Seite 5 von 9
Verfasst: Do 5. Feb 2015, 15:59
von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
Fanny von Hammersmarck,
Jessica Mauerheim,
Jennifer Landow,
Matthew Vince
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: Di 10. Mär 2015, 10:39
von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
Stuart Templeton,
Hajo Popinga,
Josef Altmann,
Hans-Dietrich Lenscher,
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: So 12. Apr 2015, 16:03
von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
Christopher Adomeit
Bodo von Kurzschluss
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 15:55
von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 00:26
von SRM
Original von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!
Verfasst: Sa 2. Mai 2015, 08:22
von Annelie Gatineau
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.
Verfasst: Do 14. Mai 2015, 12:33
von Jennifer Volpart

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
Draga Markievic (letzter Simon Post: 8.4.2015
Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Jennifer Volpart
Direktorin
Verfasst: So 24. Mai 2015, 15:07
von Helen Bont
Original von SRM
Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!

Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015
Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.
Zu den Gründen:
Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.
In Vertretung

Helen Bont
Unionskanzlerin
Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 20:41
von Helen Bont

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG
Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:
10007;Annelie Gatineau; letzter Post im Simon-Bereich: 06.09.2015
10013;Heinrich Julius von Jagonburg; abgemeldet bis 12.07.2015; letzter Post im Simon-Bereich: 12.07.2015
10020;Judith Lukasfeuerborn; letzter Post im Simon-Bereich: 23.08.2015
10021;Ulrike Lagesmund; letzter Post im Simon-Bereich: 11.07.2015
10022;Maximilian Buddenberg; letzter Post im Simon-Bereich: 26.08.2015
Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.
In Vertretung

Helen Bont
Unionskanzlerin
Verfasst: Di 10. Nov 2015, 23:21
von Heinrich Julius von Jagonburg
Ich lege Einspruch ein.