Explizit = ausdrücklich; von terreanisch "explico", ua. "Darlegung".Original von Fabian Montary
Wir sollten uns nochmal über die Bedeutung des Wortes „explizit“ unterhalten, Herr Professor...
Ausdrücklich bedeutet meiner Ansicht nach in diesem Fall, dass die Verfassung hier eine Regelung trifft, in der sie konkret und ohne Umschweife sagt, dass etwas weiteres in einem Unionsgesetz geregelt wird. Dies drückt der Satz "Näheres regelt ein Unionsgesetz" meiner Ansicht nach durchaus aus, Doktor Montary. Um das zu erkennen müssen Sie nicht mal Sprachwissenschaftler sein.

