Wenn man das kombinierte könnte man auch gleich das (realtive) Mehrheitswahlrecht einführen. 7 Sitze + d'Hondt führten mit einiger Wahrscheinlichkeit zum einem Zwei-, höchstens Dreiparteienparlament.Original von Rincewind
Womit schon der erste Gesetzesänderungsvorschlag neben der Kürzung auf 7 Sitze im Raum steht.
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Kombiniert mit dem "Verbot" von Einzellisten?
Gustav von Struve, lic.iur.
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Galt das Frau La Fayette oder mir?Original von Bodo von Kurzschluss
Was ja total sinnig wäre. :rolleyes:
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Also doch absolute Mehrheitswahl mit Kürzung der Parlamentsmitglieder auf Wahlberechtigte geteilt durch 25?
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Man könnte ja auch die Parteienlisten aus der Berechnung nehmen und nur Sitze an Einzelpersonen vergeben.
Dr. h.c. iur. Matthias Schmelzer, GRM
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Ich formuliere Gedanken, keine Forderungen.Original von Gustav von Struve
Kombiniert mit dem "Verbot" von Einzellisten?
Persönlich denke ich, dass Sitzzahl und Wahlverfahren des Parlamentes einer angemessenen Repräsentation aller relevanten poliitschen Gruppen Rechnung tragen sollten.
Wenn ein 11-köpfiges Parlament kaum noch besetzt werden kann, muss man es eben verkleinern. Da unter einem solchen Schritt aber kleinere Fraktionen naturgemäß stärker zu leiden haben als große würde ich davon abraten, ihn mit der Umstellung des Zählverfahrens auf d'Hondt zu verbinden. Das träfe zahlenmäßig schwächere politische Gruppen dann doppelt hart.
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