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Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 21:57
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Rincewind
Womit schon der erste Gesetzesänderungsvorschlag neben der Kürzung auf 7 Sitze im Raum steht.
Wenn man das kombinierte könnte man auch gleich das (realtive) Mehrheitswahlrecht einführen. 7 Sitze + d'Hondt führten mit einiger Wahrscheinlichkeit zum einem Zwei-, höchstens Dreiparteienparlament.

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 21:58
von Gustav von Struve
Kombiniert mit dem "Verbot" von Einzellisten?
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 21:58
von Bodo von Kurzschluss
Was ja total sinnig wäre. :rolleyes:
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 21:59
von Gustav von Struve
Original von Bodo von Kurzschluss
Was ja total sinnig wäre. :rolleyes:
Galt das Frau La Fayette oder mir?
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 21:59
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ist das nicht verfassungswidrig?
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 22:00
von Bodo von Kurzschluss
Original von Gustav von Struve
Galt das Frau La Fayette oder mir?
Beiden
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 22:01
von Gustav von Struve
Also doch absolute Mehrheitswahl mit Kürzung der Parlamentsmitglieder auf Wahlberechtigte geteilt durch 25?
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 22:02
von Matthias Schmelzer
Man könnte ja auch die Parteienlisten aus der Berechnung nehmen und nur Sitze an Einzelpersonen vergeben.
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 22:03
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Gustav von Struve
Kombiniert mit dem "Verbot" von Einzellisten?
Ich formuliere Gedanken, keine Forderungen.
Persönlich denke ich, dass Sitzzahl und Wahlverfahren des Parlamentes einer angemessenen Repräsentation aller relevanten poliitschen Gruppen Rechnung tragen sollten.
Wenn ein 11-köpfiges Parlament kaum noch besetzt werden kann, muss man es eben verkleinern. Da unter einem solchen Schritt aber kleinere Fraktionen naturgemäß stärker zu leiden haben als große würde ich davon abraten, ihn mit der Umstellung des Zählverfahrens auf d'Hondt zu verbinden. Das träfe zahlenmäßig schwächere politische Gruppen dann doppelt hart.
Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 22:03
von Rincewind
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Wenn man das kombinierte könnte man auch gleich das (realtive) Mehrheitswahlrecht einführen.
Nicht ganz. Das momentane Wahlrecht gibt dem Wähler die Entscheidung über die Reihenfolge der Verteilung auf den einzelnen Listen.