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Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 21:38
von Palin Waylan-Majere
Es stünde dem Unionsparlament gut zu Gesicht, keine lex Montary zu beschließen, sondern eine ordentliche Arbeitsgrundlage zu schaffen. Wenn die entsprechenden Akteure schon dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind, hat der roldemische Ministerpräsident ja auch allen Grund, Kritik zu äußern.
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 21:40
von pjotr
Ich möchte doch darum bitten, dass sich - Rederecht hin oder her - hier nur Abgeordnete des 28. Unionsparlaments beteiligen.
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:06
von joukersendler
*ironie on* PWM stürmt einfach unangemeldet in den Plenarsaal und reißt das Mikro an sich*
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:11
von Helen Bont
Frage an die Juristen: In der Verfassung heißt es, dass unter anderem die Unionsratsmitglieder jederzeit gehört werden müsse. Wenn wir jetzt beschließen sollten, dass sie einen Antrag stellen müssen, wäre eine solche Bestimmung in der GO wirklich verfassungsgemäß?
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:29
von pjotr
Würde man dies so wörtlich auslegen müssten die Parlamentarier auch verpflichtet sein, 24/7 hier im Plenarsaal anwesend zu sein. Das kann nicht der Intention des Verfassungsgebers entsprechen.
Vielmehr muss ihm wohl jederzeit die Möglichkeit angeboten werden, sich zu äußern. Und das ist es mit der Regelung ja nach Erteilung des Rederechtes.
Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:33
von Palin Waylan-Majere
Original von joukersendler
*ironie on* PWM stürmt einfach unangemeldet in den Plenarsaal und reißt das Mikro an sich*
Ich habe hier an der Regierungsbank mein eigenes. Aber Danke der Nachfrage.
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 13:24
von Fabian Montary
Original von Palin Waylan-Majere
Es stünde dem Unionsparlament gut zu Gesicht, keine lex Montary zu beschließen, sondern eine ordentliche Arbeitsgrundlage zu schaffen. Wenn die entsprechenden Akteure schon dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind, hat der roldemische Ministerpräsident ja auch allen Grund, Kritik zu äußern.
Montary sitzt auf seinem Landesvertretersessel und wundert sich über die ungewohnt konstruktiven Worte des Herrn Unionskanzlers. Er schaut etwas verwundert und trinkt einen Schluck Wasser...
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 13:27
von pjotr
*schaut zu Montary rüber und denkt: Das wird wohl das erste Mal sein, dass Montary Palin zustimmt*
Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 11:13
von Helen Bont
Original von pjotr
Würde man dies so wörtlich auslegen müssten die Parlamentarier auch verpflichtet sein, 24/7 hier im Plenarsaal anwesend zu sein. Das kann nicht der Intention des Verfassungsgebers entsprechen.
Vielmehr muss ihm wohl jederzeit die Möglichkeit angeboten werden, sich zu äußern. Und das ist es mit der Regelung ja nach Erteilung des Rederechtes.
Wie Sie aus einem Rederecht für Unionsratsmitglieder, wörtlich ausgeselegt, eine 24-Stunden-Anwesenheitspflicht für die Abgeordneten des Unionsparlaments ableiten weiß ich, dafür bin ich keien Juristin. Wenn wir aber für Nicht-MdUPs das Rederecht an eine Rederechtserteilung knüpfen, müssten wir, dem Gleichheitsgrundsatz folgend, das dann nicht auch für den Unionspräsidenten, die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten einführen?
Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 14:38
von pjotr
Naja, wenn die Unionsratsmitglieder wirklcih wörtlich "jederzeit gehört werden" müssten, müssten die MdUPs hier 24/7 anwesend sein, um sofort zu hören, wenn ein MdUR etwas verkündet. Eine so wörtliche Auslegung kann also nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Eine Ungleichbehandlung gibt es zudem auch nicht. Denn MdURs und MdUPs sind keine wesentlich gleichen Ämter, sondern nur allenfalls ähnliche.
Zudem verfasst sich das Unionsparlament ja selbst; wir könnten rein theoretisch Rederecht nach eigenem Gusto vergeben.
summa summarum: Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag die vollste Ausreizung des Verfassungsstatus, aber nicht verfassungswidrig.