denise M. Conner
  • Robert Cullen
  • Johannes Georg Graf von Falkenstein
  • Heinrich Julius von Jagonburg

Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 17:09
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Neue Liste:
  • Robert Cullen
  • Johannes Georg Graf von Falkenstein
  • Heinrich Julius von Jagonburg

Verfasst: Di 19. Mai 2009, 10:58
von Klaus Quistorp
Meine (virtuellen ;)) Damen und Herren,

ich erkläre hiermit meine Mitgliedschaft im Herrenhaus.

Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 19:13
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Willkommen im Herrenhaus, wieder jemand der seine Bürgerpflichten ernst nimmt.

Neue Liste:

* Robert Cullen
* Johannes Georg Graf von Falkenstein
* Heinrich Julius von Jagonburg
* Klaus Quistorp

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 21:43
von Kathryn Janeway
Hallo, ich weiß, dass ich offiziell noch nicht Mitglied werden kann, aber ich möchte nachfragen, ob ich jetzt schon mich äußern darf? Ich weiß, dass ich nicht abstimmen oder Anträge stellen kann, aber ich würde mich gern in den Diskussionen engagieren.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 11:49
von Robert Cullen
Ich habe nichts in den Gesetzen gefunden, aber theoretisch könnten Sie mitreden, wenn jemand den Antrag stellt, Sie zu hören.

Aber der Graf von Falkenstein wird Ihnen sicherlich genaueres sagen können.

Verfasst: So 14. Jun 2009, 11:57
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Herr Cullen, Sie sollten mal aufhören so abschätzig "dem Graf von Falkenstein" zu sprechen, sonst rasseln wir beide noch ganz böse aneinander.

Frau Janeway, Sie müssen mindestens vierzehn Tage die imperianische Staatsbürgerschaft besitzen. Bedeutet, Sie können die Mitgliedschaft erst in zwölf Tagen beantragen.