Seite 5 von 5
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 10:56
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Frau Bont? Herr Graf von Falkenstein? Herr Rousseau-Mason? Herr Veitayaki? Herr Lord of Macshire? Herr Poppinga? Herr Gold? Herr von Jagonburg?
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 18:21
von Helen Bont
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Was für ein Mandat? - In diesem Modell gibt es kein Mandat für einen Abgeordneten, sondern lediglich für die Partei.
Aber der Begriff vom "freien Mandat des Abgeordneten" ist Ihnen geläufig?
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 18:26
von Helen Bont
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Frau Bont? Herr Graf von Falkenstein? Herr Rousseau-Mason? Herr Veitayaki? Herr Lord of Macshire? Herr Poppinga? Herr Gold? Herr von Jagonburg?
Herr Präsident, ich habe mir erlaubt, an diesem Meinungsbild deswegen nicht teilzunehmen, weil die Fragestellung den Stand der Diskussion über die Verringerung der Abgeordnetenzahl des Unionsparlaments in keinster Weise wiederspiegelt. Mein Vorschlag, die Reduzierung mit einer Gewichtung der Stimme nach dem jeweiligen Stimmenergebnis, wurde überhaupt nicht berücksichtigt, womit wir schon mal zwei unterschiedliche Modelle für eine Verringerung der Abgeordnetenzahl hätten. Berücksichtigt man den Vorschlag der Kollegin Gyatso, so haben wir schon drei Modelle.
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 19:51
von Joeli Veitayaki
Ich habe mich an der Diskussion nicht beteiligt, da jede Idee zur Auffrischung des Unionsparlamentes sofort vor dem Verfassungsrichter landen wird, da jeder für sich Neuerungen die ihn benachteiligen könnten negativ entgegen steht. Keine regierung dieses Landes hat das bisher überlebt.
So wird dieses Land, das eine Reform dringend benötigt alsbald in eine öde Landschaft verwandelt werden.
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 23:40
von Târâ Kasturbai Gyatso
Selbstverständlich ist mir der Begriff geläufig, aber ohne Abgeordnete kann es soetwas ja schlecht geben, in meinen Modell gibt es nämlich keine vom Volke gewählten Abgeordneten, sondern nur vom Volke gewählte Parteien, bzw. Listen. Und dort wird sich dann unter einander abgestimmt, wer für welchen Bereich der beste Experte ist, wer Nachrücker für den Experten ist, wer Nachrücker für den Nachrücker ist usw., so dass für die verschiedene Themen auch verschiedene Experten der Parteien im UP diskutieren und abstimmen, das Modell lässt sich natürlich noch ausbauen, dass Parteien auch mehrere Experten mitdiskutieren und abstimmen lassen können, aber dann ihre Stimmenzahl dementsprechend aufsplitten müssen:
Bsp: Eine Partei hat bei den Wahlen 30% bekommen, hat also 30 Stimmen, bei 1 Experte hat dieser 30 Stimmen, bei 2 Experten hat jeder der beiden 15 Stimmen, bei 3 Experten hat jeder der drei 10 Stimmen usw.
Diese Experten können dann natürlich auch unterschiedlich frei nach ihrem besten Wissen und Gewissen abstimmen, schließlich gilt es das beste für die Allgemeinheit zu erreichen, nicht für die Partei.
Es gibt also kein Abgeordnetenmandat, da es keine Abgeordneten gibt, sondern ein Parteimandat.
Verfasst: Sa 30. Jan 2010, 13:21
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich ändere meinen Antrag ab, beende die Diskussion und stelle ihn zur Abstimmung.
Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments
§1 Artikel 26 - Satz 1 der Unionsverfassung wird wie folgt neugefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§2 Artikel 27 - Satz 1 des Wahlgesetzes wird wie folgt neugefasst:
"Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Verfasst: Sa 30. Jan 2010, 17:17
von Joeli Veitayaki
Ich habe mit nein gestimmt, da das Rechenexempel in Absatz 2 sich mit der Vorgabe aus Absatz 1 "beisst". Bei 60 Bürger würden wir erst die 7 Parlamentarier bekommen. Man hätte übrigens auch schreiben können, für jeden 10. Bürger ein Mandat.
Edit: zwei Worte eingefügt
Verfasst: So 31. Jan 2010, 01:04
von Helen Bont
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Ich ändere meinen Antrag ab, beende die Diskussion und stelle ihn zur Abstimmung.
Das Vorgehen, den Antrag abzuändern und ohne jede weitere Diskussion nach dem Motto "friss oder stirb" zur Abstimmung zu bringen, halte ich für eine äusserst fragwürdige Methode.