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Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 13:37
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
Ein kleines Gremium kann unter Umständen leichter einen konsens- und abstimmungsfähigen Kompromissvorschlag erarbeiten. In einem Ausschuss sollen die Fachleute sich die Köpfe einschlagen und man kann ja auch externe hinzubitten.
Und Sie glauben also wirklich, dass es genau drei Leute ausmacht, ob ein Gremium arbeitsfähiger ist? Naja..
Externe kann man im Übrigen auch in Plenardebatten einladen. Das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein, nachdem Sie letzte Legislatur Fraktionsvorsitzender der Rechten Liste waren.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 14:12
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr
Und Sie glauben also wirklich, dass es genau drei Leute ausmacht, ob ein Gremium arbeitsfähiger ist? Naja..
Externe kann man im Übrigen auch in Plenardebatten einladen. Das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein, nachdem Sie letzte Legislatur Fraktionsvorsitzender der Rechten Liste waren.
ich korrigiere sie nur ungern, ich war Fraktionsvorsitzender der "Richtigen Liste"
Spaß beiseite. Ein Ausschuss sollte mit der kleinstnötigen Besetzung arbeiten und nicht ausschließlich nach dem Wahlverhältnis. In einem Ausschuss kann man zielgerichteter arbeiten, wenn man sich von vornherein gesprächsbereit zeigt. Im Parlament kann sicher auch andere Personen einladen, aber da wird das Ganze dann eher zeredet und der Unionsrat plabbert auch noch dazwischen. Beim letzten Steuerausschuss wäre ein Finanzfachmann von ausserhalb sicherlich auch sinnvoller gewesen, wie 5 Leute ohne Beiträge. Dann hätte man ein Konzept erstellen und beschluss- und konsensfähig vorlegen können.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 14:24
von pjotr
Ich bleib dabei, dass ich zwischen 11 und 8 Leuten keinen signifikanten Unterschied in der Arbeitsfähigkeit erkennen kann.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 14:28
von Palin Waylan-Majere
Signore Veitayaki,
in einem Ausschuss gilt prinzipiell das gleiche Rederecht wie hier im Plenum. Zumal der Unionsrat nicht "dazwischen plabbert", sondern seiner Funktion als Gesetzgebungsorgan nachkommt. Im übrigen schließe ich mich meinem Fraktionskollegen an. Ausschüsse, die im Endeffekt nur 3 Personen ausschließen würden, können wir uns sparen.
*an den Alterspräsidenten gerichtet*
Herr Präsident,
Ich schlage vor, die Kapitelüberschriften ( wie "2. Der Parlamentspräsident" usw.) in der Geschäftsordnung wegzulassen. Die sind einerseits nicht nötig, andererseits ist die Reihung gerade etwas wirr: 2., 3., 5., 6.
Ein Ordnungsgeld als Sanktionsmaßnahme sollte sich in seiner Höhe an der Regelung des Unionsrates orientieren; dort gilt eine Grenze von 300 Bramern.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 15:49
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Herr Präsident,
Ich schlage vor, die Kapitelüberschriften ( wie "2. Der Parlamentspräsident" usw.) in der Geschäftsordnung wegzulassen. Die sind einerseits nicht nötig, andererseits ist die Reihung gerade etwas wirr: 2., 3., 5., 6.
Ein Ordnungsgeld als Sanktionsmaßnahme sollte sich in seiner Höhe an der Regelung des Unionsrates orientieren; dort gilt eine Grenze von 300 Bramern.
Bin mit beiden Vorschlägen einverstanden.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 17:26
von Matthias Schmelzer
Wirklich eine prima Idee.
Verfasst: Mi 14. Jan 2009, 22:10
von Rex Marker
Ich unterstütze ebenfalls die Vorschläge des Kollegen Waylan-Majere.
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 11:44
von Helmut Hennrich
Werte Kolleginnen und Kollegen,
sollten wir mehrheitlich beschließen, die Ausschüsse abzuschaffen, dann müssen wir uns vor Augen halten, dass wir damit uns auch Möglichkeit berauben, Untersuchungsausschüsse einzurichten.
Um diese Form der parlamentarischen Aufklärungsarbeit nicht zu verlieren, sollten wir uns zumindest über eine Alternative nachdenken.
Eine Alternative könnte sein, dass das Unionsparlament einen Untersuchungsrichter wählt, der innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Sachverhalt klären soll, eine andere Alternative wäre, wenn sich das Präsidium des Unionsparlaments plus zwei Beisitzer zu einem Untersuchungsausschuss konstituiert.
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 11:53
von Rex Marker
Original von Helmut Hennrich
...
Eine Alternative könnte sein, dass das Unionsparlament einen Untersuchungsrichter wählt, der innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Sachverhalt klären soll, eine andere Alternative wäre, wenn sich das Präsidium des Unionsparlaments plus zwei Beisitzer zu einem Untersuchungsausschuss konstituiert.
Beide Alternativen erscheinen sinnvoll, wobei mir letztere besser gefällt.
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 11:54
von pjotr
dito