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Verfasst: So 14. Feb 2010, 22:49
von Helen Bont
Die Fraktionen von FLA und KDU beantragen die Wahl von Herrn Tony Gold zum stellvertretenden Präsidenten des Unionsparlaments.

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 20:47
von Pierre Lemarchal
Original von Pierre Lemarchal
Ich beantrage hiermit eine Aussprache zum "Gesetz über den Staatsfeiertag der Demokratischen Union"
Damit das nicht in Vergessenheit gerät, hier die Erinnerung.

Verfasst: Di 16. Feb 2010, 10:29
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich eile. ;)

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 11:33
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Gesetz über den Militärischen Nachrichtendienst

§1 - Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung des Militärischen Nachrichtendienstes der Demokratischen Union. Es
legt die Aufgaben, Unterstellung und Kontrollrechte fest.

§2 - Name und Abkürzung

(1) Amtlicher Name der Behörde ist "Militärischer Nachrichtendienst".
(2) Amtliche Abkürzung ist MND.

§3 - Unterstellung, Auskunftpflicht und Kontrolle

(1) Der MND ist dem Unionsministerium der Verteidigung direkt unterstellt.
(2) Der MND ist dem Unionsminister der Verteidigung und dem Unionskanzler jederzeit, über jede Aktivität
auskunftpflichtig.
(3) Das Unionsparlament wählt ein Kontrollgremium, welches jeder Zeit Auskunft über die Tätigkeiten des MND
verlangen kann. Die Auskünfte sind in schriftlicher Form per Post zuzustellen. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine missbräuchliche Verwendung
der Auskünfte ist strafbar.

§4 - Aufgaben

Aufgaben des MND sind:
1. Schutz der Streitkräfte der Demokratischen Union und deren Liegenschaften, Material und Ausrüstung vor Sabotage, Spionage, Zersetzung und Unterwanderung.
2. Bekämpfung und Unterbindung verfassungsverfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Unionsstreitkräfte.
3. Militärische Aufklärung.
4. Mitplanung und Überwachung der Errichtung von sicherheitsempfindlichen Gebäuden.

§5 - Mittel

Als Mittel für die Erfüllung der Aufgaben werden folgende eingesetzt:
1. Sicherheitsüberprüfungen von Angehörigen der Streitkräfte
2. Betrieb von technischen Anlagen für die signalerfassende Aufklärung.
3. Einsatz von operativen Personals innerhalb und außerhalb der Unionsstreitkräfte.

§6 - Leitung

(1) Der MND wird vom "Leiter des Militärischen Nachrichtendienst", Abk. "Leiter MND", geleitet.
(2) Der Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Generalmajors.
(3) Sein Stellvertreter führt den Titel "Stellvertretender Leiter des Militärischen Nachrichtendienstes".
Abk. "Stellv. Leiter MND".
(4) Der Stellv. Leiter MND bekleidet mindestens den Rang eines Oberst.

§7 - Einstellung

(1) Einstellungsvorraussetzungen sind:
1. eine Unteroffiziers- oder Offiziersausbildung.
2. eine mindestens dreijährige Dienstzeit als Unteroffizier oder Offizier.
3. vorbildliche Diziplin.
4. ein positiver Leumund.
5. Fähigkeiten und Kenntnisse welche zum Dienst im MND eigenen.
(2) Weiteres wird mittels verordnung geregelt.

§8 - Gliederung

(1) Der MND gliedert sich in folgende Abteilungen
1. Operative Aufklärung
2. Technische Aufklärung
3. Auswertung und Analyse
4. Verfassungsschutz und Extremismusabwehr
5. Spionageabwehr
6. Personeller/Materieller Geheimschutz
7. Technische Unterstützung
8. Zentrale Dienste/Verwaltung
9. Sicherheitsdienst
10. Ausbildung
(2) Die Abteilungen werden von einem Offizier mindestens im Rang eines Majors geleitet.
(3) Die genauere Aufgabenverteilung regelt eine Verordnung.

§9 - Schlussbestimmung

Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Sa 20. Feb 2010, 07:32
von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage die Aussprache über das Gesetz über den Militärischen Nachrichtendienst.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 20:03
von SRM
Das WiFi-Ministerium beantragt folgende Haushalte:
"Nachtragshaushalt Oktober bis Dezember 2009 und Haushalt Januar/Februar 2010"

Einnahmen
1. Einkommenssteuer 97.368,33
2. Vermögenssteuer (Privat) 23.349,06
3. Vermögenssteuer 48.348,46
4. Entnahme aus Rücklagen 27.084,15
Saldo: 196.150 Bramer

Ausgaben
5. Kanzler 20.000 Br
6. Minister 63.000 Br
7. Unionspräsident 22.500 Br
8. Leiter des Afea 8.750 Br
9. Unionsrichter 20.000 Br
10. Leiter der Unionsbank 3.200 Br
11. Leiter der Unionspolizei 3.200 Br
12. Unionsratspräsidium 5.000 Br
13. Unionsparlamentspräsidium 5.000 Br
14. Botschafter 7.500 Br
15. MdUP 38.000 Br
Saldo: 196.150 Bramer

GESAMT: 0,00

Verfasst: Do 25. Feb 2010, 19:56
von SRM
Das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Soziales beantragt die Wahl von Herrn Charles Sparrow zum Präsidenten der Unionsbank.