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Registriert: So 14. Feb 2010, 01:29
Die von Ihnen umrissene Alternative sähe also wie folgt aus: das Volk wählt separat einen Unionspräsidenten und ein Unionsparlament. Der Unionspräsident ernennt seine Regierung, das Unionsparlament hat dabei kein Mitspracherecht. Dafür kann der Unionspräsident weder das Unionsparlament auflösen, noch kann die Unionsregierung Gesetzesvorschläge einbringen.
Ist das Unionsparlament zerstritten oder sonst untätig, kann die Unionsregierung nichts dagegen unternehmen. Führt die Unionsregierung die Gesetze nicht im Sinne des Unionsparlaments aus, kann dieses auch nichts dagegen tun. Dafür wären die Gewalten wirklich rigide voneinander getrennt und unabhängig.
Für sinnvoll halte ich dieses System jedoch nicht, da hier die Gewalten eigentlich nicht mehr zusammenwirken und sich dadurch kontrollieren, sondern jede separat vor sich hinwerkelt.
Ist das Unionsparlament zerstritten oder sonst untätig, kann die Unionsregierung nichts dagegen unternehmen. Führt die Unionsregierung die Gesetze nicht im Sinne des Unionsparlaments aus, kann dieses auch nichts dagegen tun. Dafür wären die Gewalten wirklich rigide voneinander getrennt und unabhängig.
Für sinnvoll halte ich dieses System jedoch nicht, da hier die Gewalten eigentlich nicht mehr zusammenwirken und sich dadurch kontrollieren, sondern jede separat vor sich hinwerkelt.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Registriert: Sa 20. Mär 2010, 16:05
Sowohl Präsident, als auch Parlament werden vom Volk gewählt. Der Präsident kommt dabei unter anderem die Funktion zu, das Parlament aufzulösen, wenn es über unwiderlagbare innere Differenzen verfügt, welche nur durch eine neue Zusammensetzung bzw. andere, klare Verhältnisse klären können.
Der Parlament hingegen kontrolliert den kanzler und die Minister.
Damit kontrollieren sich beide Gewalten und halten sich gegenseitig innerhalb ihrer Kompetenzen, aber keine Gewalt wird in der Integrität seiner Rechte und Pflichten verletzt.
Der Parlament hingegen kontrolliert den kanzler und die Minister.
Damit kontrollieren sich beide Gewalten und halten sich gegenseitig innerhalb ihrer Kompetenzen, aber keine Gewalt wird in der Integrität seiner Rechte und Pflichten verletzt.
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Der Unionspräsident und die Regierung sollen dies im Rahmen der vom Parlament gegebenen Gesetze tun dürfen. Wenn das Unionsparlament z.B. den Minister den Freiraum gibt, innerhalb ihrer Aufgabenbereich die Strukturen und Arbeitsabläufe selber zu bestimmen, dann mag dies so kommen.
Aber das Recht selbstständig zu bisher unbehandelte Themen rechtskrätige Verordnungen zu erlassen, halte ich für gefährlich.
Aber das Recht selbstständig zu bisher unbehandelte Themen rechtskrätige Verordnungen zu erlassen, halte ich für gefährlich.
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Registriert: So 14. Feb 2010, 01:29
Gefährlich warum? In erster Linie soll diese Befugnis ja dazu dienen, einen Stillstand in einer Frage im Unionsparlament zu überwinden. Ist sich dieses dennoch mehrheitlich darin einig, die Lösung des Unionspräsidenten abzulehnen, kann es diese auch wieder aufheben. Überhaupt kann jede entsprechende Verordnung des Unionspräsidenten ja durch das Unionsparlament wieder aufgehoben werden. Und da die Unionsregierung an dem Erlass solcher Verordnungen beteiligt ist, und diese wiederum des Vertrauens des Unionsparlaments bedarf, ist auch auf diese Weise eine weitere Kontrolle gesichert. Und wie gesagt, im Konfliktfall entscheidet immer das Volk.
Ich halte dieses Instrument für sehr innovativ und vorteilhaft für eine effektive Politik in der Demokratischen Union. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein Reformvorschlag daran zu scheitern drohte, wäre natürlich eine Beschränkung auf den Erlass von Rechtsverordnungen auf gesetzlicher Grundlage denkbar. Wenngleich das nicht die Optimallösung ist.
Ich halte dieses Instrument für sehr innovativ und vorteilhaft für eine effektive Politik in der Demokratischen Union. Sollte sich jedoch herausstellen, dass ein Reformvorschlag daran zu scheitern drohte, wäre natürlich eine Beschränkung auf den Erlass von Rechtsverordnungen auf gesetzlicher Grundlage denkbar. Wenngleich das nicht die Optimallösung ist.

Landesministerin der Westlichen Inseln a. D.
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Wie gesagt, ich mache mir nur Sorgen um eine zu starke Ausdehnung des Amtsbefugnisse des Präsidenten. Entweder ein Verordnungsrecht, oder das Auflösungrecht für das Parlament. Beides ist eine gefährliche Mischung.
Aber ich denke wir haben jetzt Beide verstanden, was der Gegenüber für Vortellungen hat
Aber ich denke wir haben jetzt Beide verstanden, was der Gegenüber für Vortellungen hat
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Ein weiteres Problem an dieser "Notverordnungskompetenz" ist das Übergehen des Unionsrates in der Gesetzgebung. Zumal dann das ursprüngliche Argument von der fehlenden Gewaltenteilung greift: die Exekutive übernimmt auch die Legislative. Sehe ich nicht als Königsweg.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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