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Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 19:00
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Gibt es hier zu noch Wortbeiträge? Wenn nicht, dann werde ich die Abstimmung einleiten.

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 19:12
von Hajo Poppinga
Es handelt sich hier um marginale Anwendungsfälle und eine Diskussion die hier so entbrannt ist, weil ein Verfahren zugegebenermaßen schief lief. Das ist trotzdem kein Grund eine Möglichkeit der Rechtsprechung abzuschaffen, denn wie aufgezeigt hat auch das Unionsgericht Fälle, in denen es sich nicht mit Ruhm bekleckert. Trotzdem will das niemand abschaffen. ;)

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 19:27
von Joeli Veitayaki
Die Frage ist auch, ob die Antragstellerin noch Interesse an dem Gesetzentwurf hat?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 19:50
von Hajo Poppinga
In der Tat. Sie äußert sich nicht mehr.

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 20:07
von Fabian Montary
Die Republik Roldem würde den Antrag übernehmen.

Ich denke, hätte man diesen Paragraphen beachtet, hätte es durchaus mehr Anwendungsfälle gegeben. Letztlich interessierte es niemals jemanden... Die Republik Roldem bleibt bei ihrem Standpunkt, dass sie Unionsaufgaben und die dazu gehörige Rechtsprechung bei der Union gewusst haben möchte. In einem anderen Falle müsste die Union sowieso den Ländern Ausgleichzahlungen anbieten. Den Paragraphen in der jetzigen Fassung halte ich für verfassungswidrig.