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Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 10:26
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Ich erinnere hieran.
Brauchts nicht, ich hab das Thema auch so an der Backe ;)

Verfasst: Fr 19. Feb 2010, 15:16
von Hajo Poppinga
Original von Hajo Poppinga
Dem Familienfonds wurde am 01.10.2009 viermal Vermögenssteuer i.H.v. 2174,29 Bramern berechnet. Mal davon abgesehen, daß ich die viermalige Berechnung für ein Versehen (aus welchen Gründen eigentlich?) halte, bitte ich um Erstattung der Summe i.H.v. 8697,16 Bramern.
Leider wurden diese zu Unrecht eingezogenen Steuern nur dreimal zurückerstattet. Die vierte Erstattung fehlt. Eingedenk der Tatsache, daß die Erhebung nunmehr vier Monate zurückliegt bitte ich um Erstattung bis zum 26.02.2010; geht die Erstattung rechtzeitig ein, werde ich auf Geltendmachung von Zinsen verzichten.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:05
von Hajo Poppinga
Aufgrund einer privaten Nachricht seitens des Finanzministers, die mich auf den Rechtsweg verweist, werde ich nunmehr Klage einreichen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:42
von Hajo Poppinga
Ich biete übrigens gerne die Dienste meiner Advokatur (Rechtsanwaltskanzlei) dem Ministerium zu einem vergünstigten Tarif an - um Rechtslücken zukünftig zu schließen. ;)

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:49
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Aufgrund einer privaten Nachricht seitens des Finanzministers, die mich auf den Rechtsweg verweist, werde ich nunmehr Klage einreichen.
Richtig. Das Urteil betrifft lediglich die Einkommenssteuer, nicht aber die Vermögenssteuer. Hierfür bedarf es eines Musterurteils, da zahlreiche Konten hiervon betroffen wären.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:53
von Hajo Poppinga
Original von SRM

Richtig. Das Urteil betrifft lediglich die Einkommenssteuer, nicht aber die Vermögenssteuer. Hierfür bedarf es eines Musterurteils, da zahlreiche Konten hiervon betroffen wären.
Nun, das Musterurteil könnte durchaus weitreichende Konsequenzen haben. Da steht als kleine Frage die Vermögenssteuerpflicht des Fonds, darüber hinaus könnten sich aber noch ganz andere Dammbrüche für das Ministerium ergeben. Vielleicht sollte sich das Ministerium vorher nochmal fachkundigen Rat einholen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:55
von SRM
Original von Hajo Poppinga

Nun, das Musterurteil könnte durchaus weitreichende Konsequenzen haben. Da steht als kleine Frage die Vermögenssteuerpflicht des Fonds, darüber hinaus könnten sich aber noch ganz andere Dammbrüche für das Ministerium ergeben. Vielleicht sollte sich das Ministerium vorher nochmal fachkundigen Rat einholen.
Wenn Sie auf die Rechtmäßigkeit der Vermögenssteuer als Ganzes anspielen, so haben wir hierzu ein Urteil. Für den Moment lasse ich mich jedoch vom Urteil des Unionsgerichts überraschen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:58
von Hajo Poppinga
Nein, darauf spiele ich nicht an. Aber aus Interesse - wo finde ich denn das?

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 16:01
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Nein, darauf spiele ich nicht an. Aber aus Interesse - wo finde ich denn das?
In der Asche des Forencrashs vermute ich mal ;)

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 16:02
von Hajo Poppinga
Original von SRM

In der Asche des Forencrashs vermute ich mal ;)
Ah gut, da hatte ich es auch vermutet. ;) Auch wenn ich meine, das hätte damals die Vermögenssteuer für unzulässig erklärt. Ist aber hinfällig, weil ohne Urteil das niemand mehr sagen kann - weder so noch so.