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Verfasst: Do 7. Mai 2009, 11:33
von pjotr
Warum ist dieser so mündige Bürger aber auf den Westlichen Inseln nicht in der Lage, selber zu entscheiden, ob er Glücksspiel betreibt oder nicht?

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 11:36
von SRM
Original von pjotr
Warum ist dieser so mündige Bürger aber auf den Westlichen Inseln nicht in der Lage, selber zu entscheiden, ob er Glücksspiel betreibt oder nicht?
Äpfel und Birnen dürften Ihnen geläufig sein.

Fakt ist doch, dass es eine andere Qualität hat, ob man Alternativen stärkt oder Alternativen verbietet.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 12:27
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sind Sie Mitglied des Parlaments, wovon ich nichts weiß?

Wenn Sie sich an Aussprachen des Parlaments beteiligen wollen, beantragen Sie bitte im entsprechenden Gebiet Rederecht.

Vielen Dank.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 12:29
von SRM
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sind Sie Mitglied des Parlaments, wovon ich nichts weiß?

Wenn Sie sich an Aussprachen des Parlaments beteiligen wollen, beantragen Sie bitte im entsprechenden Gebiet Rederecht.

Vielen Dank.
Sie wollen wohl einem Mitglied des Unionsrates nicht den Mund verbieten. Vielen Dank.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 12:45
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von SRM
Sie wollen wohl einem Mitglied des Unionsrates nicht den Mund verbieten. Vielen Dank.
=)

Entschuldigen Sie bitte - ich war über die personelle Neubesetzung nicht ganz informiert. Mein letzter Stand war, dass PBN auf den WI Premier gewesen ist, seit vorgestern nur hier - und nun hat sich das auch aufgeklärt; zumal ich in Erinnerung noch hatte, dass Sie lange Zeit im Krankenhaus gewesen sind und aus der Politik eigentlich ausscheiden wollten.

Ich bitte um Nachsicht. Vielen Dank.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 13:04
von Rex Marker
Ich denke mit der Regelung "Bis zu 150 Bramer Bußgeld" können alle gut leben oder?

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 13:09
von Palin Waylan-Majere
Original von SRM
Fakt ist doch, dass es eine andere Qualität hat, ob man Alternativen stärkt oder Alternativen verbietet.
Das klingt ja gerade so, als wären diese Heizleuchter eine Alternative. Dem ist mit Sicherheit nicht so.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 13:16
von Joeli Veitayaki
Original von Rex Marker
Ich denke mit der Regelung "Bis zu 150 Bramer Bußgeld" können alle gut leben oder?
"bis zu 150 Bramer Bußgeld" ist aber ein deutlicher Unterschied zu "bis zu 150 Tagessätzen"

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 13:50
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki

"bis zu 150 Bramer Bußgeld" ist aber ein deutlicher Unterschied zu "bis zu 150 Tagessätzen"
Siehe dazu auch meine obige Einlassung. Wenn der Strafrahmen bis zu 150 Tagessätze zulässt, könnte der Rahmen mal locker bis 200.000 Bramer reichen. Genau das war ja der Kritikpunkt. Daher 150 Bramer und das Ganze als Ordnungswidrigkeit.

Verfasst: Do 7. Mai 2009, 13:53
von Joeli Veitayaki
wenn schon als Owi, dann mit "bis zu 500 Bramer". So besteht die Möglichkeit, zu differenzieren.