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Verfasst: Do 20. Nov 2014, 22:53
von Helen Bont
Exzellenz, ich erlaube mir den folgenden Entwurf als Diskussionsgrundlage vorzulegen:
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Stralien und der Demokratischen Union

Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien,
gewillt, ihre Beziehungen auf eine solide vertragliche Grundlage zu stellen und so einen Beitrag für eine friedliche Welt zu leisten,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben, sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
(1) Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
(2) Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.
(3) Die hohen vertragsschließenden Parteien erkennen ausdrücklich die von der jeweils anderen Seite ausgestellten Reisedokumente an, sofern diese nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigen und diese Reisedokumente Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhaber beinhalten.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte geschlossen. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von dreißig Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Verfasst: Fr 21. Nov 2014, 19:47
von Henry j. Cherokei
Nimmt sich den Vertragsentwurf und liest ihn sich durch

Ich kann in allen Punkten mit diesem Vertragswerk übereinstimmen, ich würde allerdings noch mit aufnehmen, dass die Reiseausweisdokumente der vertragsschließenden Parteien gegenseitig anerkannt werden. Diese Anerkennung entbindet allerdings nicht von einer möglichen Visa-Pflicht.

Verfasst: Fr 21. Nov 2014, 21:23
von Helen Bont
So viel ich weiß, werden Reisedokumente anderer Staaten in der Demokratischen Union problemlos anerkannt. Wir können eine solche Regelung aber gerne aufnehmen.

Verfasst: Mo 24. Nov 2014, 16:41
von Henry j. Cherokei
Das wäre durchaus in meinem Interesse, nicht aus Gründen, dass ich Schranken seitens der Demokratischen Union erwarte, sondern vielmehr aus Sorgen um die meine heimische Bürokratie. Diese kan manchmal doch recht stur reagieren, wenn es um ausländische Dokumente geht.
Ich möchte es ihnen nicht bei einem Staatsbesuch nicht zumuten, dass ein Bürokrat ihnen die Einreise verweigert, weil sie keine beglaubigte Übersetzung in alle Landessprachen der Republik Stralien ihrer Geburtsturkunde, des Impfpasses oder ihres bereits abgelaufenen Schülerausweises haben. Sie werden jetzt lachen, aber da sind unsere Behörden, nun ja sehr eigen. Das bestimmte Bestimmungen zur EInfuhr von klein Nagetiere gelten, muss aber nicht extra vermerkt werden. *lacht*

Verfasst: Mo 24. Nov 2014, 23:54
von Helen Bont
Nun, Exzellenz, damit diese Komplikationen erst gar nicht auftreten, wollen wir doch diese Regelung noch aufnehmen. ;)

Verfasst: Do 27. Nov 2014, 13:48
von Henry j. Cherokei
Das freut mich sehr. Formulieren ihre Juristen den entsprechenden Passus?

Verfasst: Do 27. Nov 2014, 17:34
von Helen Bont
Es wurde in Artikel II als Absatz 3 eingefügt. :)

Verfasst: Mo 1. Dez 2014, 20:47
von Henry j. Cherokei
Ichh habe den Passus gelesen und halte ihn für gut. Das sollte genügen um die Bürokraten an der Grenze davon abzuhalten Dokumente nicht anzuerkennen. Die Umsetzung dieses Passus werde ich garantieren, und glauben sie mir, dass ist kein einfaches Versprechen.

Ich habe bei diesem Grundlagenvertrag zwischen unseren Nationen keine weiteren Anmerkungen und denke, dass man ihn unterschreiben kann. Welcher Prozess muss dieser Vertrag in ihrem Land nun denn durchlaufen?

Verfasst: Mo 1. Dez 2014, 21:56
von Helen Bont
Das freut mich zu hören, Exzellenz.
Ratifierungsprozess hier isr recht einfach: der Vertrag wird vom Unionsparlament verabschiedet und anschließend von der Unionspräsidentin ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet.
Vielleicht wäre es angebracht, eine gemeinsame Unterzeichnungszeremonie zu veranstalten.

Verfasst: Di 2. Dez 2014, 21:49
von Henry j. Cherokei
In der Tat, denn dieser Vertrag ist für Stralien sehr wichtig. Wir suchen seit langem den Weg aus der Isolation und wollen uns nach außen öffnen. Das betrifft vor allem den internationalen Tourismus, den wir an unsere Strände und in unsere Berge locken wollen. Zwar sind sie mit den westlichen Inseln auch verwöhnt, und haben fast schon ein Heimspiel, doch drängt es sich auch viele ihrer Bürger in ferne und neue Länder.