Seite 48 von 65

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 13:28
von Sigismund Emmanuel Hirschensohn-Marx
Ich melde mich als neugewählter Präsident der Republik Salbor.

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 14:47
von Gerhard Cheman
Original von Gerhard Cheman
Bild

Herzlich Willkommen im Unionsrat Herr Hirschensohn-Marx. Auf eine gute Zusammenarbeit.

Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 19:06
von Kauli
Das Unionsparlament hat die Konvention über die Polgebiete angenommen

klick

Verfasst: Fr 25. Feb 2011, 20:56
von Kauli
Das Unionsparlament hat das Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes angenommen

Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Verfasst: Di 1. Mär 2011, 15:58
von SRM
Ich nehme die Vertretung der WI hiermit wieder auf. Nach Krankenhausaufenthalt in Saint-Pierre weile ich nun wieder in Manuri, um an den Sitzungen teilzunehmen.

Verfasst: Sa 5. Mär 2011, 03:53
von Gerhard Cheman
Original von SRM
Ich nehme die Vertretung der WI hiermit wieder auf. Nach Krankenhausaufenthalt in Saint-Pierre weile ich nun wieder in Manuri, um an den Sitzungen teilzunehmen.
Das ist, im Sinne des Unionsrates, sehr zu begrüßen.

Verfasst: Mo 7. Mär 2011, 19:42
von Oswald Wehlau
Ich melde mich als Vertreter des Ksr. Imperia

Verfasst: Sa 23. Apr 2011, 05:07
von Gerhard Cheman
Bild

Ich möchte mich an dieser Stelle für das erneute Vertrauen, was mir bei meiner Wiederwahl zum Präsidenten des Unionsrates entgegengebracht wurde, bedanken und teile hiermit mit, dass ich Prime Minister Alexander Krüger weiterhin zum stellv. Präsidenten des Unionsrates ernannt habe. Die Arbeit des Unionsratspräsidiums geht also in gewohnt guter Art und Weise weiter.

Gerhard Cheman
-Präsident des Unionsrates-

Verfasst: Mi 11. Mai 2011, 09:34
von Kamler Johanssen
Bild
Stellv. Präsident

Das Unionsparlament hat dem "Endlagerstättengesetz" zugestimmt.

Verfasst: So 22. Mai 2011, 10:18
von Kamler Johanssen
Bild
Stellvertretender Präsident

Das Unionsparlament hat folgendem Gesetz zugestimmt:

2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1 Änderungen

Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:

(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.