Von Stern hat den von manchen - mich offenkundig eingeschlossen - in dieser Diskussion vertretenen "Werterelativismus" moniert, worauf ich noch einmal eingehen möchte. Es gehört denke ich zu unserer historischen Erfahrung als Deutsche, dass ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen ohne einen gewissen normativen Werterelativismus nicht von dauerhaftem Bestand ist. Ich kann es als niemandes "Freiheit" anerkennen, gestützt auf seine religiösen oder politischen Überzeugungen die Freiheit anderer zu beschränken oder abzuschaffen.
Man vergleiche z. B. nur einmal den
Grundrechtskatalog des Grundgesetzes mit der
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Man muss kein Jurist sein, um schon auf den ersten Blick zu erkennen, dass in einer Gemeinschaft nur das eine oder andere gelten kann, aber nicht beides nebeneinander! Es muss eine klare Entscheidung getroffen werden, welche der beiden Alternativen richtig und welche falsch ist, und dementsprechend gehandelt werden, indem man dem entgegentritt, der den für richtig befundenen Weg durch den falschen ersetzen will.
Leitet man aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eine Pflicht zur Duldsamkeit gegenüber jedweder von spirituellen Vorstellungen beeinflussten Anschauungen und Verhalten ab, dann bestimmt irgendwann unweigerlich der, der es als Gebot seiner spirituellen Überzeugungen sieht, sie allen anderen aufzuzwingen, über deren Leben.
Orthodoxe Muslime und islamische Fundamentalisten fordern für sich die in den Staaten der westlichen Welt gewährleistete Religionsfreiheit ein um eine Religion auszuüben, die Andersdenkenden genau dieses Recht nicht nur nicht gewährleistet, sondern explizit abspricht und ihre Bekehrung verlangt. Wenn ich das unter Verweis auf ihre "Religionsfreiheit" toleriere, wird es eines Tages keine Religionsfreiheit mehr geben, denn dann herrscht der Islam, der Religionsfreiheit eben nicht als Menschenrecht anerkennt.
Auch Religionsfreiheit kann nur dann dauerhaft Bestand haben, wenn ihr klare Grenzen gezogen werden: was ist überhaupt eine Religion, und welche konkreten Handlungsfreiheiten kann der Einzelne gestützt auf seine Religion fordern? Diese Fragen lassen sich nur mittels eines gewissen "Werterelativismus" beantworten, denn etwa die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Islam nähern sich ihnen schon von völlig unterschiedlichen Warten aus: das GG leitet Religionsfreiheit aus der Würde des
Einzelnen ab, der im Zentrum seines Weltbildes steht. Der Islam hingegen stellt die Gemeinschaft der Gläubigen als
Kollektiv in das Zentrum seiner Weltsicht. Individualrechte, die Fähigkeit und das Recht des einzelnen Menschen, die Frage nach seinem Woher, Warum und Wohin zu beantworten und entsprechend seiner persönlich gebildeten Überzeugungen zu leben, sind seinem Menschenbild völlig fremd. Für ihn gibt es die eine richtige, von Gott offenbarte Religion, und der haben sich alle zu unterwerfen.
Zwischen diesen beiden Polen gibt es kein Nebeneinander, es gibt nur ein Entweder-Oder. Und wenn die, die die individualistische Lösung bevorzugen, nicht für sie aufstehen und als das Richtige verteidigen, wenn sie Angriffen nicht entgegentreten, weil sie andere Auffassungen als falsch ablehnen - dann werden sie irgendwann von der kollektivistischen Sicht des Islam überrollt und ihr unterworfen.