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Verfasst: So 22. Feb 2009, 00:51
von pjotr
[so]Zumindest glaube ich, dass eine Ordnungsmaßnahme für jemanden der sich hier nur mehr rumtreibt um irgendwelche Sachen zu lähmen anstatt Maßnahmen zu ergreifen nicht besonders sinnvoll sein wird[/so]

Verfasst: So 22. Feb 2009, 12:47
von William C. Ashcraft
[so]Warten wir noch bis Mittwoch, ansonsten ziehe ich das Verfahren an mich und dann suchen wir gemeinsam einen Weg, wie wir auch ohne die Aussage auskommen. Einverstanden?[/so]

Verfasst: So 22. Feb 2009, 19:22
von pjotr
[so] :daumen: [/so]

Verfasst: So 22. Feb 2009, 22:58
von Alexandra Hildebrand
Herr Connor, ich glaube, dass Ihnen die Frage sowohl klar und deutlich, als auch verständlich gestellt wurde ... Nun? wirkt verärgert

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 11:28
von Sean William Connor
Original von Alexandra Hildebrand
Herr Connor, ich glaube, dass Ihnen die Frage sowohl klar und deutlich, als auch verständlich gestellt wurde ... Nun? wirkt verärgert
Ja. Die Frage wurde verständlich gestellt. Herr Unionspräsident Dr. Connor ist im Übrigen die korrekte Anrede, Frau Vorsitzende. [/i]schmunzelt leicht bei diesem Satz[/i]
Original von Hajo Poppinga
Wie kamen Sie darauf, daß der Unionskommissar besoldet werden würde, wo doch in der Vergangenheit noch kein einziger Unionskommissar besoldet wurde?
Ich habe mit Herrn Marker kein Vertrag abgeschlossen und musste folglich auch "auf nichts kommen". Für die Besoldung des Unionskommissars ist auch nicht das Unionspräsidialamt zuständig, sondern der Finanzminister. Nachdem Herr Marker mich gefragt hat, ob dieses Amt vergütet wird habe ich ihm das mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht.

Und im Übrigen: Nur, weil in der Vergangenheit alle auf Ihre Besoldung verzichtet haben, muss es Herr Marker nicht zwangsläufig auch tun. Ihre Argumentation bewegt sich auf dem Niveau des Beamten-Dreisatzes ("Haben wir immer schon so gemacht", "haben wir noch nie so gemacht", "Da könnte ja jeder kommen".)

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 13:15
von Hajo Poppinga
Original von Sean William Connor

Ich habe mit Herrn Marker kein Vertrag abgeschlossen und musste folglich auch "auf nichts kommen". Für die Besoldung des Unionskommissars ist auch nicht das Unionspräsidialamt zuständig, sondern der Finanzminister. Nachdem Herr Marker mich gefragt hat, ob dieses Amt vergütet wird habe ich ihm das mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht.

Und im Übrigen: Nur, weil in der Vergangenheit alle auf Ihre Besoldung verzichtet haben, muss es Herr Marker nicht zwangsläufig auch tun. Ihre Argumentation bewegt sich auf dem Niveau des Beamten-Dreisatzes ("Haben wir immer schon so gemacht", "haben wir noch nie so gemacht", "Da könnte ja jeder kommen".)
Herr Unionspräsident, das Finanzministerium ist ausschließlich für die Auszahlung der Gehälter ordnungsgemäß angestellter Unionsbediensteter zuständig, nicht für Vertragsabschlüsse und deren Inhalt.

Sie sagen, Sie hätten die Frage nach einer Vergütung mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht. Könnten Sie bitte darlegen auf welches Gesetz Sie sich beziehen und woher genau Ihre Annahme stammt, der Unionskommissar sei besoldet?

Arroganz steht Ihnen im übrigen nicht gut zu Gesicht, Herr Unionspräsident. Gewohnheitsrecht ist nämlich eben nicht nur der von Ihnen als niveaulos bezeichnete Beamten-Dreisatz, sondern eines der Grundpfeiler des Unionsrechts wie es auch seinen Eingang in § 1 II Buch I ZGB gefunden hat.

Warum also sollte Herr Marker also einen Anspruch haben, den alle anderen vor ihm nicht hatten? Warum sollte Herr Marker für ein Amt entlohnt werden, das alle anderen vor ihm als Ehrenamt ausführten?

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 14:23
von pjotr
Original von Hajo Poppinga

Warum also sollte Herr Marker also einen Anspruch haben, den alle anderen vor ihm nicht hatten? Warum sollte Herr Marker für ein Amt entlohnt werden, das alle anderen vor ihm als Ehrenamt ausführten?
Wenn seine Vorgänger die Auszahlung ihrer Forderungen nicht verlangen verlischt dadurch noch lange nicht der Anspruch darauf...

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 15:36
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Wenn seine Vorgänger die Auszahlung ihrer Forderungen nicht verlangen verlischt dadurch noch lange nicht der Anspruch darauf...
Sie hatten schlicht keinen Anspruch.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 15:39
von pjotr
Um das zu klären, Herr Kollege, stehen wir ja hier.

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 15:51
von Hajo Poppinga
Ja, genau, und deswegen warte ich auf die Antworten des Herrn Unionspräsidenten.